Forum

Newsletter

Bitte melden Sie sich bei unserem Newsletter an.
Email:
anmelden
abmelden
 

Artikelsuche

Geben Sie einen Suchbegriff ein



ebiz-consult - Die PHP Profis

Zurück   Minigolf-Welt > Minigolf-Forum (seit 1996) > Bahnengolf-Forum > Kleine Regelkunde

Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 29.03.2011, 17:43
Benutzerbild von Der Kayser
Der Kayser Der Kayser ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 04.12.2006
Beiträge: 626
Standard Um mal zum Thema zurück zu kommen...

Also: bei internationalen Turnieren gilt ausschließlich die Sportordnung des WMF, nationale Regeln haben keine Gültigkeit.
Inwieweit Ausnahmen gemacht werden, liegt im Ermessen des Schiedsgerichts.

Heißt das, ein Schiedsgericht kann dann das Regelwerk so auslegen, dass faktisch nur noch die national gültigen Regeln übrig bleiben?

Falls ja: sollte so etwas (in welcher Form auch immer) kommuniziert werden, zumindest an die Teilnehmer? Also in etwa: wir sehen die Regeln nicht so eng, aber an unsere nationalen Regeln habt ihr Euch zu halten!?

Falls nein: was passiert dann, wenn es trotzdem so gehandhabt wird? Was passiert überhaupt, wenn bei einem internationalen Turnier gegen die internationalen Durchführungsbestimmungen verstoßen wird?
__________________
"Er nennt sich vielleicht Kayser, aber er spielt wie ein Bettler." (Hermann Dräger, Philosoph)
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 29.03.2011, 18:01
Benutzerbild von wate
wate wate ist offline
Mensch
 
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.314
Standard

Vielleicht kann bärliner ja Aufschluss geben?

Es gab ja auch das Harrisleer Turnier, an dem die dänischen Freunde angeblich nur teilnehmen wollten, wenn Alkohol während des Turniers erlaubt sei. In der Haut des Schriedsrichters hätte ich nicht stecken wollen ....
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 29.03.2011, 18:03
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard Unterschied

Also ich finde es gibt einen Riesen Unterschied zwischen einem Bier trinken, ( das tun täglich Millionen deutscher zum essen ) oder dem hier ständig zitiertem saufen.

Deswegen sollte man , meiner Meinung nach eine zb 0,3 Promille Grenze einfuhren, diese dann aber konsequent kontrollieren !

Alles andere ist meiner Meinung nach scheinheilig !
__________________
www.minigolfprofi.de
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 29.03.2011, 18:10
Benutzerbild von ER-IST-DER-BESTE
ER-IST-DER-BESTE ER-IST-DER-BESTE ist offline
Revoluzzer
 
Registriert seit: 17.01.2007
Ort: Kiel
Beiträge: 371
Standard

Sehr richtig Olli.
Ich bin auch für die Grenze.
Minigolf soll doch auch Spass bringen. Wenn ich mir schon 2-3 Tage um die Ohren schlage will ich auch mein Bierchen in der Trainigsrunde trinken. Dort darf es bei mir auch gerne ein zweites und drittes sein. Ich benehme mich doch nicht daneben, wenn ich Bier trinke!!!! Normalerweise beherrst man sich ja immer! Ich denke, ich habe mich auf dem Minigolfplatz noch nie daneben benommen, obwohl ich Bier getrunken habe. Vielleicht verträgt Paneria ja auch nicht so viel :-)

@ Nina T.

weiter so!
__________________
auch Wasser ist ein edler Tropfen, mischt man ihn mit Malz und Hopfen
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 29.03.2011, 18:12
Benutzerbild von ER-IST-DER-BESTE
ER-IST-DER-BESTE ER-IST-DER-BESTE ist offline
Revoluzzer
 
Registriert seit: 17.01.2007
Ort: Kiel
Beiträge: 371
Standard

Und zum Thema rauchen.

Das ist absolut lächerlich einen Raucher deswegen des Platzes zu verweisen. Wir sind an der frischen Luft, dort kann man kaum bis wenig von Passivrauchen reden. Ich war auch mal Raucher und für mich sind Raucher keine Monster bzw etwas, was man verstecken müsste
__________________
auch Wasser ist ein edler Tropfen, mischt man ihn mit Malz und Hopfen
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 29.03.2011, 22:39
Benutzerbild von Der Kayser
Der Kayser Der Kayser ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 04.12.2006
Beiträge: 626
Standard Zweiter Versuch:

Zitat:
Zitat von Der Kayser Beitrag anzeigen
Also: bei internationalen Turnieren gilt ausschließlich die Sportordnung des WMF, nationale Regeln haben keine Gültigkeit.
Inwieweit Ausnahmen gemacht werden, liegt im Ermessen des Schiedsgerichts.

Heißt das, ein Schiedsgericht kann dann das Regelwerk so auslegen, dass faktisch nur noch die national gültigen Regeln übrig bleiben?

Falls ja: sollte so etwas (in welcher Form auch immer) kommuniziert werden, zumindest an die Teilnehmer? Also in etwa: wir sehen die Regeln nicht so eng, aber an unsere nationalen Regeln habt ihr Euch zu halten!?

Falls nein: was passiert dann, wenn es trotzdem so gehandhabt wird? Was passiert überhaupt, wenn bei einem internationalen Turnier gegen die internationalen Durchführungsbestimmungen verstoßen wird?
Also: der Thread heißt "Andere Länder, andere Sitten..." und nicht "Drogen sind geil" oder "Kay will unbedingt immer betrunken Minigolf spielen, ist das ok?".

Ich würde wirklich gern erfahren, wie es denn um das Ermessen des Schiedsgerichts steht, siehe oben.
Vielen Dank für Eure Beiträge.
__________________
"Er nennt sich vielleicht Kayser, aber er spielt wie ein Bettler." (Hermann Dräger, Philosoph)
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 29.03.2011, 22:54
Benutzerbild von wilmue
wilmue wilmue ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Hamburg -Wandsbek
Beiträge: 1.948
Standard

Wenn das ein Turnier nach strengen WMF Regeln war ist doch sicher der Alkoholgenuss zwischen den Runden ebenso verboten.
Das Turnier ist ja im Internationalen Spielplan des WMF verzeichnet.

Wäre sehr interessant wie der WMF auf einen Einspruch gegen die verhängte Sperre reagieren würde da der Veranstalter sich ja keineswegs Regelkonform verhalten hat. Das dem Spieler der die Landessprache der Dänen nicht versteht nicht deutlich klar war das der Alkoholgenuss während einer Runde zu derartigen Konsequenzen führt war wegen der doch sonst legeren Handhabung des Veranstalters nicht erkennbar.
Bei einer solch legeren Handhabung ist es doch völlig egal ob das Bier während oder vor der Runde konsumiert wird Fakt ist doch das unter Alkoholeinfluss Minigolf gespielt wird.

Das ein Veranstalter eines Daddelturniers einen Teilnehmer nicht einfach nur aus dem Turnier nimmt (Aufgabe wegen Krankheit) und es dabei bewenden lässt ist schon höchst merkwürdig.

Eine Sperre von sechs Monaten aus geringfügigen Anlass ist aber absolut Indiskutabel
vier Wochen hätten für so ein vergehen völlig ausgereicht.
Ich befürworte keinesfalls den Alkoholgenuss vor oder während eines Turniers die jetzige Regelung ist schon völlig in Ordnung.

@ Panerai welche Sportart setzt denn deine für den Minigolfsport geforderten Regelungen Rauchen und Trinken das gesamte Wochenende einzustellen um.
Es handelt sich hier um eine Freizeitvergnügen mit sportlichem Antlitz um eine gewisse
Ordnung einzuhalten ist es völlig richtig den Alkoholkonsum während eines Turniers
zu unterbinden. Aber was nützen diesem Sport Reglementierungen die keinen Sinn ergeben
glaubst du ernsthaft das es dem Minigolfspiel in der Öffentlichen Wahrnehmung in irgendeiner weise nützt?
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 29.03.2011, 23:00
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard

Willi,

Ich weiß ja gar nicht was ich dazu sagen soll ;-)
__________________
www.minigolfprofi.de
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu

 


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 22:15 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.6.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.

mein-auwi.de (c) 2021 IMPRESSUM     Design & Entwicklung von ebiz-consult.de powered by Marktplatzsoftware