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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

 
 
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  #5  
Alt 09.06.2007, 12:00
Benutzerbild von mico
mico mico ist offline
Heulsuse
 
Registriert seit: 28.11.2006
Beiträge: 152
Standard

Zitat:
Zitat von wate Beitrag anzeigen
Nehmen wir mal an, der ausgeschlossene Spieler war schon zur Deutschen Meisterschaft qualifiziert und hat auf der dortigen Anlage bereits trainiert, also Kosten gehabt. Möglicherweise hat er sich im Hinblick auf diese Meisterschaft unbezahlten Urlaub genommen und Bälle gekauft, die für die dortige Anlage wichtig sind. Und jetzt nehmen wir mal, der Vereinsausschluß sei satzungsgemäß nicht vertretbar gewesen. Und dann reime Dir mal zusammen, was passieren könnte, wenn ein ambitionierter Spieler, möglicherweise noch mit der Option Nationalmannschaft im Hinterkopf, den ordentlichen Rechtsweg einschlägt. So was mags noch nie gegeben haben, aber irgendwann ist meist immer das erste Mal, oder?
http://bgb.jura.uni-hamburg.de/av/249-254.htm:

Zitat:
Die Höhe des zu leistenden Schadensersatzes wird nach der Differenzmethode berechnet: Zu ersetzen ist die Differenz zwischen der Vermögenssituation, die ohne das Schadensereignis bestünde, und derjenigen, die nach der Schädigung besteht.

[...]

Der Schaden bemisst sich grundsätzlich nach der tatsächlich eingetretenen Vermögensminderung und der tatsächlich ausgebliebenen Vermögensmehrung. Er ist also in der Regel konkret zu berechnen.
Vermutlich spart er ja sogar noch Geld, dadurch daß er nicht zur DM etc. fährt.

Zitat:
Zitat von wate Beitrag anzeigen
Materiellen und immateriellen, z.B. Nichtnominierung fürs Nationalteam, verpaßte WM-Chance, verpfuschte Saisonplanung unter Aufrechnung sämtlicher erbrachter zeitlicher Aufwendungen bis zum Ausschluß,
Wobei diese Aufzählung mit ~100%iger Sicherheit kein Schaden im Sinne des BGB darstellen und somit auch kein Schadensersatz zu erwarten ist.

Zitat:
Zitat von wate Beitrag anzeigen
ggfalls Rufschädigung, möglicherweise Tatbestand der Beleidigung ...
Das sind Straftatbestände, dafür ist nicht das Zivilrecht zuständig => keinen Schadensersatz, allenfalls Schmerzensgeld.


mico
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Carpe onmia!
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