Maßgebend ist zunächst Ziffer 6.11. der Turnierordnung der Abt. 1 vom 27.01.2008 (TO): Danach qualifizieren sich je Mannschaft in der NBV-Liga 2 Spieler.
Bleibt nur die Frage, nach welchen Kriterien diese Spieler bestimmt werden. Das ist - soweit ersichtlich - nicht expressis verbis geregelt, also auch nicht die Frage, ob man alle Meisterschaftsturniere spielen muss, um sich qualifizieren zu können, oder ob ein Streicher berücksichtigt wird. Die Abt. 1 hat wohl hierzu keinen Regelungsbedarf gesehen, weil die NBV-Ligen und die Oberliga in den Kompetenzbereich des NBV-Gesamtverbandes fallen. In der "Ausschreibung von NBV Ligen" des NBV-Gesamtverbandes fehlt wiederum eine Regelung, was insoweit nachvollziehbar ist, weil den Verband nicht interessieren kann bzw. muss, unter welchen Voraussetzungen ein Spieler der NBV-Ligen sich möglicherweise für Meisterschaften der einzelnen Abteilungen qualifiziert.
Meine Empfehlung für die Zukunft: Wegen der Sachnähe - schließlich geht es um die Meisterschaft der Abt. 1 - sollte die Abteilung 1 klarstellen, dass Ziffer 6.1. der TO, wonach die besten 5 der 6 Meisterschaftsturniere der Mannschaftsmeisterschaften gewertet werden, auch für die höherrangigen NBV-Ligen gelten. Für die konkrete Saison spricht eine sinn- und zweckorientierte Auslegung dafür, dass so entsprechend zu handhaben, also Ziff 6.1 der TO analog für die Frage anzuwenden, welche 2 Spieler jerder Mannschaft der NBV-Ligen sich für die Westdeutsche Meisterschaften. Damit käme man auch zu dem Ergebnis, dass nach Angaben von Andre`seitens des Sportwartes vorgesehen ist, alledings meine ich, das aus Gründen der Klarstellung die TO entsprechend ergänzt werden sollte.
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