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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 28.11.2010, 15:31
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
Standard

Zitat:
Zitat von Landei Beitrag anzeigen
Aber wenn man den Ball nicht wechseln darf, kann man auch keinen Ball regulär einlochen, jegliches Spiel mit einem anderen Ball ist somit nicht erlaubt. Somit ist das einlochen eines gewechselten Balles rechtlich nicht geschehen. Also hat der Spieler die Bahn nicht beendet, bekommt eine 7 und dann noch die Strafe.
Und das ist aus meiner Sicht das Mindeste an Strafe, die fällig sein sollte. Unsportlicher geht es doch kaum noch. Meiner Meinung nach sollte solch ein "Betrugsversuch" mit einer Sperre von mindestens drei Monaten geahndet werden können.
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  #2  
Alt 28.11.2010, 16:09
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard

@ uwe

Wenn du das hier jetzt auch liest,

was sagt das regelwerk ?
__________________
www.minigolfprofi.de
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  #3  
Alt 28.11.2010, 16:10
Di.Stefano Di.Stefano ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
Standard

Zitat:
Zitat von Uwe Braun Beitrag anzeigen
Und das ist aus meiner Sicht das Mindeste an Strafe, die fällig sein sollte. Unsportlicher geht es doch kaum noch. Meiner Meinung nach sollte solch ein "Betrugsversuch" mit einer Sperre von mindestens drei Monaten geahndet werden können.
Folgender Fall, Uwe. Ein Spieler hat sich in einer entscheidenden Phase des Wettkampfes versehentlich im Ball "vergriffen". Noch kann ich keine Unsportlichkeit erkennen. Nachdem der Spieler nach dem ersten Schlag gemerkt hat, dass der Ball nicht durch die Schleife (bzw. in das Labby bzw. durch die "3" bzw. auf das Hochplateau) gespielt werden kann, fängt er an, nach einem Ausweg aus der misslichen Situation zu suchen. Auch hier sehe ich noch keine Unsportlichkeit. Der Spieler wendet sich also an einen Schiedsrichter, schildert ihm die Situation und ersucht um Erlaubnis, den Ball zu wechseln. Auch das ist noch keine Unsportlichkeit bzw. ein böswilliger Versuch, einen ungerechtfertigten Vorteil zu erlangen. Der Schiedsrichter hat nun zwei Entscheidungsalternativen.

Alt. 1: Er gestattet den Ballwechsel gegen die Strafe "V + 2". Das Spiel geht dann ohne zusätzliche Verzögerung weiter wie sonst auch. Immer noch nicht unsportlich, denn der Spieler erhält für seine Verfehlung eine m. E. angemessene und gerechte Strafe.

Alt. 2: Der Schiedsrichter gestattet den Ballwechsel nicht und lässt den unglücklichen Spieler unter stillem Feixen und höhnischem Grinsen der umstehenden Sportskameraden fünf weitere sinnlose Schläge mit einem völlig ungeeigneten Ball machen, bis dass er seinen Otto weg hat (denn das wäre immer noch billiger als V + 2 + 7!). Bei jedem Schlag wird die Schlagausführungszeit voll ausgenutzt, weshalb sich hinter der Paarung ein Stau bildet. Durch den entstandenen psychischen Druck kommt der Spieler, dessen Verfehlung nur darin bestand, einen falschen Ball ausgepackt zu haben, völlig aus dem Spielrhythmus...
... und das wäre dann freilich unsportlich (vom Schiedsrichter)!

Betrüger kann man über den Gummiparagraph "Verstoß gegen allgemeine Regeln der Sportlichkeit" packen, dafür braucht man die Ballwechsel-Regelung nicht, die ja eigentlich dazu dient, Fälle wie den von mir geschilderten, sprich: Fälle irrtümlichen Ballverwechselns, zu lösen.

Aber ich will OPC's Ruf nach Hilfe wiederholen:
steht in den Spielregeln deines Erachtens drin, dass ein Beenden der Bahn (Einlochen) mit einem unerlaubt gewechselten Ball ein Nichtbeenden der Bahn bedeutet?

Geändert von Di.Stefano (28.11.2010 um 16:44 Uhr).
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  #4  
Alt 28.11.2010, 16:43
Di.Stefano Di.Stefano ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
Standard

Ich meine in vielen Beiträgen zu diesem Thema (Pommes, Uwe Braun, Landei...) die zweifelhafte Auffassung zu erkennen, dass in Fällen unerlaubten Ballwechselns stets auch betrügerische Absicht vorliegt. So ist es aber meistens nicht, und Betrüger sollen daher auch nicht mit dem Ballwechsel-Paragraph als solchem gefangen werden.

Die korrekte Strafe für unerlaubtes Ballwechseln an sich sollte, wie in den DMV-Spielregeln wortwörtlich festgesetzt, V + 2 betragen. Liegt zudem noch Vorsatz oder gar betrügerische Absicht vor, ist dies mittels der in den Spielregeln durchaus vorhandenen zusätzlichen Regelungen zum sportwidrigen Verhalten zu ahnden. Als Kombi-Strafe sozusagen. Da kann man dann, wenn der Vorsatz/die betrügerische Absicht nachgewiesen wird, mit Strafpunkten oder gar Sperren nur so um sich werfen.
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