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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

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  #1  
Alt 10.04.2009, 11:56
Benutzerbild von Raila
Raila Raila ist offline
Goldfinger
 
Registriert seit: 30.11.2006
Ort: im Rheinland
Beiträge: 5.977
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Mit Ungereimheiten meine ich auch den rechtsfreien Raum der durch die Abschaffung des Turnierprotokolls entstanden ist.
Wie ist es z.B. mit der Freigabe der Anlage durch den Oschi?oder die Protokollierung bei Feststellung von Mängeln. Nirgendwo ist das mehr protokolliert, dadurch wird z.B. auch der Qualitätsstandard der Anlagen sinken.
Man hat einfach nix mehr in der Hand.
Ich bin wirklich mal gespannt wann es da die ersten "Fälle"für die diversen Rechtsausschüße geben wird.
Außerdem, nicht alles was neu ist ist auch gut und richtig.
__________________
Wenn man sich selber nicht schlau macht wird mans nimmer.
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  #2  
Alt 14.04.2009, 05:43
bärliner bärliner ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Es ist Aufgabe des Oschi, festgestellte Mängel unverzüglich beseitigen zu lassen (Ziffer 16 Abs. 9 IntSpR). Werden dem Oschi keine Mängel mitgeteilt, gilt eine Anlage als turniergerecht anerkannt (Ziffer 16 Abs. 10 IntSpR). Wichtig ist also, dass ein Oschi HANDELT, und nicht, dass er seitenweise Dokumentationen erstellt. Und welche Fälle sollen vor einem Rechtsausschuss landen? Werden dem Schiedsgericht vor einem Turnier Mängel mitgeteilt, muss es für Abhilfe sorgen. Proteste nach einem Turnier sind dagegen sinnlos, weil man sein Recht verwirkt hat (folgt aus Ziff. 16 X).
Die Qualität wird über das Anlagen-Zertifizierungsverfahren sichergestellt. Hier sollen zukünftig einerseits weitere Schulungen für die Kontrolleure durchgeführt werden, andererseits aber auch Veranstaltungen für Platzbesitzer, in denen über die Qualitätsstandards für (Turnier-)Minigolfanlagen gesprochen werden soll.
Nicht alles Neue ist gut, aber wenn man es in den richtigen Zusammenhang bringt und nicht ständig an alten Zöpfen hängt, macht es zumindest Sinn.
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  #3  
Alt 15.04.2009, 18:59
Benutzerbild von Raila
Raila Raila ist offline
Goldfinger
 
Registriert seit: 30.11.2006
Ort: im Rheinland
Beiträge: 5.977
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Einer der Lehrbeauftragten unseres Verbandesmit dem ich noch am Sonntag über dieses Thema gesprochen habe ist nach wie vor der Meinung das eien Freigabe protokolliert werden muß..........
__________________
Wenn man sich selber nicht schlau macht wird mans nimmer.
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  #4  
Alt 15.04.2009, 19:09
Benutzerbild von Lenny
Lenny Lenny ist offline
Graf Zahl
 
Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
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Zitat:
Zitat von Raila Beitrag anzeigen
Einer der Lehrbeauftragten unseres Verbandesmit dem ich noch am Sonntag über dieses Thema gesprochen habe ist nach wie vor der Meinung das eien Freigabe protokolliert werden muß..........
Was das Wort des BSpW natürlich unbedingt in Frage stellt!
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  #5  
Alt 15.04.2009, 23:58
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
Standard

Fakt ist doch :
1.Es gibt kein Turnierprotokoll mehr
2.Es muss eine Ergebnisliste erstellt werden und in dieser soll alles drinstehen
unter anderem wer im Schiedsgericht ist und ob es besondere Vorkommnisse gab.
und
3. jeder spielt auf einer abgenommenen turnierfähigen Anlage

Hat jetzt noch einer irgendwelche Einwände ???
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