Auszug aus der WADA / NADA  
 
 
P1. ALKOHOL 
Alkohol (Ethanol) ist in den nachfolgenden Sportarten nur im Wettkampf verboten. Die Fest- stellung erfolgt durch Atem- oder Blutanalyse. Der Grenzwert (Blutwerte), ab dem ein Do- pingverstoß vorliegt, beträgt 0,10 g/l. 
Bogenschießen (FITA) Karate (WKF) 
Kegeln und Bowling (FIQ) Luftsport (FAI) Motorbootsport (UIM) Motorradsport (FIM) Motorsport (FIA 
 
 
und ganz komisch , hier ist die Atemanalyse erlaubt und ja auch genannt. 
 
und selbst bei den Sportarten, bei denen es verboten ist, liegt der Wert bei 0,1 und nicht 0,0 . 
 
Ist doch komisch , oder ? 
		
	
		
		
		
		
			
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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