Zitat:
Zitat von ritch
Hätte ein verantwortlicher Ausrichter nicht für diesen Eventualfall vorsorgen müssen, indem er zb in seine Haushaltsplanung eine Rückstellung in Höhe eines möglichen Verlustbetrages eingestellt hätte?
Ist der größte Minigolflandesverband NBV nicht in der Lage, einen eventuellen Verlust zu tragen?
Ist es dem NBV lieber, einen BLVK wegen finanzieller Unterdeckung abzusagen, um für einen nicht stattgefundenen BLVK in Höhe entstandener Stornierungskosten für von anderen Landesverbänden gebuchten Quartieren aufzukommen?
Was ist aus dem großen BLVK früherer Jahre nur geworden?????
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Merkwürdig, genau die selben Fragen hatte ich vor zwei Tagen auch dem NBV gestellt....
Die Vergabe des BLVK erfolgte im Januar 2007, also vor knapp 1 1/2 Jahre.