Gültigkeit?
An diesem Punkt werfe ich mal den Einigungsvertag Abt 2 und 5 von 1983 ein in dem es heißt:
Fusion der Sportabteilungen 2 und 5 Anerkennung der Kleingolfanlagen als Miniaturgolfanlagen:
Aufgrund der Vereinbarung vom 17.April 1983 werden sich die Sportabteilungen2 und 5 ab 1.September 1983 zusammenschließen.
Die Bahnen der Sportabteilung 5 sind anerkannt, wenn die beanstandeten Mängel behoben wurden. Die Behebung der aufgezeigten Beanstandungen muß bis spätestens 20.August 1983 über den jeweiligen Abteilungssportwart an meine Anschrift weitergeleitet werden (damaliger Sportwart der Abtl. 5 Anmerkung der Rede)
Dann folgt eine Auflistung mit den Anlagen/Bahnen die nach Abänderung als genormtes Hindernis für die Abteilung 2 übernommen wurden und welche noch abgeändert werden mußten um die Anforderung an die Norm zu erfüllen.
Auch noch gefunden:
Alle Kleingolfanlagen, auf denen ein Verein der Abteilung 5 nach der Fusion vom 1.9.85 bzw 84 beheimatet ist, sind als Miniaturgolfanlagen nach 2.5.2 (Nr.3 Abs2) anerkannt.
Und ein ganz wichtiger Satz:
Auf diesen Anlagen ist der nationale Spielbetrieb bis zur Bundesliga und DM zugelassen.
Zählt das jetzt eigentlich nicht mehr und werden diese Anlagen trotz gültigem Einigungsvertragvertrag nur noch als MOS geführt?Wenn ja dann sind diese Verträge vergessen worden.
Oder gibt es national/international unterschiedliche Bezeichnungen?
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Wenn man sich selber nicht schlau macht wird mans nimmer.
Geändert von Raila (17.01.2008 um 11:48 Uhr).
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