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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

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  #1  
Alt 27.04.2010, 14:20
Benutzerbild von cash
cash cash ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
Standard

Ich habe die Begründung von unserem BSpW im MM auch gelesen und finde sie an den Haaren herbeigezogen.

Nehmen wir mich einfach mal als Beispiel:

Einfacher Schiedsrichter, also zukünftig Lizenz C

seit 1999 nur im überregionalen Spielbetrieb mit der Mannschaft unterwegs, inkl. Tätigkeit als Schiedsrichter (also eine Menge Erfahrung )

Zukünftig darf ich in der 2 Bundesliga/Regionalliga nicht mehr eingesetzt werden, weil ich nicht die nötige Erfahrung mit dem anspruchsvollen Spielen/Spielern haben. Gleichzeitig darf ich aber bei einem Ranglistenspieltag in Berlin eingesetzt werden. Dort treffe ich dann auf Spieler des TMV (1.Bundesliga), VfM Berlin, Reinickendorfer MGC (2.Bundesliga) 1.BMSC (Regionalliga Ost). Sofern diese Spieler auf Verbandsebene spielen, bin ich in der Lage mit Ihnen umzugehen und darf als Schiedsrichter eingesetzt werden, sobald wir mit den identischen Spielern überregional spielen, bin ich dazu nicht mehr in der Lage.

Und das Ganze, bei den immer gleichen Regeln!

Ein "neuer" Schiedsrichter, der sich die Übungseinheiten ans Bein bindet, kann dann, auch ohne persönliche Erfahrung, auf die soviel Wert gelegt wird, dann bis zur 2. Bundesliga eingesetzt werden.

Ferner kann ich eine aus dem Ärmel geschüttelte Übergangsregelung nicht nachvollziehen. Wenn ich so entscheidenen Änderungen in der Bundesversammlung beschliesse, muss das wasserdicht sein.

Diese Änderung bringt bei mir nur lauter ??? hervor
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  #2  
Alt 27.04.2010, 14:26
BerndF BerndF ist offline
Auwi-Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 1.073
Standard

Das die Begründung nicht sinnvoll ist ist mir bewusst, Vielleicht haben wir aber alle Glück und die Lizenzen werden nicht 1:1 wie vorgesehen umgesetzt sondern werden komplett einer Prüfung unterzogen um festzustellen welche alten Schiedsrichterlizenzen in C oder B-Lizenzen umgewandelt werden sollten so wie es ja auch im Bereich der Oberschiedsrichterlizenzen eine Prüfung geben soll, wer zukünftig eine B oder A-Lizenz bekommen soll (siehe auch Posting nr. 9 in diesem Thread).
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