gibt es nicht die möglichkeit ein sogenanntes oberstes gericht zu bemühen, die dem nbv somit vorschreibt das das so nicht mehr geht?
ja, die sache mit dem antragen kennen wir ja. aber ich meinte, ob ein antrag auf "nachspielerlaubnis" speziell für die letzte saison gestellt wurde, denn dafür wäre doch nicht der nbv zuständig gewesen, oder?
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wer nicht will, der hat schon oder soll es lassen
Geändert von junior (19.07.2008 um 14:29 Uhr).
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