Forum

Newsletter

Bitte melden Sie sich bei unserem Newsletter an.
Email:
anmelden
abmelden
 

Artikelsuche

Geben Sie einen Suchbegriff ein



ebiz-consult - Die PHP Profis

Zurück   Minigolf-Welt > Minigolf-Forum (seit 1996) > Bahnengolf-Forum

Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

 
 
Themen-Optionen Ansicht
  #11  
Alt 24.03.2021, 12:54
Merlin Merlin ist offline
Geselle
 
Registriert seit: 16.08.2009
Beiträge: 68
Standard

Hallo Dirk,

ich denke, dass es Thomas eher um die Diskussion an sich geht und nicht das er spielen möchte.
Die überwiegende Mehrheit wird in der derzeitigen Situation kein Interesse an Turnieren haben.

@Thomas: dann hat der Mitarbeiter des LSBH unrecht.
Wenn es stimmen würde, warum hat der LSBH dann eine Vorlage zur Durchführung von Veranstaltungen im Ampelsystem an den hessischen Landtag eingereicht?

Zitat: „Das ist jetzt eine interessante Frage … sind wir schon in einer Lage, in der alles, was nicht explizit erlaubt ist, verboten ist?“

Die juristische Logik ist hier
- Verbot
- partielle Erlaubnis
- Einschränkung der partiellen Erlaubnis

Zusammenkünfte sind verboten, es gibt jedoch Ausnahmen.

Auch wenn ich während meines Studiums nur ein paar Vorlesungen im Bereich Jura besucht habe, sollte ein Jurastudent im 1. Semester den Fall rechtssicher entscheiden können.

Rechtsgrundlage:

Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) (Stand 08.03.2021).

§1 Zusammenkünfte und Veranstaltungen

§1 (1) regelt, wer sich im öffentlichen Raum treffen darf. Anmerkung: ein Minigolfplatz ist wohl unstrittig dem öffentlichen Raum zuzuschreiben.

§1 (2) hier sind Ausnahmen benannt

§ 2 Schließung und Betrieb von Einrichtungen, Sportbetrieb

§2 (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen und folgende Angebote sind für den Publikumsverkehr untersagt: Anmerkung: der Minigolfspieler-/in ist Publikum im Sinne der Verordnung.

§2 (1) Ziffer 5. Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)
Anmerkung: mit diesem Passus sind Minigolfplätze zunächst geschlossen.

Die partielle Erlaubnis zum Verbot:

§2 (2) Der Freizeit- und Amateursport ist auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur alleine oder in Gruppen, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nach § 1 Abs. 1 Satz 1 erlaubt ist, gestattet.

Anmerkung: §2 (2) ist die Ausnahmegenehmigung zum Nutzungsausschluss nach §2 (1) und ist daher die Grundlage der Trainingsmöglichkeit.

Gruß
Ralf
Mit Zitat antworten
 


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu

 


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:51 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.6.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.

mein-auwi.de (c) 2021 IMPRESSUM     Design & Entwicklung von ebiz-consult.de powered by Marktplatzsoftware