Zitat:
Zitat von Crunchy Frog
Meine Arbeitskolleg innen haben in ihren "blocks" noch nicht einmal gelogen - sie haben lediglich (...!  ...) ihre momentane "Arbeitssituation" beschrieben.
DAS war meinem Arbeitgeber allerdings schon zu viel, denn damit hätten sie angeblich schon ihre "Schweigepflicht" (!) gebrochen !?
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halte ich nach meinem Rechtsverständnis für -naja zumindest- seeeehr fragwürdig.
Die Schilderung von Arbeitssituationen ist doch kein Verrat von Betriebsgeheimnissen. Oder worauf bezieht sich diese "Schweigepflicht"?
Ich gehe mal von aus, dass -bei aller unterstellter Naivität- da keine P-Namen genannt wurden, oder!?