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 Der Beginn und Ende der Saison ist in der DMV-Sportordnung geregelt (Ziffer 1 Abs. 4 SpO).
 Die Sportwartevollversammlung hat die Aufgabe "Beratungen von Vorlagen zur Änderung der Sportordnung für eine Beschlussfassung durch die Bundesversammlung im Rahmen der Zuständigkeit des DMV..." (§ 12 Abs. 4 Ziffer 2 der DMV-Satzung).
 
 Die Bundesversammlung hat die Aufgabe "Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge" (§ 9 Abs. 6 Ziffer 13 DMV-Satzung).
 
 Die Sportwartevollversammlung hat neben der o. g. Aufgabe folgende Aufgaben (siehe auch Satzung):
 - die Beratung allgemeiner Fragen des Minigolfsports,
 - die Regelung des Spiel- und Sportverkehrs auf überregionaler und nationaler Ebene, auf internationaler Ebene im
 Rahmen der Zuständigkeit des DMV,
 - die Beratung und Beschlussfassung über die zu Nr. 3 erforderlichen Durchführungsbestimmungen,
 - die Beratung und Beschlussfassung über alle erforderlichen Zusatz- und Durchführungsbestimmungen zur Sportordnung
 des DMV,
 - Vorschlag eines/einer geeigneten Kandidaten/Kandidatin für das Amt des DMV-Sportwartes/der DMV-Sportwartin
 an die Bundesversammlung,
 - die Erstellung der Bundes-Rahmenterminpläne
 
			
			
			
			
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