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Alt 26.11.2010, 18:18
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
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Zitat von opc Beitrag anzeigen
@michelino

Nee, und wenn dann nur , wenn du die sportordnung geschrieben hast!

Da steht Wettkämpfe , nirgends eine Definition, wenn ich die Definition dieses Begriffes nicht in der sportordnung finde muss ich die woanders suchen.

Turniere werden ja extra benannt .

Wenn die sportordnung von Wettkämpfen und von turnieren spricht , dann ist das beides nicht das selbe ansonsten hätte man das anders formulieren müssen , auch hier muss ich Di. Stefano recht geben, wenn er sagt , die Ausformulierung eines regelwerkes oder auch einer sportordnung sollte man Experten überlassen .
Die in Rede stehende Regelung hat wortwörtlich folgenden Inhalt

"3. Turnierarten
(1) Im Bereich des DMV werden folgende Turnierarten unterschieden:
a) Meisterschaftsturniere
b) Offizielle Turniere
c) Verbandsturniere
(2) Meisterschaftsturniere sind Wettkämpfe, die zur Ermittlung von Meistern dienen. Sie werden vom DMV oder einem seiner Mitglieder (Landesverband) für den jeweiligen Organisationsbereich ausgeschrieben und veranstaltet.
In die Gruppe der Meisterschaftsturniere gehören auch Ligenpunktspiele und Qualifikationsturniere.
(3) Offizielle Turniere werden eingeteilt in folgende Turnierarten:
a) Grand Prix (Typ A)
b) Trophy (Typ B)
c) Welcome Cup (Typ C).
Offizielle Turniere sind für den vorgesehenen Teilnehmerkreis allgemein und ohne zusätzliche Qualifikation zugängliche Wettbewerbe. Sie können vom DMV, seinen Mitgliedern (Landesverbänden) oder den ihnen angehörenden Vereinen veranstaltet werden. Welcome Cup-Turniere (Typ C) können darüber hinaus auch von anderen Organisationen oder
Privatpersonen veranstaltet werden.
Grand Prix-Turniere (Typ A) können als internationale oder nationale Turniere ausgeschrieben werden. Trophy- und
Welcome Cup-Turniere (Typ B und C) können nur als nationale Turniere ausgeschrieben werden.
(4) Verbandsturniere sind besondere Wettkämpfe, die vom DMV oder einem seiner Mitglieder (Landesverband) veranstaltet werden, und nicht den unter Abs. 1 und 2 genannten Turnierarten entsprechen.
Bei Verbandsturnieren sind auch Auswahlmannschaften zugelassen, soweit dies in der Ausschreibung vorgesehen ist."


Oberbegriff ist somit eindeutig das Wort "Turniere" und der Begriff "Wettkampf" wurde erkennbar verwendet, um das Wort "Turnier" nicht noch einmal zu wiederholen. Deutlich wird das auch durch die Verwendung des Wortes "Wettbewerb".
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