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				03.04.2009, 14:46
			
			
			
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			| Bälleschubser |  | 
					Registriert seit: 26.12.2006 
						Beiträge: 173
					      |  |  
	| 
				 Doppelstart in NBV - Liga und 2.Liga 
 Ausschreibung NBV-Liga 2008/2009 laut NBV HP
 8.3 Doppelstarts in den NBV Staffeln und einer / mehrerer
 Abteilungen
 Spieler/innen können an einem Spieltag (unabhängig vom Datum) nur für eine Mannschaft
 eingesetzt werden. Doppelstarts an einem Spieltag in verschiedenen Mannschaften sind
 verboten. Der Einsatz von Spieler/innen auch im Abteilungs-, Landesverbands- sowie im
 überregionalen Spielverkehr ist erlaubt, wenn er an verschiedenen Spieltagen erfolgt.
 
 moin moin
 Grüße aus den Hohen Norden
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				03.04.2009, 15:56
			
			
			
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			|  | Moderator |  | 
					Registriert seit: 13.12.2006 Ort: Köln 
						Beiträge: 3.039
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	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von Leuchturm  Ausschreibung NBV-Liga 2008/2009 laut NBV HP
 8.3 Doppelstarts in den NBV Staffeln und einer / mehrerer
 Abteilungen
 Spieler/innen können an einem Spieltag (unabhängig vom Datum) nur für eine Mannschaft
 eingesetzt werden. Doppelstarts an einem Spieltag in verschiedenen Mannschaften sind
 verboten. Der Einsatz von Spieler/innen auch im Abteilungs-, Landesverbands- sowie im
 überregionalen Spielverkehr ist erlaubt, wenn er an verschiedenen Spieltagen erfolgt.
 
 moin moin
 Grüße aus den Hohen Norden
 |  
...und bevor wieder Fragen aufkommen: 
Dies ist der Passus ab der nächsten  Saison.
 
Auch wenn nicht erwünscht bzw. ungern gesehen    ist dies im laufenden Wettbewerb aufgrund einer Lücke in der Ausschreibung im NBV möglich.
 
Holger 
				__________________1. FC Köln - Spürbar Anders.
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				03.04.2009, 17:38
			
			
			
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			| Pantoffelheld |  | 
					Registriert seit: 22.12.2006 Ort: Bottrop 
						Beiträge: 2.348
					      |  |  
	| 
 Mit welcher Konsequenz, die Richtigkeit Deiner Meinung einmal unterstellt? |  
	
		
	
		
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				03.04.2009, 17:40
			
			
			
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			|  |  | 
					Registriert seit: 13.12.2006 
						Beiträge: 1.767
					      |  |  
	| 
 Ich habe mal auf der NBV Seite unter NBV-Liga  nach gelesen. 
es steht genau wie im ersten Beitrag von Leuchturm angegeben,
 
a.)  in der Ausschreibung zur NBV-Liga 2008/2009 
und 
b.)  in der Ausschreibung zur NBV-Liga 2009/2010
 
und nun ?  |  
	
		
	
		
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				08.04.2009, 20:00
			
			
			
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			|  | Anfänger |  | 
					Registriert seit: 29.06.2008 
						Beiträge: 19
					      |  |  
	| 
 Ich verstehe nicht warum hier ein so wichtiges Thema im Sande verläuft.   
Meines Wissens nach haben jetzt alle Mannschaftsführer im Anschluß an den 4. Spieltag,( in gemeinsamer Sitzung), beschlossen gegen die Wertung des 3. + 4. Spieltag´s  Protest einzulegen. 
Es kann doch nicht sein das hier ein Verein alle Regeln ad absurdum führt indem er sage und schreibe 4 Leute am 3.Spieltag der NBV - Liga einsetzt, die dann nur eine Woche später  den ebenfalls 3. Spieltag in der 2. Bundesliga Nord bestreiten.     
Meiner Meinung nach ist das Wettbewerbsverzerrung erster Güte !! 
Im Übrigen wage ich mal zu bezweifeln, das die von Leuchtturm angeführte Regel, wie von Kannix behauptet wird, erst zur neuen Saison gültig sein soll !! 
Bin gespannt was die Regelhüter des NBV dazu sagen.  |  
	
		
	
		
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				08.04.2009, 20:23
			
			
			
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			|  | Graf Zahl |  | 
					Registriert seit: 05.12.2006 Ort: bei Berlin 
						Beiträge: 8.819
					      |  |  
	| 
 Im BVBB wurde die Übernahme des entsprechenden Passus aus der Ausschreibung für überregionale Ligen in die Ausschreibungen auf Verbands- und Landesspielbetrieb von der Hauptversammlung abgelehnt. (Weil ich leider nicht da sein konnte, ist mir entgangen mit welcher Begründung diese Wettbewerbsverzerrung nun quasi legitimiert worden ist.) |  
	
		
	
		
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				09.04.2009, 08:11
			
			
			
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			| Azubi |  | 
					Registriert seit: 18.12.2006 
						Beiträge: 33
					      |  |  
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	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von Olli S. aus L.  Ich verstehe nicht warum hier ein so wichtiges Thema im Sande verläuft.   
Meines Wissens nach haben jetzt alle Mannschaftsführer im Anschluß an den 4. Spieltag,( in gemeinsamer Sitzung), beschlossen gegen die Wertung des 3. + 4. Spieltag´s  Protest einzulegen. 
Es kann doch nicht sein das hier ein Verein alle Regeln ad absurdum führt indem er sage und schreibe 4 Leute am 3.Spieltag der NBV - Liga einsetzt, die dann nur eine Woche später  den ebenfalls 3. Spieltag in der 2. Bundesliga Nord bestreiten.     
Meiner Meinung nach ist das Wettbewerbsverzerrung erster Güte !! 
Im Übrigen wage ich mal zu bezweifeln, das die von Leuchtturm angeführte Regel, wie von Kannix behauptet wird, erst zur neuen Saison gültig sein soll !! 
Bin gespannt was die Regelhüter des NBV dazu sagen.  |  
Ich bin ganz deiner Ansicht, dass dies eine Wettbewerbsverzerrung ist.  
Ein Protest würde  meiner Meinung nach aber nur einer Mannschaft der 2. Bundesliga Nord etwas nützten, da dort erst der Doppelstart stattgefunden hat.  
Weiterrhin bin ich der Meihnung, dass der Protest direkt nach Spielende beim Schiedsgericht erfolgen muss, um im Falle einer Ablehnung dann vor den Sportausschuss verhandelt zu werden. 
Ich glaube, dass nachträgliche Proteste haben keinen Erfolg haben. 
			
			
			
			
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				09.04.2009, 09:05
			
			
			
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					Registriert seit: 13.12.2006 
						Beiträge: 1.767
					      |  |  
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	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von Big Shadow  Ich bin ganz deiner Ansicht, dass dies eine Wettbewerbsverzerrung ist. Ein Protest würde  meiner Meinung nach aber nur einer Mannschaft der 2. Bundesliga Nord etwas nützten, da dort erst der Doppelstart stattgefunden hat.
 Weiterrhin bin ich der Meihnung, dass der Protest direkt nach Spielende beim Schiedsgericht erfolgen muss, um im Falle einer Ablehnung dann vor den Sportausschuss verhandelt zu werden.
 Ich glaube, dass nachträgliche Proteste haben keinen Erfolg haben.
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wer sollte da denn Protest einlegen, es war doch noch nicht bekannt wer vorher  wo gespielt hat, 
kokla |  
	
		
	
		
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				09.04.2009, 09:20
			
			
			
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			|  | Freak |  | 
					Registriert seit: 18.12.2006 Ort: Ratingen 
						Beiträge: 1.599
					      |  |  
	| 
 Der BGV Bergisch Land hat dies in der NBV-Oberliga und in der 2.BL praktiziert. Wie man hörte, hatten sie eine schriftliche Bestätigung vom Bundessportwart, das dieses (jetzt noch) zulässig ist.
 Sie haben sich also so gut abgesichert, wie es geht.
 
 Idiotisch ist es natürlich trotzdem (nicht aus des Sicht des Vereins, der davon profitiert...), aber zum, Glück ist diese Diskussion aber der nächsten Saison vorbei.
 
 Gruss, Simon
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				09.04.2009, 11:31
			
			
			
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			|  | Graf Zahl |  | 
					Registriert seit: 05.12.2006 Ort: bei Berlin 
						Beiträge: 8.819
					      |  |  
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 In der Generalausschreibung überregionale Ligen in der Version von 01/2009 ist mit Punkt 9.2 diese Regelung ab der Regionalliga eingeführt.Ich hätte dazu mal drei Fragen:
 
 1. Gilt diese Regelung seit dem Januar 2009 oder erst ab Start der kommenden Saison?
 2. Verstehe ich das richtig, dass mit dieser Regelung nur zeitlich nachgelagerte Einsätze an nummerngleichen Spieltagen anderer Ligen untersagt? Spielt Spieler X am 2. Spieltag der Regionalliga Y nimmt, darf er am Nachholspieltag des 2. Spieltags (oder verschobenen Spieltag) der Verbandsliga Z nicht mehr antreten. Um das umgekehrte Szenario, Spieler XX wurde am 2. Spieltag der Verbandsliga ZZ eingesetzt und soll jetzt am Nachholspieltag der Regionaliga YY spielen, muß sich die Ausschreibung der Verbandsliga ZZ kümmern? Oder ist es umgekehrt, dass in der Regionalliga nur solche Spieler startberechtigt sind, die noch nicht an einem nummerngleichen Spieltag irgendwo anders gespielt haben?
 3. Wie ist festgelegt, was ein "nummerngleicher" Spieltag in einer unterklassigen Liga mit u.U. weniger Spieltagen ist?
 			 Geändert von Lenny (09.04.2009 um 11:47 Uhr).
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