Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  tg
					 
				 
				EDIT: Wie ich jetzt sehe, läßt sich eine Umlage in diesem Fall doch nicht anwenden.. 
			
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Bei der Beitragserhöhung handelt es sich nicht um eine Umlage der fehlenden Einnahmen aus Bad Münder, da die Anlage von der Minigolf Marketing GmbH und nicht vom DMV verpachtet wird.
	Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  tg
					 
				 
				...(es sei denn, man dehnt den Begriff, wie es bei anderen Gelegenheiten im DMV auch gemacht wird).  
			
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Das tue ich mal als reine Stimmungsmache ab. 
	Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  tg
					 
				 
				Dafür bin ich auf einen Widerspruch in der Beitragsermittlung gestoßen: In Punkt 4 der Finanz- und Beitragsordnung heißt es unter (1), das Gesamt-Beitragsvolumen errechnet sich (jährlich) aus den veranschlagten Ausgaben und anderen Einnahmen, unter (2) und (3) ist es jedoch (für Jahre im voraus) festgeschrieben. Kann das jemand aufklären? 
			
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In der Beitragsermittlung sehe ich keinen Widerspruch, unter (2) wird das Beitragsvolumen (95.065 €) auf das laufende Jahr (2017) festgeschrieben. In (3) wird lediglich die Höhe des Inflationsausgleichs, von derzeit 2% bis 2018 festgeschrieben.