Zitat:
Zitat von opc
unter 1 ) steht
Die Teilnahme von dem DMV angeschlossenen Vereinen und deren Mitgliedern an anderen als den in Ziffer 3 Abs. 1
aufgeführten Wettkämpfen ist ausdrücklich untersagt. Verstöße können durch die zuständigen Verbandsinstanzen geahndet
werden.
wie definierst du jetzt den begriff wettkampf
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Schon im Ansatz falsch, denn die von Dir zitierte Regelung befindet sich in
"
4. Teilnahmeberechtigung
(9) Die Teilnahme von dem DMV angeschlossenen Vereinen und deren Mitgliedern an anderen als den in Ziffer 3 Abs. 1 aufgeführten Wettkämpfen ist ausdrücklich untersagt. Verstöße können durch die zuständigen Verbandsinstanzen geahndet
werden."
Wie schon erwähnt, ist erkennbar der Begriff "Turnier" maßgebend, und nicht die synonym verwendeten Worte "Wettkampf" oder "Wettbewerb", dass ergibt sich eindeutig aus Ziffer 3 der SpO. Sicherlich hätte man es genauer formuliern können, indem man ausschließlich den Begriff "Turnier" verwendet hätte. Das ändert jedoch an der Sache selbst nichts. Im übrigen weiß zumindest jeder Jurist, dass man sich im Rahmen einer Regelauslegung nicht nur an dem reinen Wortlaut einer Norm, sondern u.a. auch an deren Sinn und Zweck orientieren muss.
Ich habe das Gefühl, Du willst mit Deinem Standpunkt mit dem Kopf durch die Wand und hoffe nur, dass Du Dich nicht dabei verletzt.