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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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20.12.2007, 12:07
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
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Zitat:
Zitat von DiStefano
Auch ist das Spielen nicht lizensierter Bälle z. B. schlimmer als Schlägeraufhauen (sofern nicht dabei der Fuß eines anderen Turnierteilnehmers getroffen wird, wodurch diesem ein "Nachteil" i. S. Punkt 6b) entstehen würde) oder Schlägerschmeißen, sofern man nicht einen anderen Turnierteilnehmer dabei trifft. Dafür gibt's nämlich jetzt nur noch E + 1!
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Findest Du Schlägerschmeissen schlimm? Das sollte überhaupt nicht bestraft werden egal wie weit er fliegt, solange nicht die Mitspieler getroffen werden, dann ist es Körperverletzung,
das ist doch endlich mal Action auf dem Platz und das wollen die Zuschauer sehen.
Haste mal gestern abend das Tennis Match Boris Becker gegen John McEnroe gesehen.
Ich bglaube da flogs Mäc's Schläger mindesten 1 mal pro Minute irgendwo hin, von den Pöbelleinen mal ganz zu schweigen. Was ist passiert, nichts. Schlechtes Vorbild für Jugendliche, sicher aber das Volks wills sehen.
HDC
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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20.12.2007, 12:30
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Goldfinger
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Registriert seit: 30.11.2006
Ort: im Rheinland
Beiträge: 5.977
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Warum muß eigentlich alles geändert werden und wer hat das ganze geändert, würde mich mal interessieren.
Eine solche Vielzahl von Änderungen hätte bei einer Direktvorlage bei den Landessportwarten doch wohl keine Chance zur Ratifizierung gehabt ohne das Einwände erfolgt wären.
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Wenn man sich selber nicht schlau macht wird mans nimmer.
Geändert von Raila (20.12.2007 um 18:19 Uhr).
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20.12.2007, 10:08
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Ausbilder
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Registriert seit: 04.12.2006
Ort: Hemer
Beiträge: 108
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Zitat:
Zitat von DiStefano
Zitat S11, 14.4:
"Spieler aller Kategorien sind außerdem in der allgemeinen Klasse (Herren oder Damen) spielberechtigt."
Nun will also dieser 90-kg-Koloss - er hat sagen wir mal einen Eternit-Jahresschnitt von 22,0 - seinem Wunsch entsprechend in der Allgemeinen Klasse mitspielen. Dass er das bei den HERREN kann, steht außer Frage. Aber auch bei den DAMEN? Das in der zitierten Regelung enthaltene "oder" ist zweifellos ein ein- und kein ausschließendes. Wortklauberei? Sicher, aber was ist Juristerei denn Anderes? Im Streitfall kann sich kein Regelsetzer darauf berufen, mit seiner Regel etwas ganz anderes GEWOLLT zu haben. Die Entscheidung eines etwaigen Rechtsausschusses müsste, gemäß der Regelformulierung, fraglos den Wunsch des männlichen "Kindes" nach Start in der Damenkategorie bedienen. Es ist den Regelsetzern angeraten, zur Schaffung von Klarheit den Zusatz einzufügen, dass männliche Teilehmer NUR in der Herren-AK, weibliche Teilnehmer dagegen NUR in der Damen-AK antreten dürfen. Es sei denn, ich hätte die Regelsetzer völlig falsch verstanden, und sie wollten tatsächlich in der Allgemeinen Klasse die Geschlechtertrennung aufheben, was aber die Beibehaltung der Begriffe "Damen" und "Herren" nicht eben nahelegt.
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guckst Du unter 14.6, da ist die Zuordung genauer definiert
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20.12.2007, 10:16
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Revoluzzer
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Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 409
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@bwbobo
Leider falsch gedacht. Punkt 14.6 trifft nicht den Fall, um den es geht. Es fehlt der ausdrückliche Hinweis, dass diese Zuordnung auch in den Fällen wirksam wird, wenn jemand freiwillig in der AK mitspielen will. Wollte man die in Punkt 14.6 propagierte Zuordnung auf die Fälle zu Punkt 14.4 übertragen, erforderte dies eine zusätzliche ausdrückliche Regelung.
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20.12.2007, 11:59
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Beiträge: 1.828
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Eine Sache habe ich gelernt:
*Brüllen* ist also überhaupt nicht strafbar. Erst dann, wenn man mir nachweisen kann, dass ich absichtlich jemandem in den Schlag gebrüllt habe.
Doch wie will man das nachweisen?
Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass es Golfer gibt, die sowas absichtlich tun. Klar stört man den ein oder anderen ( unkonzentrierten Spieler ) vielleicht mal, aber ABSICHTLICH???
Was soll denn der norwegische Biathlet sagen, wenn er gerade auf die Scheiben schießen will, und die ganze Tribüne Kopf steht, weil zufällig ein Deutscher alle Scheiben weg geballert hat?
Das dieses *Brüllen* überhaupt in irgendeiner Weise in den Regularien auftaucht, wundert mich immer und immer wieder.
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20.12.2007, 12:02
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
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Zitat:
Zitat von Piependeckel
Eine Sache habe ich gelernt:
*Brüllen* ist also überhaupt nicht strafbar. .....
Das dieses *Brüllen* überhaupt in irgendeiner Weise in den Regularien auftaucht, wundert mich immer und immer wieder.
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Diese sinnlose Brüllerrei sollte man mal ganz abschaffen, international wird da auch mehr und mehr eingeschritten, so daß es sich auf ein erträgliches Maß reduziert hat
HDC
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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20.12.2007, 14:41
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Revoluzzer
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Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 409
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Zitat:
Zitat von Piependeckel
Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass es Golfer gibt, die sowas absichtlich tun. Klar stört man den ein oder anderen ( unkonzentrierten Spieler ) vielleicht mal, aber ABSICHTLICH???
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Du hast noch nicht wirklich Bundesliga gespielt, kann man das so sagen?
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20.12.2007, 15:47
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Goldfinger
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Registriert seit: 30.11.2006
Ort: im Rheinland
Beiträge: 5.977
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@diStefano: wenn ich das alles lese, geben wir am besten unsere alten Lizenzen zurück und machen einen neuen Schiedsrichter oder Oberschiedsrichterschein, wenn sich so viel ändert.
Vieles was wir gelernt haben ist demnächst nutzlos  .Vieleicht schickt uns der DMV auch , natürlich auf Verbandskosten, ein neues Regelwerk zu.
Oder noch besser, die Sportwartevollversammlung stimmt einfach nicht zu.  ach ich vergaß eine zustimmung ist ja gar nicht mehr nötig und vor dem Sankt Nimmerleinstag kanns nicht geändert werden.
Und den Satz unterschreib ich Dir DI Stefano
Wird es vermieden, dass vor der Neueinführung von Regeln eine breite öffentliche Diskussion erfolgt, ist die Wahrscheinlichkeit nur sehr gering, dass Störendes rechtzeitig erkannt wird.
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Wenn man sich selber nicht schlau macht wird mans nimmer.
Geändert von Raila (20.12.2007 um 18:22 Uhr).
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20.12.2007, 18:00
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Revoluzzer
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Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 409
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Was dürfen ab jetzt die Spieler nicht mehr?
Aufgrund der neuen Regeln dürfen die Spieler jetzt einiges mehr, das hatte ich bereits aufgezeigt. Aber sie dürfen jetzt auch einiges nicht mehr, was sie bisher durften.
- zum Beispiel am Mittelhügel, sofern der Ball wieder nach ganz hinten gerollt ist, wieder vom altbekannten und eintrainierten Punkt abschlagen. Nein, der Ball muss ab jetzt abgelegt werden, und zwar meistens auf die rote Linie, die es ab sofort gibt. Was man mit denjenigen Bahnen macht, die am Abschlagsfeld eine geschlossene Bande aufweisen oder die in die Grasnarbe eingelassen sind, sodass der zurückkommende Ball an der Grasnarbe abprallt und wieder nach vorne rollt (jawohl, auch solche Eternitanlagen gibt es!), entzieht sich bisher der Kenntnis - eine verlässliche Aussage einer zuständigen Stelle dazu war bisher nicht zu bekommen. Sicher ist jedoch, dass die Ablegeregelung an einer Bahn nicht davon abhängen kann, ob sie mit oder ohne Bande am Abschlagsfeld ausgeführt ist. Stattdessen sollte Vorschrift werden, was meiner Meinung nach schon längst Vorschrift sein sollte: dass nämlich eine Bande hinter einem Abschlagsfeld nichts zu suchen hat und notfalls abgeflext gehört.
- einen Ball spielen, der bei 25 Grad nach 1 m Fall über 85 cm hoch springt. Da bin ich schon mal gespannt, wie man das an Spieltagen im März (in diesem Jahr z. B. der JLP in Trappenkamp) mit den zu erwartenden 5 bis 8 Grad und Schneeregen kontrollieren will.
- seinem Mitspieler Schatten geben, um beispielsweise das Flimmern der Schatten von Blättern, Ästen usw. auf der Bahn zu unterdrücken. Das widerspricht nämlich leider ab sofort der Regelung in 8.5: "Sofern möglich, haben sie [d. h. andere Personen] einen Abstand von mindestens 1 m einzuhalten" und steht obendrein in Konflikt mit der Regelung in 8.7: "Die Verwendung von ... Gegenständen als Zielhilfe ist strikt verboten, ebenso jede Art von Zielhilfe durch Betreuer oder andere Personen, sobald der Spieler Schlagstellung einnimmt." Ich habe das Gefühl, denjenigen, welche diese Regel "verbrochen" haben, war nicht klar, dass das im Sportwettkampf ausgesprochen beliebte und übliche "Schattenmachen" selbstverständlich unter den Passus "JEDE ART VON ZIELHILFE" fällt, da das "Schattenmachen" dem abschlagenden Spieler freilich BEIM ZIELEN HILFT! Sofern ein Untersagen dieser besonders sportlichen und fairen Verhaltensweise tatsächlich nicht gewollt war, ist dies wieder ein Beispiel für das Dilettieren beim Regelsetzen. Ich höre schon die Diskussionen auf einer bei 35 Grad ausgetragenen Meisterschaft, ob nun ein Schatten zur Kühlung oder als Zielhilfe (etwa bei den Filzabschlagsblechen) gegeben wurde. Da muss der Schiedsrichter dann aber ganz genau hinschauen, ob der gegebene Schatten auf dem Körper des Spielers oder auf der unter ihm liegenden Bahn platziert war. Da ist es wirklich ein Segen, dass die Regelreformer in der Eile offenbar versäumt haben, für das Geben von Zielhilfe eine Strafe zu definieren, sodass es dann womöglich bei einem bösen Blick des Schiedsrichters i. Vb. mit Zeigefingerwackeln bleibt.
- seinem Mitspieler die Bahn gegen Wind abschirmen. Auch diese besonders sportliche und faire Verhaltensweise wurde jetzt durch die Regelsetzer verboten (Strafe: V + 2; Punkt 18.6f). Denn Windabschirmung ist ab sofort nur noch stationär zulässig (Punkt 8.16), und auf welchen Anlagen es solche stationären Windabschirmungshilfen nicht gibt (nach allem was man so läuten hört, sollen diese auch noch transparent sein, d. h. aus Plexiglas und damit entsprechend teuer und anfällig gegen "Erblinden"), nun, da gibt es dann eben keine Windabschirmung.
(Fortsetzung folgt)
Geändert von DiStefano (20.12.2007 um 18:29 Uhr).
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20.12.2007, 18:31
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Revoluzzer
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Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 409
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Zitat:
Zitat von Raila
@diStefano: wenn ich das alles lese, geben wir am besten unsere alten Lizenzen zurück und machen einen neuen Schiedsrichter oder Oberschiedsrichterschein, wenn sich so viel ändert. .
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Raila, jetzt wart mal ab, was ich über die Neuregelung aus Sicht eines Schiedsrichters schreibe - vielleicht stehst du dann nur noch zum ersten Teil deines Halbsatzes...
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