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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

 
 
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  #23  
Alt 16.04.2021, 06:19
Benutzerbild von Breminho
Breminho Breminho ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.08.2010
Ort: Kaarst
Beiträge: 3.450
Standard

Zitat:
Zitat von gomi Beitrag anzeigen
Jetzt ist es amtlich: Minigolf ist doch kein Sport.

Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO NRW in der ab dem 19. April 2021 gültigen Fassung

Zwar gilt:

§ 9 Sport
(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportan-lagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist auf Sportanlagen unter freiem Himmel der Sport
1. unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen nach § 2 Absatz 2 Nummer 1, 1a und 1b,
2. als Ausbildung im Einzelunterricht sowie
3. von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.

Aber:

§ 10 Freizeit- und Vergnügungsstätten
(1) Der Betrieb von
1. Schwimm- und Spaßbädern unter Ausnahme der Anfängerschwimmausbildung und der Kleinkinderschwimmkurse nach § 7 Absatz 1 Satz 3 Nummer 7 sowie des Schwimmunter-richts nach § 9 Absatz 4 Nummer 1, Saunen, Thermen und ähnlichen Einrichtungen,
2. Freizeitparks, Indoor-Spielplätzen, Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähn-lichen Einrichtungen für Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen),
3. Spielhallen, Spielbanken und ähnlichen Einrichtungen,
4. Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen
ist untersagt.

Was sagen da wohl NBV und DMV dazu?
Du verwechselst da was, wenn der Betreiber die Anlage für Publikumsspieler aufmacht, ist die Minigolfanlage eine Freizeitanlage, das darf nicht und ist nun auch für Minigolfplätze geregelr geregelt. Die Vereinsspieler dürfen aber trainieren, da die Minigolfanlage für Sie eine Sportanlage ist !!
Klingt verrückt und nicht alle Ordnungsämter verstehen das......
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