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				20.10.2010, 23:41
			
			
			
		  
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				 Nasenbohrer 
				
				
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		An die Karre fahren oder nicht, ich glaube es wurde schon bewusst die höchste Strafzahl gegeben, in dem Bewußtsein das es zum Sieg führt, da es die letzte Startgruppe in der letzten Runde war. Ich vertrete auch die Meinung das jeder mal einen Fehler machen darf, ohne gleich die höchste Strafe auszusprechen. Wo bleibt denn da die Menschlichkeit und das sogenannte Fingerspitzen Gefühl. Aber in gewissen Situationen, sprich der "Sieg" sieht es eben immer anders aus. 
 
Schönen Grüß noch 
		
	
		
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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				21.10.2010, 11:17
			
			
			
		  
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		HALLO???????????? 
Was ist das denn für eine Behauptung? Die Strafe wurde bewusst gegeben????????? 
Ich weiss!!, dass der Oberschiedsrichter ein sehr fairer Sportsmann ist und auch den anderen Mannschaften den Sieg gönnt! 
Heini...Halte dich bitte mit solchen Kommentaren zurück!!!  
OHNE WORTE! 
		
	
		
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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				21.10.2010, 18:31
			
			
			
		  
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  heini88
					 
				 
				An die Karre fahren oder nicht, ich glaube es wurde schon bewusst die höchste Strafzahl gegeben, in dem Bewußtsein das es zum Sieg führt, da es die letzte Startgruppe in der letzten Runde war. Ich vertrete auch die Meinung das jeder mal einen Fehler machen darf, ohne gleich die höchste Strafe auszusprechen. Wo bleibt denn da die Menschlichkeit und das sogenannte Fingerspitzen Gefühl. Aber in gewissen Situationen, sprich der "Sieg" sieht es eben immer anders aus. 
 
Schönen Grüß noch 
			
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Also, ich finde die Behauptung auch etwas heftig. Wie ich schon gestern geschrieben habe, wurde der Protest  einstimmig zurückgewiesen. Im Schiedsgericht war auch ein Vertreter des unterlegenen Vereins. Von daher scheint nicht nur der Oschi der Auffassung gewesen zu sein, dass das Überspringen so wie getan zu bestrafen ist.  
		
	
		
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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				21.10.2010, 19:12
			
			
			
		  
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		Zu einstimmigen Urteil kann ich nur sagen, dass die beiden Damen sich gefügt haben, weil auch sie das nachspielen im Regelheft nicht gefunden haben. Was sollten sie tun? Das Urteil von Andi und Dietmar nicht mittragen. Einstimmig ist hier nur ein Wort ohne Bedeutung. 
		
	
		
		
		
		
			
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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				21.10.2010, 19:47
			
			
			
		  
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				 Systemkritiker 
				
				
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  CSS
					 
				 
				Zu einstimmigen Urteil kann ich nur sagen, dass die beiden Damen sich gefügt haben, weil auch sie das nachspielen im Regelheft nicht gefunden haben. Was sollten sie tun? Das Urteil von Andi und Dietmar nicht mittragen. Einstimmig ist hier nur ein Wort ohne Bedeutung. 
			
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Die Grundsätzliche Frage ist ja, wurde eine Bahn versehentlich übersprungen und nicht gespielt, oder wurde eine Bahn versehentlich zu früh gespielt?
 
Da die Bahnen in Reihenfolge gespielt werden müssen (s. schon öfter zitierte Regeln) kann ich aus meiner Sicht keine Bahn überspringen, sondern nur eine Bahn zu früh spielen. Die dafür genannte Vorgehensweise ist zur genüge beschrieben.
 
Für mich ist die Auslegung des Regelwerks hier ganz klar falsch vorgenommen worden. 
Über E +1 für den Schreiber kann man nur etwas sagen, wenn man dabei gewesen ist, da es aus meiner Sicht der Vorsatz nachzuweisen ist. Das ist immer schwer. Daher in diesem Fall immer im Zweifel für den "Angeklagten".  
		
	
		
		
		
		
			
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				Keine Revolution ist nicht immer die Lösung   
			 
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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				21.10.2010, 20:12
			
			
			
		  
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				 Systemkritiker 
				
				
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				Auflösung! Auflösung!
			 
			 
			
		
		
		
		Ich hatte gerade ein Telefonat mit Lothar, der mich dankenswerterweise angerufen hat. 
Er hat sich mit einem Ausschussmitglied beraten, welches ich ebenfalls angeschrieben hatte. 
In drei Wochen hat der Lehrausschuss eine Sitzung, wo das Thema auf der Tagesordnung stehen wird. Lothar meinte, es würde dann so geregelt werden, dass es klar verständlich ist. 
Zu diesem Fall, meinte er, kann es aus sportlicher Sicht nicht sein, dass eine 7 eingetragen werden muss. Die 7 sollte aus dem Regelwerk auch nicht so abgeleitet werden, wie es getan wurde. 
Ganz entscheidend wird auch sein, was die Gruppe dahinter bereits in dieser Zeit des Vorspielens getan hat. Auch das wird sich dann in den überarbeiteten Regeln wieder finden. 
 
Er hatte mir auch ein Beispiel bei einer Senioren DM in Garbsen genannt wo der Betroffene auch das Feld nachspielen durfte. 
 
Möchte damit dieses Thema damit eigentlich abschließen und noch einmal ausdrücklich betonen das ich keiner Person in seiner Entscheidung einen Vorwurf mache.  
 
Ich danke allen für ihre Beiträge 
Gruß CSS 
		
	
		
		
		
		
			
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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				22.10.2010, 23:10
			
			
			
		  
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				 Nasenbohrer 
				
				
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		[size="3"]Nabend, 
ich wollte auch nicht das jemand das so persönlich nimmt. Für jemanden der es so mitbekommt wie CSS es geschrieben hat, sieht es halt so aus und ich habe auch von anderen  so sagen hören. Habe es eben mal so auch zu Wort gebracht. Warum wird denn hier so viel Wind drum gemacht.?. Wo steht denn das man ein Otto dafür gibt.? Wenn man nicht genau weiss was man für eine Strafe aussprechen soll, würde ich immer im Sinne des Angeklagten stimmen. Ich wollte nur mal schreiben wie es nach Aussen aussieht.  Basta. Dafür ist eine Diskussion ja auch da. Aber ich war auch nicht dabei, also möchhte ich mich auch Entschuldigen und keinen angreifen. 
 
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				23.10.2010, 09:55
			
			
			
		  
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  CSS
					 
				 
				Zu einstimmigen Urteil kann ich nur sagen, dass die beiden Damen sich gefügt haben, weil auch sie das nachspielen im Regelheft nicht gefunden haben. Was sollten sie tun? Das Urteil von Andi und Dietmar nicht mittragen. Einstimmig ist hier nur ein Wort ohne Bedeutung. 
			
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Hallo Chr., 
wenn sich die beiden Damen nur 'gefügt' haben, hätten sie gegen die Entscheidung stimmen müssen. Wenn es aber heisst, das Schiedsgericht ist zu einem einstimmigen Urteil gekommen haben alle so entschieden.Leider ist das heutzutage öfters zu beobachten: Es ist an normalen Tagen einfach, die gelbe bzw. rot/gelbe Binde zu tragen, aber wenn mal was am Dampfen ist (Probleme auftreten), irgendwie zu kneifen (ein Auge zu zudrücken). Sorry, diese Erfahrung habe ich nach einem Jahr meiner zweiten Minigolfkarriere machen müssen..... 
Es scheint  manches Mal so, als wenn unser schon komplexes Regelwerk überreglementiert wäre, aber leider kommen immer mal wieder solche Fälle vor. Deshalb ist die Entscheidung des Oschi / des Schiedsgerichtes so zu werten, mutig und m.M.n. zu vertreten. Es ging um was, der Spieler C. hat wie der Schreiber auch,einen Fehler gemacht und diese Fehler wurde geahndet. 
Im Übrigen war der Sachverhalt bzw. der Verlauf der Ahndung (Nachspielen der Bahn) 1999 in Garbsen anders, lässt sich mit dem heutigen Fall nicht ganz vergleichen.....
 
LG Joa.Kf 
Joa.Kf  
		
	
		
		
		
		
		
		
						  
				
				Geändert von Eulenspiegel (23.10.2010 um 11:26 Uhr).
				
				
			
		
		
	
		
		
	
	
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				16.11.2010, 11:35
			
			
			
		  
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		Auch der Sportausschuss hat sich nochmals mit diesem Fall befasst und ist dabei zu folgender Erkenntnis gekommen: 
Der ganze Sachverhalt lässt sich unter Anwendung von Ziffer 11 Abs. 4 und 8 IntSpR ohne jegliche Regeländerung lösen. 
Da beide Spieler die Bahn 15 noch nicht gespielt hatten, durfte auch kein Spieler bereits die Bahn 16 spielen. Somit hätten beide Spieler nach Entdecken des Fehlers zur Bahn 15 zurück gehen müssen, um diese nachzuholen. Dann wären sie wieder zur Bahn 16 gegangen und hätte beide diese Bahn gespielt. Der Spieler, der die Bahn 16 zu früh gespielt hatte, hätte die zu früh ausgeführten Schläge zusätzlich angerechnet bekommen. Bei entsprechender Regelkenntnis der Spieler wäre dieses Procedere bis hierhin sogar ohne Hinzuziehung eines Schiedsrichters möglich gewesen. 
Eine nachfolgende, bereits an Bahn 15 befindliche Spielergruppe, hätte vom Schiri kurz angehalten werden müssen, um der Vorgruppe das Nachholen der vergessenen Bahn zu ermöglichen. 
Im Übrigen hätte man beiden Spielern ein normales E (sofern es die erste Strafe für den Spieler gewesen wäre) für den Regelverstoß (falsche Reihenfolge der Bahnen) geben können.
 
Jedenfalls hat das Ganze weder etwas mit falscher Protokollführung oder dem Vergessen einer Eintragung zu tun, wie das hier u.a. auch angesprochen wurde.
 
Ich hoffe, dass jetzt alle wieder etwas dazugelernt haben...    
		
	
		
		
		
		
		
	
		
			
			
			
			
				 
			
			
			
			
			
			
				
			
			
		 
		
	
	
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				16.11.2010, 15:57
			
			
			
		  
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				 Systemkritiker 
				
				
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		Ein Glück wurde dieser, aus meiner Sicht, eindeutige Fall im Sportausschuss richtig analysiert.  
Man sieht aber, was es bei unseren Regeln doch für Interpretationsmöglichkeiten gibt, wie es die Beiträge zu diesem Thema gezeigt haben. 
		
	
		
		
		
		
			
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