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Zurück   Minigolf-Welt > Minigolf-Forum (seit 1996) > Bahnengolf-Forum > Quo Vadis, Minigolf?

Quo Vadis, Minigolf? Wie geht´s mit unserem Sport weiter? Hier ist jede Menge Platz für Visionen und Innovation. Wie kann Minigolf mit den Trendsportarten als Konkurrenz mithalten? Wie begeistere ich Jugendliche fürs Minigolfen? Was findet Ihr toll an der Verbandsarbeit, was weniger toll? Es gibt soviel Gutes - Hauptsache, man tut es. :)

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  #1  
Alt 29.09.2010, 09:26
Benutzerbild von ReDiMa
ReDiMa ReDiMa ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 2.568
Frage

Zitat:
Zitat von Michelino Beitrag anzeigen
Bei den Crossgolfern läuft es zum Beispiel so, dass Turniere privat veranstaltet werden - Teilnehmer/innen legen - ohne sich vorher anmelden zu müssen - 10 Euro Startgeld auf den Tresen des Veranstalters und sind dabei.
Wenn ich das im DMV mache, werden alle Teilnehmer gesperrt, weil dieses Turnier nicht offiziell angemeldet ist, oder !?
__________________
Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
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  #2  
Alt 29.09.2010, 09:32
Benutzerbild von Michelino
Michelino Michelino ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Winnenden
Beiträge: 1.211
Standard

Zitat:
Zitat von ReDiMa Beitrag anzeigen
Wenn ich das im DMV mache, werden alle Teilnehmer gesperrt, weil dieses Turnier nicht offiziell angemeldet ist, oder !?
So ist der Jetztstand, das gleiche Problem entstünde aber auch bei zwei unterschiedlichen Verbänden -
deshalb habe ich die Diskussion aber angestoßen mit der Frage "2011 - alles neu?" in der Hoffnung, dass man sich derzeitige Regelungen zunächst einmal nicht zu Fesseln des eigenen Denkens macht - sonst kommen wir als Sportart nicht vorwärts.
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  #3  
Alt 29.09.2010, 12:16
Benutzerbild von cash
cash cash ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
Standard

Zitat:
Zitat von ReDiMa Beitrag anzeigen
Wenn ich das im DMV mache, werden alle Teilnehmer gesperrt, weil dieses Turnier nicht offiziell angemeldet ist, oder !?
Genau das ist dass Problem, und das ist aus meiner Sicht sogar nicht vereinbar mit der Satzung des DMV. Hier der entsprechende Passus:

(2) Der DMV tritt ein für den Grundsatz der Freiheit und Freiwilligkeit in Sportausübung und Sportgemeinschaft.

Durch die drohende Sperre nimmt er mir jedoch die Freiheit meiner Sportausübung.

Ich bin der Meinung dass man jederzeit unangemeldete Turniere spielen darf, ob dabei offizielle Vereinsnamen als Mannschaften zugelasssen sind ist vielleicht diskussionswürdig.
__________________
Keine Revolution ist nicht immer die Lösung
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  #4  
Alt 01.10.2010, 00:10
Benutzerbild von Böser Eisbär
Böser Eisbär Böser Eisbär ist offline
Heulsuse
 
Registriert seit: 01.07.2007
Beiträge: 160
Standard

Zitat:
Zitat von cash Beitrag anzeigen
Genau das ist dass Problem, und das ist aus meiner Sicht sogar nicht vereinbar mit der Satzung des DMV. Hier der entsprechende Passus:

(2) Der DMV tritt ein für den Grundsatz der Freiheit und Freiwilligkeit in Sportausübung und Sportgemeinschaft.

Durch die drohende Sperre nimmt er mir jedoch die Freiheit meiner Sportausübung.

Ich bin der Meinung dass man jederzeit unangemeldete Turniere spielen darf, ob dabei offizielle Vereinsnamen als Mannschaften zugelasssen sind ist vielleicht diskussionswürdig.
Der Meinung bin ich auch , Crossgolfer haben keinen eigenen Verband ,keine genormten
Bahnen , Bälle und auch Schläger sind nicht vorgeschrieben oder genormt. Die brauchen sich
nicht anmelden , spielen wann und wo sie wollen, warum soll der DMV davon provitieren.
Mein Kumpel Uli hat schon einige Fan- Club Turniere veranstaltet . Der Platzbesitzer hat
miete verlangt , die Stadt gebühren für die Genehmigung , der DFB und der WFV hat uns
mit Fan -Artikeln gesponsert. Wo hat der DMV ein Problem?
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  #5  
Alt 01.10.2010, 23:09
Benutzerbild von awhw
awhw awhw ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 08.01.2007
Ort: 17373 Ueckermünde M-V
Beiträge: 816
Standard

[quote=cash;183020]Genau das ist dass Problem, und das ist aus meiner Sicht sogar nicht vereinbar mit der Satzung des DMV. Hier der entsprechende Passus:

(2) Der DMV tritt ein für den Grundsatz der Freiheit und Freiwilligkeit in Sportausübung und Sportgemeinschaft. QUOTE]

Das kann aber niemals heissen, dass berechtigte, d.h. in Uebereinstimmung mit der Sportordnung des DMV, oder der Satzung eines LV stehende Sperren eine strafbare Beeinträchtigung der freiwilligen Sportausuebung sind!
1. hat der gesperrte Spieler selbst hierzu disziplinarischen Anlass gegeben,
2. kann sportliche Betätiung (Leibesuebung oder sonstiges) auch ausgeuebt werden, wenn man an Wettkämpfen in einem begrenzten Zeitraum nicht teilnemen darf
__________________
minigolf-stettiner-haff@gmx.de

Geändert von awhw (01.10.2010 um 23:11 Uhr). Grund: schwedische TAstatur hat nur <ue>
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