uwe hat ahnung
unter 1 ) steht
Die Teilnahme von dem DMV angeschlossenen Vereinen und deren Mitgliedern an anderen als den in Ziffer 3 Abs. 1
aufgeführten Wettkämpfen ist ausdrücklich untersagt. Verstöße können durch die zuständigen Verbandsinstanzen geahndet
werden.
wie definierst du jetzt den begriff wettkampf
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