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Zurück   Minigolf-Welt > Minigolf-Forum (seit 1996) > Bahnengolf-Forum

Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

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  #1  
Alt 26.11.2010, 19:25
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard uwe hat ahnung

unter 1 ) steht

Die Teilnahme von dem DMV angeschlossenen Vereinen und deren Mitgliedern an anderen als den in Ziffer 3 Abs. 1
aufgeführten Wettkämpfen ist ausdrücklich untersagt. Verstöße können durch die zuständigen Verbandsinstanzen geahndet
werden.



wie definierst du jetzt den begriff wettkampf
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  #2  
Alt 27.11.2010, 16:15
Benutzerbild von Michelino
Michelino Michelino ist offline
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Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Winnenden
Beiträge: 1.211
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Hallo OPC,
siehst du eigentlich noch über den Haufen gespaltener Haare hinüber, der um dich herum liegen müsste?
Grundlage aller Ordnungen des DMV ist die Satzung - und auf die beziehen sich alle weiteren Regelungen. Und die DMV-Satzung spicht in §2 ausdrücklich vom "Minigolfsport" als Zweck - nicht von der Leichtathletik oder vom "Hansemarathon" oder vom "Rund um den Henninger Turm" oder "Links um den Bismarckhering" oder was dir sonst noch einfallen möge. Die Geltung der DMV-Sportordnung ist daher zweifelsfrei ausschließlich auf den Minigolfsport beschränkt.
Insofern ist auch der Begriff "Turniere" und "Wettkämpfe" - wie von Uwe Braun richtig aufgezeigt, nicht zu spalten.
Viel Spaß beim Weiterrechten und bei der Textexegese wünscht herzlichst
Michelino
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  #3  
Alt 27.11.2010, 16:33
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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Wettkampf

Wäre denn zb die Betriebssport Europameisterschaft im minigolf ein Wettkampf ?

Und wenn dies kein Wettkampf ist, warum ist dann zb das treffen einiger minigolfer zu einen geselligen Abend mit grillen und anschließend 2-3 runden minigolf ein Wettkampf?
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  #4  
Alt 27.11.2010, 16:39
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard Eindeutige regelung

Michelino

Ich will da keine Haare spalten, ich möchte nur eine klare eindeutige Regel bzw eine Auslegung durch den dmv , die für alle gleich sind und auf die man sich dann auch berufen kann . Ansonsten gibt es ja immer mal wieder Androhungen einer Spielsperre , weil ein Turnier nicht beim SMV angemeldet wurde !

Aber dazu muss man ja wissen, was angemeldet werden muss und an was man auch so teilnehmen darf .

Und dafür benötigt man eine klare Auslegung des Begriffes Wettkampf im Sinne der sportordnung .
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  #5  
Alt 28.11.2010, 08:50
Benutzerbild von Michelino
Michelino Michelino ist offline
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Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Winnenden
Beiträge: 1.211
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Noch ein paar gespaltene Haare mehr.
Von welcher Betriebssport-Europameisterschaft im Minigolf sprichst du? FANGEN WIR DOCH MAL MIT EINER BESTRIEBSSPORT-LANDESMEISTERSCHAFT AN, DIE EIN DMV-LANDESBVERBAND ORGANISIERT!!! Unten haben wir unsere Defizite, nicht in irgend welchen konstruierten Wolkenkuckucksheimen!
Ein Minigolfer-Grillfest, nach dem noch 2-7 Runden Minigolf gespielt wird ist eben gerade kein Wettkampf. So wenig wie es ein internationaler Wettkampf ist, wenn ich sich im Urlaub in den Dolomiten zufällig Schweizer, Österreichische, Deutsche und Italienische Minigolfer treffen und dann miteinander Minigolf spielen, weil ihnen gerade nix Besseres einfällt.
Wenn es nach dir ginge, opc, dann würdest du bei diesem Anlass womöglich auch noch eine Dopingkontrolle erwarten.
Nach meiner Überzeugung gibt das die jetzige Formulierung, nüchtern betrachtet, absolut her. Auch die dahergesagte "immer wieder Androhungen von Spielsperren" bleibt in diesem Zusammenhang ein Märchen - wieso sollte in einem solchen Fall irgend jemand drohen (außer dir selbst?)

Wir bewegen uns hier nach meiner Überzeugung wieder auf dem Feld, das ich mit "Überreglementierung" überschreiben will - unsere Passion, seit es Gerd Snaga geschafft hat, eine Sportordnung für Miniaturgolf auf ein DIN A 4 - Blatt zu bringen (gefühlt Jahrhunderte her), lange Zeit immer mehr erweitert und vor einigen Jahren zum Glück wieder drastisch verkleinert. Das gefällt nicht allen, schon klar, manche mögens haarklein...
Vorschlag also: Wem die jetzige Regelung zu unklar ist, der bringe über seinen Landesverband einen Präzisierungsvorschlag in die Sportwarte-Vollversammlung ein, die in der ersten Januarhälfte stattfindet.
Lamentieren nützt nix.

Geändert von Michelino (28.11.2010 um 09:01 Uhr).
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  #6  
Alt 28.11.2010, 10:41
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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ob eine betriebssportmeisterschaft ein wettkampf ist, beantwortest du leider nicht .


betriebssportmeisterschaften werden vom betriebssportverband organisiert !

sind solche veranstaltungen ein wettkampf im sinne der sportordnung ?

der taubstummensportverband richtet auch meisterschaften aus, sollte ich an einer solchen veranstaltung teilnehmen, ( kann ich zum glück nicht , weil keine behinderung in diesem sinne vorliegt ), würde dies eine sperre zur folge haben ?

also, wo liegt die grenze, ab wann ist das zusammentreffen und ausspielen von minigolfrunden ein wettkampf im sinne der sportordnung?

ab wann muss ein veranstalter die 5 euro pauschale entrichten, damit seine teilnehmer, soweit sie mitglieder unseres verbandes sind keine sperre befürchten müssen.


und androhungen von spielsperren hat es auf jeden fall gegeben und diese wurden nicht von mir ausgedroht, sondern von offizieler seite ;-)

bei einem doch sehr wichtigen punkt, sollte es eine klare regelung geben, damit ich als vereinsspieler weiß, an welcher veranstaltung ( wettkampf ) ich teilnehmen darf .
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  #7  
Alt 28.11.2010, 10:49
Benutzerbild von Michelino
Michelino Michelino ist offline
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Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Winnenden
Beiträge: 1.211
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Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
ob eine betriebssportmeisterschaft ein wettkampf ist, beantwortest du leider nicht .
Ich dachte, ich hätte das - möglicherweise fehlt's bei mir aber irgendwie, deine Frage in ihrer ganzen Breite zu erfassen. Nenne mir bitte eine konkrete Veranstaltung, wo diese Frage sich gestellt haben mag, vielleicht verstehe ich es dann.


Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
und androhungen von spielsperren hat es auf jeden fall gegeben und diese wurden nicht von mir ausgedroht, sondern von offizieler seite ;-)
Bei Betriebssportveranstaltungen????
Bei Grillfesten mit anschließenden Minigolfrunden?????
Bei Urlaubstreffen????
Beim Hansemarathon????
Welche offizielle Stelle war das? Die bringen wir gerne und schnell gemeinsam zum Schweigen!!
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  #8  
Alt 28.11.2010, 14:01
Di.Stefano Di.Stefano ist offline
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Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
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Zitat:
Zitat von Michelino Beitrag anzeigen
Ein Minigolfer-Grillfest, nach dem noch 2-7 Runden Minigolf gespielt wird ist eben gerade kein Wettkampf.
Klare Aussage von einem, der es weiß. Vielen Dank Michael, so sollte es immer sein. Aber nächste Frage: wie ist es,
a) wenn bei diesem Turnier auch eine Ergebnistafel geführt wird und am Ende Preise verteilt werden?
b) wenn zu diesem Turnier per Flyer oder per Mund-zu-Mund-Propaganda eingeladen wird?
c) wenn dieses Turnier nicht zu den üblichen Öffnungszeiten einer Minigolfanlage veranstaltet wird, also z. B. nachts?

Sonst könnte entsprechend deiner Aussage jemand zum Schluss kommen, dass es genügt, bei einem Turnier zusätzlich ein Grillfest zu veranstalten, um die Anmeldepflicht zu umgehen. Wir wissen beide, wie die Leute im Auslegen von offiziellen Aussagen so sind.
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  #9  
Alt 28.11.2010, 14:09
Benutzerbild von Michelino
Michelino Michelino ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Winnenden
Beiträge: 1.211
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Der Unterschied ist, meine ich, einfach zu ziehen:
Ich sprach von einem Grillfest mit anschließend 2-7 gespielten Runden Golf. Ich betone: Grillfest.
Deine drei Fälle beginnen jeweils mit dem Wort Turnier.
Ich denke, dass wir hier ein Problem diskutieren, dass in Wirklichkeit gar keins ist. Ein Minigolfurnier, zu dem andere Vereinsspieler eingeladen werden und das einen Leistungswettbewerb (mit oder ohne Preise) enthält, ist ein anmeldepflichtiges Turnier. Breitensportmaßnahme, Betriebssportfest, Minigolf-Familiensportfest usw. usw. - auch wenn dort Vereinsspieler als Lockvögel, Joker, Tandempartner, Grüß-Gott-Onkels oder was auch immer mitmachen - sind es nicht.
Ansonsten wäre ich, der sich jährlich mehrfach in solche Veranstaltungen stürzt, als Vielfach-Wiederholungstäter schon mehr als lebenslang gesperrt.
Nachdem Uwe nun ein klares Schlusswort unter dieses Thema gesprochen hat, möchte ich auch nicht mehr weiter dazu Stellung nehmen.
Gerne aber sollten wir zum ursprünglichen Thema des Threads weiter diskutieren.

Geändert von Michelino (28.11.2010 um 14:17 Uhr).
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  #10  
Alt 28.11.2010, 14:16
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
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Die derzeitige Regelung stellt in der Tat insofern ein Problem dar, dass ich jede Veranstaltung bei dem DMV als Turnier anmelden muss, bei der ein nicht vereinszughöriger Spieler teilnimmt. Ob man allerdings schon dann von einem Welcome Cup sprechen kann, wenn beispielsweise nur ein vereinsfremder Spieler an dem "Wettbewerb" teilnimmt, ist allerdings nicht geregelt. Denn dazu heißt es lediglich in der SpO:

3. Turnierarten

(3) Offizielle Turniere werden eingeteilt in folgende Turnierarten:

c) Welcome Cup (Typ C).

Welcome Cup-Turniere (Typ B und C) können nur als nationale Turniere ausgeschrieben werden."


Man könnte also allenfalls die Frage aufwerfen, was sind "Welcome Cup"-Turniere, aber ich glaube diese Diskussion hatten wir schon zumindest einmal.
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