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| Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
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22.11.2010, 18:22
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Freak
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Beverly Hills von Gronau aka Epe
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Zitat:
Zitat von BvB
Somit kann 9.1 nicht ziehen und dann bleibt nur noch 7.1, außerdem sind beide Fälle unter 18 aufgeführt, nach Deiner Regelauslegung würde auch 6.e ausreichen
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Warum kann 9.1 nicht ziehen? Was definierst Du denn in 9 (Ergebnisermittlung) rein?
In 7 steht, dass die Bahn mit dem Ball zu beenden ist, mit dem sie begonnen wurde. Wird dies nicht (durch unerlaubten Ballwechsel), so gilt die Bahn als nicht beendet und es ist nach 9.1 zu verfahren.
Aus meiner Sicht klingt das, was Günter geschrieben hat, absolut plausibel.
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"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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22.11.2010, 20:11
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
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@ landei
in der sportordnung steht nur das, was da auch steht, nicht das was du lesen möchtest ;-)
oder der bärliner.
7. Ballwahl
(1) Ein Spieler muss jede Bahn mit dem Ball beenden, mit dem er die Bahn begonnen hat.
... hier steht nicht : nimmt er einen zweiten gilt die bahn als beendet.
daher begeht er bei unerlaubten ballwechsel einen regelverstoss, der wie zu ahnden ist ?
bärliner meint so :
9. Ergebnisermittlung
(1) Jeder Schlag zählt als Punkt. Erreicht der Ball mit 6 Schlägen nicht das Ziel, ist ein weiterer Punkt anzurechnen. Das
höchstmögliche Ergebnis an einer Bahn ist 7. Ebenso ist das Ergebnis 7, wenn ein Spieler das Spiel an einer Bahn beendet,
bevor er eingelocht hat.aber der spieler hat den ball ( zwar einen regelwidrig gewechselten ) eingelocht und damit die bahn beendet.
aber der spieler hat die bahn beendet, da er den zwar regelwirdrig getauschten ball eingelocht hat
daher kommt nur noch eine strafe in form von 2 strafpunkten in betracht
S 1 (7.1) ist ein Ballwechsel eines im Spiel befindlichen Balles verboten und wird nach S 1 (18.6.d) mit einem „V“ + 2 bestraft.
alles andere sind freie interpretationen die durch den text meiner meinung nach nicht gedeckt sind , ist aber nur meine meinung und ich bin leider kein jurist ;-)
ich gebe hier distefano völlig recht, weil es so ist, weil man es nicht anders kann.
das mit den regeln und den änderungen und ungewollten fehlinterpretationen oder eben richtigen auslegungen passiert ja nicht das erste mal !!!
beispiele:
rote linien, die dann auch an anderen bahnen geändert werden mussten.
schiedsrichterlizenzen und deren besitzstandswahrung
Geändert von opc (22.11.2010 um 20:20 Uhr).
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22.11.2010, 20:22
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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[quote=Landei;190420]
.......
Wird dies nicht (durch unerlaubten Ballwechsel), so gilt die Bahn als nicht beendet..........
zeige uns, wo das steht !!!!!
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23.11.2010, 10:15
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Freak
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Hm, also entweder willst du mich und Günter nicht verstehen, oder Du kannst es nicht.
Zeige Du mir doch die Regel, wo steht, dass du den Ball WECHSELN darfst.
Wenn jemand den Ball wechselt, hat er sie nicht korrekt nach (7) der IntSpR beendet. PUNKT. Und dann machen wir uns mal Gedanke, wie dies zu bewerten (mit 7 Schlägen für die Bahn und V + 2) ist.
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"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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23.11.2010, 10:36
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Graf Zahl
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Das Wechseln eines Balles ist nicht erlaubt. In dem Moment, in dem ein anderer Ball (außerhalb der definierten Sonderbestimmungen) ins Spiel gebracht wird, hat der Spieler damit sein ordnungsgemäßes Spiel an dieser Bahn beendet (das Spiel mit dem neuen Ball ist nicht zu werten). Da er damit das Spielen vorzeitig (ohne Einlochen) beendet hat, kann nur eine 7 notiert werden.
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23.11.2010, 12:26
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Freak
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@Lenny: Genau das schreiben Günter und ich die ganze Zeit und der Mann aus dem hohen Norden zählt die Erbsen oder will es nicht verstehen. *grummel*
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"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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23.11.2010, 12:58
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Registriert seit: 19.12.2006
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Beiträge: 743
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@ lenny und landei,
ich kann mich nur der Meinung von OPC anschliessen ( auch wenn ich es nicht gerne mache ).
Natürlich steht nirgends, dass der Ball gewechselt werden darf. Deswegen heißt es ja auch unerlaubter Ballwechsel! Dieser ist laut den genannten Auszügen mit V+ 2 zu bestrafen.
Ein anderes Vergehen liegt hier meiner Meinung nach nicht vor!
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23.11.2010, 13:30
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Graf Zahl
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Registriert seit: 05.12.2006
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Beiträge: 8.819
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Zitat:
Zitat von Daniel Christ
@ lenny und landei,
ich kann mich nur der Meinung von OPC anschliessen ( auch wenn ich es nicht gerne mache ).
Natürlich steht nirgends, dass der Ball gewechselt werden darf. Deswegen heißt es ja auch unerlaubter Ballwechsel! Dieser ist laut den genannten Auszügen mit V+ 2 zu bestrafen.
Ein anderes Vergehen liegt hier meiner Meinung nach nicht vor!
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Wenn ich einen Regelverstoß begehe, erhalte ich dafür die entsprechende Strafe und das Spiel wird auf den regelgerechten Verlauf zurückgesetzt.
Beispiel:
-Ein gespielter Ball wird vom Spieler während des Herauslaufens aus dem Endkreis "volley" gespielt, bevor er angehalten hat. Der Spieler locht damit ein. Der Spieler erhalt dafür die entsprechende Strafe (V+2) und ganz sicher zählt der Treffer ins Loch nicht.
-Ein Spieler schreibt für einen anderen Spieler statt einer 2 ein Otto ein. Der Falschschreiber wird bestraft und der Otto wird korrigiert.
Die Bestrafung dient doch nicht dazu, dass sich der Spieler sich eine Beugung der Spielregeln erkauft und den somit unrechtmäßig erhaltenen Vorteil behält.
Bestenfalls kann man darüber diskutieren, ob der Spieler das Spiel mit dem ursprünglichen Ball fortsetzen darf.
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23.11.2010, 13:44
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Freak
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Registriert seit: 18.12.2006
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Zitat:
Zitat von Daniel Christ
@ lenny und landei,
ich kann mich nur der Meinung von OPC anschliessen ( auch wenn ich es nicht gerne mache ).
Natürlich steht nirgends, dass der Ball gewechselt werden darf. Deswegen heißt es ja auch unerlaubter Ballwechsel! Dieser ist laut den genannten Auszügen mit V+ 2 zu bestrafen.
Ein anderes Vergehen liegt hier meiner Meinung nach nicht vor!
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Doch, es gibt sogar, im Regelwerk explizit genannt, den erlaubten Ballwechsel, wenn ein Ball z.B. an Bahn 7 (Beton) nicht mehr auffindbar ist oder so stark beschädigt ist, dass ein weiterspielen mit dem Ball nicht möglich ist. Dieses erlaubte Wechseln des kleinen Freundes aus Gummi wird nicht mit ner "7" geahndet.
und da dieses erlaubte Wechseln des Balles genannt ist - auch mit genannten Konsequenzen - , wird auch im Strafenkatalog zusätzlich noch das unerlaubte Wechseln des runden Spielgeräts genannt.
Und somit haben wir im Strafenkatalog durch die Ahndung des "unerlaubten Ballwechsels" eher eine Lücke geschlossen.
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"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
Geändert von Landei (23.11.2010 um 13:58 Uhr).
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23.11.2010, 15:20
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
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fragen wir doch einfach mal uwe braun, was er dazu sagt !?!
eine sportordnung ist wie ein gesetzestext und da kannst du nicht hineininterpretieren und das wollt ihr alle mit der 7 , das war früher mal so, da stand es aber auch so im regelwerk.
hat man gestrichen und hat gedacht der von di stefano genannte zusatz ist unwichtig, ist er aber nicht.
andere regelverstöße führen ja auch nicht gleich zur 7, wenn du den ball falsch ablegst, dann beendest du die bahn ja auch nicht regelgerecht, dann müßte man nach eurer auslegung ja auch so sein, dass die bahn als nicht regelgerecht beendet gewertet werden müßte und somit als nicht beendet =7 plus strafpunkte ; oder ?
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