Einzelnen Beitrag anzeigen
  #8  
Alt 28.11.2010, 13:55
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
Blinzeln

Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
unter 1 ) steht

Die Teilnahme von dem DMV angeschlossenen Vereinen und deren Mitgliedern an anderen als den in Ziffer 3 Abs. 1
aufgeführten Wettkämpfen ist ausdrücklich untersagt. Verstöße können durch die zuständigen Verbandsinstanzen geahndet
werden.

wie definierst du jetzt den begriff wettkampf
Schon im Ansatz falsch, denn die von Dir zitierte Regelung befindet sich in

"4. Teilnahmeberechtigung

(9) Die Teilnahme von dem DMV angeschlossenen Vereinen und deren Mitgliedern an anderen als den in Ziffer 3 Abs. 1 aufgeführten Wettkämpfen ist ausdrücklich untersagt. Verstöße können durch die zuständigen Verbandsinstanzen geahndet
werden."


Wie schon erwähnt, ist erkennbar der Begriff "Turnier" maßgebend, und nicht die synonym verwendeten Worte "Wettkampf" oder "Wettbewerb", dass ergibt sich eindeutig aus Ziffer 3 der SpO. Sicherlich hätte man es genauer formuliern können, indem man ausschließlich den Begriff "Turnier" verwendet hätte. Das ändert jedoch an der Sache selbst nichts. Im übrigen weiß zumindest jeder Jurist, dass man sich im Rahmen einer Regelauslegung nicht nur an dem reinen Wortlaut einer Norm, sondern u.a. auch an deren Sinn und Zweck orientieren muss.

Ich habe das Gefühl, Du willst mit Deinem Standpunkt mit dem Kopf durch die Wand und hoffe nur, dass Du Dich nicht dabei verletzt.
Mit Zitat antworten