Bahnengolf-ForumMinigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.
Wenn eine Spielgemeinschaft bei den Damen aufstiegsberechtigt ist, gilt dies dann für beide Vereine??? z.B. SG Bergisch Land / VfM Bottrop
Theoretisch kann eine Damenmannschaft ja verzichten. Somit kann diese lt. Übergangsregelung in der jetztigen Liga starten. Wie sieht dies bei Spielgemeinschaften aus?? Dürfen da auch dann beide Vereine eine Mannschaft stellen???
Bevor jetzt wieder jemand meckert, man könnte dies nachlesen. Hierzu habe ich nichts gefunden...
__________________
EDIT..... .....aber nur für einen Vereinskollegen!
Ist z. B. folgendes zutreffend: Wenn eine Spielgemeinschaft in der gerade abgeschlossenen Punktrunde einen Platz belegt hat, der zur Teilnahme an 2. oder 3. Bundesliga 2015 berechtigt, kann sie dann zum Saisonende 2013/2014 aufgelöst werden, sodaß der Rechtsnachfolger der SG diesen Startplatz (als Vereinsmannschaft) übernimmt?
Ja, das ist nach unserem Verständnis möglich.
Die SGs können ja unterhalb der 1. Bundesliga nicht mehr antreten.
Was ist aber, wenn sich eine SG nicht direkt für die 2. oder 3 Bundesliga qualifiziert, sondern nur zu einem Aufstiegsspiel für diese Ligen? Kann dann bereits der Nachfolger der SG (als Vereinsmannschaft) an diesem ASS teilnehmen oder müssen sie verzichten -- weil man argumentieren kann, daß eine SG erst zum Saisonende aufgelöst werden darf?