Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  pinkydiver
					 
				 
				Ob das eine 6 monatige Spielsperre rechtfertigt wage ich zu bezweifeln, sofern es um verbale Angelegenheiten geht kann der Pächter ihn mit Platzverbot bestrafen aber weitere Handhaben gibts da nach Sportordnung wohl nicht,  es sein denn er hat die Anlage in irgendeiner Weise bearbeitet oder verändert, was den Tatbestand der Sachbeschädigung darstellt. 
 
DC 
			
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Richtig, allerdings greift hier nicht die Sportordnung, sondern die Rechtsordnung (gerne nochmals, scheint schon wieder in Vergessenheit geraten zu sein)