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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 31.03.2011, 01:09
Benutzerbild von Der Kayser
Der Kayser Der Kayser ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 04.12.2006
Beiträge: 626
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@Di.Stefano: schönen Dank für Deine schonungsfreie Einschätzung. Wäre schön, wenn dieser Thread mit ähnlich sachlichen Beiträgen ausklingen könnte.

Zitat:
Zitat von Di.Stefano Beitrag anzeigen
[...]5) Gratulation an den DMV zu dieser wegweisenden, Zeichen setzenden Entscheidung.[...]
Zu viel das Lobes. Der DMV hatte nach der Bekanntgabe des Verstoßes keine andere Wahl.
Zitat:
Zitat von Di.Stefano Beitrag anzeigen
[...]6) @Kayser: 1 Runde Mitleid - für dich war es Pech, hätte auch gut gehen können
Glaub mal nicht, dass ich mich schon geschlagen gebe...
__________________
"Er nennt sich vielleicht Kayser, aber er spielt wie ein Bettler." (Hermann Dräger, Philosoph)
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  #2  
Alt 04.04.2011, 17:38
Benutzerbild von cash
cash cash ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
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Zitat:
Zitat von Di.Stefano Beitrag anzeigen
Es ist doch immer wieder erstaunlich, wieviel themenfremdes Gesabbel in so einen Thread passt. Aber jetzt mal wieder zu den Ausgangsfragen.

Meiner Meinung nach ist die Faktenlage noch nicht klar genug dargestellt worden, sodass ich gewungen bin, etwas herumzuspekulieren. Am plausibelsten scheint mir nach der tw. anstrengenden Lektüre der Vorpostings diese Version zu sein:
1) Bei dem Turnier in Odense handelte es sich um ein ordnungsgemäß bei der WMF angemeldetes internationales Turnier. Andernfalls hätten Hamburger Sportler dort überhaupt nicht starten dürfen, was ja bei Übertretung auch schon eine längere Spielsperre nach sich ziehen würde.
2) Für ein solches Turnier gelten die internationalen WMF-Regeln (u. a. bezüglich des Alkoholkonsums und der sich daraus ergebenden Sperren). Andernfalls hätte dieses Turnier keine offizielle Genehmigung erhalten, mit den gleichen Folgen für Hamburger Sportler wie unter 1)
3) Es gab vermutlich vor Ort eine interne, inoffizielle Anweisung des Veranstalters an das Schiedsgericht (bzw. eine sogenannte stille Übereinkunft), bei der Überwachung der Alkoholbestimmungen lax und mit derjenigen Nonchalance zu verfahren, die bei dänischen Turnieren wohl üblich und vom dänischen Sportverband wohl toleriert zu sein scheint. Gemäß dieser Anweisung bzw. Übereinkunft sollten Schiedsrichter offenbar nicht einschreiten, so lange sich der Alkoholgenuss auf die freie Zeit zwischen den Runden beschränkt. Erst bei Alkoholkonsum während der Runde wäre ein Einschreiten vom Veranstalter "gewünscht" (freilich dann mit der durch die Regularien festgelegten und der in Bezug auf die Außendarstellung gebotenen Härte).
4) Sportfreund Sauerland, dem die Verfahrensweise des Schiedsgerichts nach seiner eigenen Aussage aufgrund seiner Erfahrungen aus vorangegangenen Turnieren vorher bekannt war, hat während der Turnierrunde zum Bier gegriffen und damit die in der inoffiziellen Anweisung bzw. Übereinkunft festgelegte Toleranzgrenze mehr oder weniger bewusst (ich kann hier nur über seinen Bewusstlosigkeitsgrad zur "Tatzeit" spekulieren) überschritten, worauf das Schiedsgericht sich zum Eingreifen genötigt sah.
5) Da es sich um ein internationales Turnier handelte, war der Veranstalter gezwungen, die Verfehlung des ausländischen Sportlers dem zuständigen Verband (DMV) zu melden. Der DMV bestrafte den Sportler - nicht nach DMV-spezifischen Regeln, sondern nach den internationalen, die freilich mit den DMV-Regeln in diesem Punkt identisch sind.

Vorausgesetzt, meine bisherigen Spekulationen treffen zu, würde ich diesen Fall so kommentieren wollen:
1) diesem Turnier in Odense sollte umgehend die Genehmigung als internationales Turnier entzogen werden, da dort offensichtlich bewusst gegen die WMF-Richtlinien verstoßen wird.
2) Generell gehört es sich nicht, ein Minigolfturnier zum Alkoholkonsumevent umzugestalten. Auf solchen Turnieren wie denen in Odense haben nach meinem Sportverständnis deutsche Sportler nichts verloren. Schätze, nach dieser Geschichte geht sowieso keiner mehr da hin.
3) Wenn dir einer anbietet, während eines Minigolfturnieres zu saufen, solltest du trotzdem die Finger weg lassen. Schließlich kannst du nicht wissen, ob derjenige überhaupt die Berechtigung hat, so etwas zu erlauben.
4) Wenn du dich schon auf glattem Eis bewegst (Alkohol während dem Turnier), dann solltest du nicht auch noch dorthin gehen, wo das Eis dünn wird (Missachtung der recht klaren Anweisung des Veranstalters).
5) Gratulation an den DMV zu dieser wegweisenden, Zeichen setzenden Entscheidung.
6) @Kayser: 1 Runde Mitleid - für dich war es Pech, hätte auch gut gehen können
Genau richtig!

Schade nur das hier wieder gleich die sinnlose Diskussion über Alkohol losgetreten wird. Vielleicht bemerken aber hier die Vertreter der Fraktion "ein Bier ist ok" , dass es dem DMV ernst ist und nicht nur über die Außendarstellung diskutiert wird, sondern sie auch beachtet wird.
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Keine Revolution ist nicht immer die Lösung
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  #3  
Alt 04.04.2011, 19:00
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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cash

ansonsten gebe ich dir gerne und oft recht !

aber hier nun mal nicht und zwar aus zwei gruenden

1) das absolute alkoholverbot -0,0 Promlle- ist sehr schwer wirklich einzuhalten ! weil es viele versteckte alkohole gibt ( unter anderen zb in obst oder auch fruchtsaeften )
2) das alkoholverbot nicht kontrolliert wird

@ pinkydiver

ich weiss gar nicht , was ich auf solchen quatsch antworten soll
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www.minigolfprofi.de
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  #4  
Alt 04.04.2011, 21:14
Benutzerbild von Lenny
Lenny Lenny ist offline
Graf Zahl
 
Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
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Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
cash

ansonsten gebe ich dir gerne und oft recht !

aber hier nun mal nicht und zwar aus zwei gruenden

1) das absolute alkoholverbot -0,0 Promlle- ist sehr schwer wirklich einzuhalten ! weil es viele versteckte alkohole gibt ( unter anderen zb in obst oder auch fruchtsaeften )
2) das alkoholverbot nicht kontrolliert wird
Es geht ja gar nicht darum, Alkoholkontrollen einzuführen oder wegen minimalem Alkoholspiegel Strafen/Sperren auszusprechen. Vielmehr soll kein Alkohol auf und neben der Anlage konsumiert werden, und das hat hier ganz offensichtlich auch eine große Mehrheit.

Zitat:
@ pinkydiver

ich weiss gar nicht , was ich auf solchen quatsch antworten soll
Dann weißt du ja, wie es uns manchmal geht...
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  #5  
Alt 04.04.2011, 22:15
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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Zitat:
Zitat von Lenny Beitrag anzeigen
Es geht ja gar nicht darum, Alkoholkontrollen einzuführen oder wegen minimalem Alkoholspiegel Strafen/Sperren auszusprechen. Vielmehr soll kein Alkohol auf und neben der Anlage konsumiert werden, und das hat hier ganz offensichtlich auch eine große Mehrheit.
alkoholkontrollen waeren aber konsequent

und wenn man etwas anders will als man propagiert warum schreibt man nicht das auf ?

mehrheit, das ist die frage, ob das bild hier die mehrheit der minigolfer widerspiegelt, hier treiben sich ja eher die verrueckten rum , die die nur ein paar turniere spielen und fuer die das ganze nur ein freizeitspass ist und nicht DER SPORT , die sind hier naemlich nicht :-)

das ist aber die mehrheit von uns dmv mitgliedern
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  #6  
Alt 04.04.2011, 23:31
Benutzerbild von Der Kayser
Der Kayser Der Kayser ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 04.12.2006
Beiträge: 626
Standard Einer geht noch...

Eine kleine Frage habe ich noch: gibt es eine Möglichkeit, gegen Entscheidungen des Schiedsgerichts vorzugehen, außer der Möglichkeit des Protests binnen 15 Minuten nach der Entscheidung?
Ich habe weder im WMF- noch im DMV-Regelwerk etwas dazu gefunden, dort heißt es dann im Nachsatz immer in etwa: "Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist endgültig", also unanfechtbar.
Was ist das denn eigentlich für ein Blödsinn...
Das hieße ja, wenn ein Schiedsgericht sich einig ist, so kann es tun und lassen, was es will?
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  #7  
Alt 05.04.2011, 00:56
Benutzerbild von wilmue
wilmue wilmue ist offline
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Hamburg -Wandsbek
Beiträge: 1.948
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Zitat:
Zitat von Der Kayser Beitrag anzeigen
Eine kleine Frage habe ich noch: gibt es eine Möglichkeit, gegen Entscheidungen des Schiedsgerichts vorzugehen, außer der Möglichkeit des Protests binnen 15 Minuten nach der Entscheidung?
Ich habe weder im WMF- noch im DMV-Regelwerk etwas dazu gefunden, dort heißt es dann im Nachsatz immer in etwa: "Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist endgültig", also unanfechtbar.
Was ist das denn eigentlich für ein Blödsinn...
Das hieße ja, wenn ein Schiedsgericht sich einig ist, so kann es tun und lassen, was es will?
Das hieße ja, wenn ein Schiedsgericht sich einig ist, so kann es tun und lassen, was es will
hierzu ganz klares nein !Ein Schiedsgericht kann immer nur nach den bestehenden Regeln entscheiden.
Sollte ein Schiedsgericht eine Entscheidung fällen die nachweislich fragwürdig oder falsch ist hat der Vereinsvertreter nach einer Entscheidung die Möglichkeit Protest einzulegen.

Ist aber nach geltendem Regelwerk entschieden worden gibt es keine Möglichkeit mehr, es macht ja auch wenig Sinn Endscheidungen nach Wochen neu zu überdenken.

Blödsinn ist es meiner Meinung nach während der Runde zum Bier zu greifen.

Das der DMV nach Kenntnis vom Veranstalter gar nicht anders kann als sein Regelwerk anzuwenden ist doch unbestreitbar. Das im Regelwerk für ein solches eher harmloses vergehen sechs Monate Sperre vorgesehen sind halte ich für unangemessen vier Wochen würden wohl auch ausreichen.

Geändert von wilmue (05.04.2011 um 01:06 Uhr).
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  #8  
Alt 05.04.2011, 07:38
bärliner bärliner ist offline
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Registriert seit: 19.12.2006
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Beiträge: 1.284
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Zitat:
Zitat von Der Kayser Beitrag anzeigen
Eine kleine Frage habe ich noch: gibt es eine Möglichkeit, gegen Entscheidungen des Schiedsgerichts vorzugehen, außer der Möglichkeit des Protests binnen 15 Minuten nach der Entscheidung?
Gegen Entscheidung eines Schiedsrichters (und eine Disqualifikation wird durch einen Schiri und nicht durch das Schiedsgericht ausgesprochen) kann man vor Ort Protest einlegen. Über diesen Protest entscheidet dann das Schiedsgericht und dessen Entscheidung ist endgültig.
Ein nachträglicher Protest gegen eine Schiri-Entscheidung ist nicht möglich.
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  #9  
Alt 04.04.2011, 21:40
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
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Beiträge: 18.544
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Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen

1) das absolute alkoholverbot -0,0 Promlle- ist sehr schwer wirklich einzuhalten ! weil es viele versteckte alkohole gibt ( unter anderen zb in obst oder auch fruchtsaeften )
2) pinkydiver
ich weiss gar nicht , was ich auf solchen quatsch antworten soll
1) Es ist ganz einfach einzuhalten: keine alkoholischen Getränke zu sich nehmen
Die minimalen Mengen Alkohol die Du in einer Banane im Kefir, im Sauerkraut , in Fruchtsäften oder in dem was Du sonst noch alles im Laufe der letzten Monate aufgeführt hast, zu Dir nimmst führen zu einem Blutalkoholgehalt unterhalb der Meßgrenze auch beim Blutalkoholtest, es sei denn du trinkst jetzt auf einmal 5 Liter Fruchtsaft oder Kefir und selbst dann wahscheinlich nicht, weil du das meiste davon wieder raus kotzt. 4-5 kg überreife Bananen ist auch kein normaler Mensch innerhalb 1 Stunde. Laß Dir mal was neues einfallen.

2) den Kommentar gebe ich ungebraucht zurück !!
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #10  
Alt 05.04.2011, 10:29
Benutzerbild von cash
cash cash ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
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Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
cash

ansonsten gebe ich dir gerne und oft recht !

aber hier nun mal nicht und zwar aus zwei gruenden

1) das absolute alkoholverbot -0,0 Promlle- ist sehr schwer wirklich einzuhalten ! weil es viele versteckte alkohole gibt ( unter anderen zb in obst oder auch fruchtsaeften )
2) das alkoholverbot nicht kontrolliert wird

@ pinkydiver

ich weiss gar nicht , was ich auf solchen quatsch antworten soll
Ich wollte dazu eigentlich nichts mehr schreiben, aber Du widersprichst Dir ja selber.

zu 1) Meinetwegen können wir eine Promillegrenze einführen, damit versteckte Alkohole nicht strafbar sind. Da reicht aber bestimmt auch ein Wert von 0,05 Promille, damit sichergestellt ist, dass wenn jemand bewusst Alkohol zu sich nimmt nach den Regeln vorgegangen werden kann.

zu 2) Es ist richtig, dass es keine Kontrolle gibt, dass wer pusten muss, deshalb sind wir ja bei 0,0. Wenn wir also zu Deinen immer wieder vorgeschlagenen 0,3 kommen, kann ich niemanden nachweisen, dass er drüber liegt. Selbst bei einer Kontrolle mit einem Tester kann grundsätzlich über Bedienungsfehler oder ähnliches diskutiert werden. Die 0,3 wären die faktische Freigabe von Alkohol. Die rechtliche Frage ob ein Schiedsrichter überhaupt berechtigt ist einen Alkoholtest vorzunehmen müssen die Rechtsanwälte hier klären.

Die 0,0 lassen mir als Schiedsrichter aber die Gewissheit, wenn ich wen beim bewussten Alkoholkonsum sehe, dass ich dann nach den Regeln vorgehen kann, denn die Grenze ist dann auf jeden Fall überschritten.

Alles andere als 0,0 oder ein Wert der nach dem ersten Schluck Alkohol übertroffen wird würde eine Grauzone von Möglichkeiten eröffnen und wahrscheinlich würde kein Turnier mehr ohne Proteste enden.
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