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Alt 23.09.2008, 06:37
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Bubu Bubu ist offline
Frischling
 
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Zitat:
Zitat von Fischers Fritz Beitrag anzeigen
Satz 1 :
Bei Punktspielen, kann bereits ab dem
01.09. des Vorjahres in der künftigen Kategorie gestartet werden.
Satz 2:
Bei Qualifikationsmaßnahmen für Meisterschaftsturniere des Folgejahres kann bereits ab dem
01.09. des Vorjahres in der künftigen Kategorie gestartet werden.
Michelino: Bitte korrigiere mich wenn ich falsch liege mit meinen Deutschkenntnissen.

Genau so würde ich es, wie ich schon im Thread der RL Südwest geschrieben habe, auch interpretieren. Wenn man was anderes meint, muss man es auch anders formulieren. In meinen Augen haben die Pfungstädter absolut richtig gehandelt, den Protest der Mannheimer kann ich deshalb auch nicht nachvollziehen.

@ bärliner:
Warum siehst Du, wie Michelino geschrieben hat, keinen Bedarf für eine Sitzung? Hier geht es um ein grundlegendes Thema, das trotz Deiner Veröffentlichung auf der DMV-Seite nicht abschließend geklärt ist. Im Gegenteil, die Veröffentlichung hat nicht viele Unterstützer, selbst Landesverbände haben ihre abweichende Sicht zum Ausdruck gebracht. Gib diesen Passus mal einem neutralen Juristen, er wird Dir Deine Meinung zu 90% "um die Ohren schlagen". Deshalb ist auch meine Meinung, dass Deine Veröffentlichung nicht mit dem Passus der Sportordnung übereinstimmt.

@ Michelino:
Welchen Passus lässt man denn Deiner Meinung nach außer Acht? Ich habe in der Sportordnung nichts gefunden, was gegenteilig ausgelegt werden könnte. Einzig in Punkt 7 Absatz 3 steht drin, dass maximal zwei Jm in einer Herrenmannschaft starten dürfen. Aber nach Absatz 2 kann ein Spieler, der ab dem 01.01. des Folgejahres zu den Herren wechselt, auch bei Punktspielen in der Kategorie Herren starten.

Klärt uns bitte auf, am Besten mit eindeutiger Begründung. Denn so wie es sich im Moment darstellt, setzt sich unser DMV-Sportwart über die (nicht nur in meinen Augen klare) Regelung der Sportordnung hinweg. Worauf soll man sich denn letzenendes stützen, wenn nicht auf die festgeschriebenen Regelungen. Das wäre ja so, als wenn man die Todesstrafe abschafft und trotzdem jemanden auf den elektrischen Stuhl setzt.
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