Wenn auf der Anlage ein Verein existiert übernimmt der NBV die Kosten für die Zertifizierung, wie bei allen anderen Anlagen auch. Dies ist auch der Fall, wenn der Platz für Zwecke des Verbandes genutzt werden kann (Z. B. Kombimaßnahmen). Bei Kombimaßnahmen erwartet der Verband lediglich das die Nutzungsgebühren im Rahmen bleiben und das eine Unterstützung für die Durchführung zur Verfügung steht. Das kann auch ein benachbarter Verein sein.
Wird auf der Anlage jedoch ein Turnier durchgeführt, ohne das die Anlage abgenommen ist, ist Ärger vorprogrammiert. Nur zu Trainingszwecken ist eine Abnahme nicht erforderlich.
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