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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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26.11.2010, 16:33
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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@michelino
Nee, und wenn dann nur , wenn du die sportordnung geschrieben hast!
Da steht Wettkämpfe , nirgends eine Definition, wenn ich die Definition dieses Begriffes nicht in der sportordnung finde muss ich die woanders suchen.
Turniere werden ja extra benannt .
Wenn die sportordnung von Wettkämpfen und von turnieren spricht , dann ist das beides nicht das selbe ansonsten hätte man das anders formulieren müssen , auch hier muss ich Di. Stefano recht geben, wenn er sagt , die Ausformulierung eines regelwerkes oder auch einer sportordnung sollte man Experten überlassen .
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26.11.2010, 18:18
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
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Zitat:
Zitat von opc
@michelino
Nee, und wenn dann nur , wenn du die sportordnung geschrieben hast!
Da steht Wettkämpfe , nirgends eine Definition, wenn ich die Definition dieses Begriffes nicht in der sportordnung finde muss ich die woanders suchen.
Turniere werden ja extra benannt .
Wenn die sportordnung von Wettkämpfen und von turnieren spricht , dann ist das beides nicht das selbe ansonsten hätte man das anders formulieren müssen , auch hier muss ich Di. Stefano recht geben, wenn er sagt , die Ausformulierung eines regelwerkes oder auch einer sportordnung sollte man Experten überlassen .
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Die in Rede stehende Regelung hat wortwörtlich folgenden Inhalt
"3. Turnierarten
(1) Im Bereich des DMV werden folgende Turnierarten unterschieden:
a) Meisterschaftsturniere
b) Offizielle Turniere
c) Verbandsturniere
(2) Meisterschaftsturniere sind Wettkämpfe, die zur Ermittlung von Meistern dienen. Sie werden vom DMV oder einem seiner Mitglieder (Landesverband) für den jeweiligen Organisationsbereich ausgeschrieben und veranstaltet.
In die Gruppe der Meisterschaftsturniere gehören auch Ligenpunktspiele und Qualifikationsturniere.
(3) Offizielle Turniere werden eingeteilt in folgende Turnierarten:
a) Grand Prix (Typ A)
b) Trophy (Typ B)
c) Welcome Cup (Typ C).
Offizielle Turniere sind für den vorgesehenen Teilnehmerkreis allgemein und ohne zusätzliche Qualifikation zugängliche Wettbewerbe. Sie können vom DMV, seinen Mitgliedern (Landesverbänden) oder den ihnen angehörenden Vereinen veranstaltet werden. Welcome Cup-Turniere (Typ C) können darüber hinaus auch von anderen Organisationen oder
Privatpersonen veranstaltet werden.
Grand Prix-Turniere (Typ A) können als internationale oder nationale Turniere ausgeschrieben werden. Trophy- und
Welcome Cup-Turniere (Typ B und C) können nur als nationale Turniere ausgeschrieben werden.
(4) Verbandsturniere sind besondere Wettkämpfe, die vom DMV oder einem seiner Mitglieder (Landesverband) veranstaltet werden, und nicht den unter Abs. 1 und 2 genannten Turnierarten entsprechen.
Bei Verbandsturnieren sind auch Auswahlmannschaften zugelassen, soweit dies in der Ausschreibung vorgesehen ist."
Oberbegriff ist somit eindeutig das Wort "Turniere" und der Begriff "Wettkampf" wurde erkennbar verwendet, um das Wort "Turnier" nicht noch einmal zu wiederholen. Deutlich wird das auch durch die Verwendung des Wortes "Wettbewerb".
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26.11.2010, 19:25
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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uwe hat ahnung
unter 1 ) steht
Die Teilnahme von dem DMV angeschlossenen Vereinen und deren Mitgliedern an anderen als den in Ziffer 3 Abs. 1
aufgeführten Wettkämpfen ist ausdrücklich untersagt. Verstöße können durch die zuständigen Verbandsinstanzen geahndet
werden.
wie definierst du jetzt den begriff wettkampf
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27.11.2010, 16:15
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Winnenden
Beiträge: 1.211
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Hallo OPC,
siehst du eigentlich noch über den Haufen gespaltener Haare hinüber, der um dich herum liegen müsste?
Grundlage aller Ordnungen des DMV ist die Satzung - und auf die beziehen sich alle weiteren Regelungen. Und die DMV-Satzung spicht in §2 ausdrücklich vom "Minigolfsport" als Zweck - nicht von der Leichtathletik oder vom "Hansemarathon" oder vom "Rund um den Henninger Turm" oder "Links um den Bismarckhering" oder was dir sonst noch einfallen möge. Die Geltung der DMV-Sportordnung ist daher zweifelsfrei ausschließlich auf den Minigolfsport beschränkt.
Insofern ist auch der Begriff "Turniere" und "Wettkämpfe" - wie von Uwe Braun richtig aufgezeigt, nicht zu spalten.
Viel Spaß beim Weiterrechten und bei der Textexegese wünscht herzlichst
Michelino
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27.11.2010, 16:33
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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Wettkampf
Wäre denn zb die Betriebssport Europameisterschaft im minigolf ein Wettkampf ?
Und wenn dies kein Wettkampf ist, warum ist dann zb das treffen einiger minigolfer zu einen geselligen Abend mit grillen und anschließend 2-3 runden minigolf ein Wettkampf?
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27.11.2010, 16:39
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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Eindeutige regelung
Michelino
Ich will da keine Haare spalten, ich möchte nur eine klare eindeutige Regel bzw eine Auslegung durch den dmv , die für alle gleich sind und auf die man sich dann auch berufen kann . Ansonsten gibt es ja immer mal wieder Androhungen einer Spielsperre , weil ein Turnier nicht beim SMV angemeldet wurde !
Aber dazu muss man ja wissen, was angemeldet werden muss und an was man auch so teilnehmen darf .
Und dafür benötigt man eine klare Auslegung des Begriffes Wettkampf im Sinne der sportordnung .
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28.11.2010, 08:50
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 26.12.2006
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Beiträge: 1.211
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Noch ein paar gespaltene Haare mehr.
Von welcher Betriebssport-Europameisterschaft im Minigolf sprichst du? FANGEN WIR DOCH MAL MIT EINER BESTRIEBSSPORT-LANDESMEISTERSCHAFT AN, DIE EIN DMV-LANDESBVERBAND ORGANISIERT!!! Unten haben wir unsere Defizite, nicht in irgend welchen konstruierten Wolkenkuckucksheimen!
Ein Minigolfer-Grillfest, nach dem noch 2-7 Runden Minigolf gespielt wird ist eben gerade kein Wettkampf. So wenig wie es ein internationaler Wettkampf ist, wenn ich sich im Urlaub in den Dolomiten zufällig Schweizer, Österreichische, Deutsche und Italienische Minigolfer treffen und dann miteinander Minigolf spielen, weil ihnen gerade nix Besseres einfällt.
Wenn es nach dir ginge, opc, dann würdest du bei diesem Anlass womöglich auch noch eine Dopingkontrolle erwarten. 
Nach meiner Überzeugung gibt das die jetzige Formulierung, nüchtern betrachtet, absolut her. Auch die dahergesagte "immer wieder Androhungen von Spielsperren" bleibt in diesem Zusammenhang ein Märchen - wieso sollte in einem solchen Fall irgend jemand drohen (außer dir selbst?)
Wir bewegen uns hier nach meiner Überzeugung wieder auf dem Feld, das ich mit "Überreglementierung" überschreiben will - unsere Passion, seit es Gerd Snaga geschafft hat, eine Sportordnung für Miniaturgolf auf ein DIN A 4 - Blatt zu bringen (gefühlt Jahrhunderte her), lange Zeit immer mehr erweitert und vor einigen Jahren zum Glück wieder drastisch verkleinert. Das gefällt nicht allen, schon klar, manche mögens haarklein...
Vorschlag also: Wem die jetzige Regelung zu unklar ist, der bringe über seinen Landesverband einen Präzisierungsvorschlag in die Sportwarte-Vollversammlung ein, die in der ersten Januarhälfte stattfindet.
Lamentieren nützt nix.
Geändert von Michelino (28.11.2010 um 09:01 Uhr).
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28.11.2010, 13:55
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
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Zitat:
Zitat von opc
unter 1 ) steht
Die Teilnahme von dem DMV angeschlossenen Vereinen und deren Mitgliedern an anderen als den in Ziffer 3 Abs. 1
aufgeführten Wettkämpfen ist ausdrücklich untersagt. Verstöße können durch die zuständigen Verbandsinstanzen geahndet
werden.
wie definierst du jetzt den begriff wettkampf
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Schon im Ansatz falsch, denn die von Dir zitierte Regelung befindet sich in
" 4. Teilnahmeberechtigung
(9) Die Teilnahme von dem DMV angeschlossenen Vereinen und deren Mitgliedern an anderen als den in Ziffer 3 Abs. 1 aufgeführten Wettkämpfen ist ausdrücklich untersagt. Verstöße können durch die zuständigen Verbandsinstanzen geahndet
werden."
Wie schon erwähnt, ist erkennbar der Begriff "Turnier" maßgebend, und nicht die synonym verwendeten Worte "Wettkampf" oder "Wettbewerb", dass ergibt sich eindeutig aus Ziffer 3 der SpO. Sicherlich hätte man es genauer formuliern können, indem man ausschließlich den Begriff "Turnier" verwendet hätte. Das ändert jedoch an der Sache selbst nichts. Im übrigen weiß zumindest jeder Jurist, dass man sich im Rahmen einer Regelauslegung nicht nur an dem reinen Wortlaut einer Norm, sondern u.a. auch an deren Sinn und Zweck orientieren muss.
Ich habe das Gefühl, Du willst mit Deinem Standpunkt mit dem Kopf durch die Wand und hoffe nur, dass Du Dich nicht dabei verletzt.
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