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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 04.04.2011, 21:14
Benutzerbild von Lenny
Lenny Lenny ist offline
Graf Zahl
 
Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
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Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
cash

ansonsten gebe ich dir gerne und oft recht !

aber hier nun mal nicht und zwar aus zwei gruenden

1) das absolute alkoholverbot -0,0 Promlle- ist sehr schwer wirklich einzuhalten ! weil es viele versteckte alkohole gibt ( unter anderen zb in obst oder auch fruchtsaeften )
2) das alkoholverbot nicht kontrolliert wird
Es geht ja gar nicht darum, Alkoholkontrollen einzuführen oder wegen minimalem Alkoholspiegel Strafen/Sperren auszusprechen. Vielmehr soll kein Alkohol auf und neben der Anlage konsumiert werden, und das hat hier ganz offensichtlich auch eine große Mehrheit.

Zitat:
@ pinkydiver

ich weiss gar nicht , was ich auf solchen quatsch antworten soll
Dann weißt du ja, wie es uns manchmal geht...
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  #2  
Alt 04.04.2011, 22:15
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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Zitat:
Zitat von Lenny Beitrag anzeigen
Es geht ja gar nicht darum, Alkoholkontrollen einzuführen oder wegen minimalem Alkoholspiegel Strafen/Sperren auszusprechen. Vielmehr soll kein Alkohol auf und neben der Anlage konsumiert werden, und das hat hier ganz offensichtlich auch eine große Mehrheit.
alkoholkontrollen waeren aber konsequent

und wenn man etwas anders will als man propagiert warum schreibt man nicht das auf ?

mehrheit, das ist die frage, ob das bild hier die mehrheit der minigolfer widerspiegelt, hier treiben sich ja eher die verrueckten rum , die die nur ein paar turniere spielen und fuer die das ganze nur ein freizeitspass ist und nicht DER SPORT , die sind hier naemlich nicht :-)

das ist aber die mehrheit von uns dmv mitgliedern
__________________
www.minigolfprofi.de
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  #3  
Alt 04.04.2011, 23:31
Benutzerbild von Der Kayser
Der Kayser Der Kayser ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 04.12.2006
Beiträge: 626
Standard Einer geht noch...

Eine kleine Frage habe ich noch: gibt es eine Möglichkeit, gegen Entscheidungen des Schiedsgerichts vorzugehen, außer der Möglichkeit des Protests binnen 15 Minuten nach der Entscheidung?
Ich habe weder im WMF- noch im DMV-Regelwerk etwas dazu gefunden, dort heißt es dann im Nachsatz immer in etwa: "Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist endgültig", also unanfechtbar.
Was ist das denn eigentlich für ein Blödsinn...
Das hieße ja, wenn ein Schiedsgericht sich einig ist, so kann es tun und lassen, was es will?
__________________
"Er nennt sich vielleicht Kayser, aber er spielt wie ein Bettler." (Hermann Dräger, Philosoph)
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  #4  
Alt 05.04.2011, 00:56
Benutzerbild von wilmue
wilmue wilmue ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Hamburg -Wandsbek
Beiträge: 1.948
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Zitat:
Zitat von Der Kayser Beitrag anzeigen
Eine kleine Frage habe ich noch: gibt es eine Möglichkeit, gegen Entscheidungen des Schiedsgerichts vorzugehen, außer der Möglichkeit des Protests binnen 15 Minuten nach der Entscheidung?
Ich habe weder im WMF- noch im DMV-Regelwerk etwas dazu gefunden, dort heißt es dann im Nachsatz immer in etwa: "Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist endgültig", also unanfechtbar.
Was ist das denn eigentlich für ein Blödsinn...
Das hieße ja, wenn ein Schiedsgericht sich einig ist, so kann es tun und lassen, was es will?
Das hieße ja, wenn ein Schiedsgericht sich einig ist, so kann es tun und lassen, was es will
hierzu ganz klares nein !Ein Schiedsgericht kann immer nur nach den bestehenden Regeln entscheiden.
Sollte ein Schiedsgericht eine Entscheidung fällen die nachweislich fragwürdig oder falsch ist hat der Vereinsvertreter nach einer Entscheidung die Möglichkeit Protest einzulegen.

Ist aber nach geltendem Regelwerk entschieden worden gibt es keine Möglichkeit mehr, es macht ja auch wenig Sinn Endscheidungen nach Wochen neu zu überdenken.

Blödsinn ist es meiner Meinung nach während der Runde zum Bier zu greifen.

Das der DMV nach Kenntnis vom Veranstalter gar nicht anders kann als sein Regelwerk anzuwenden ist doch unbestreitbar. Das im Regelwerk für ein solches eher harmloses vergehen sechs Monate Sperre vorgesehen sind halte ich für unangemessen vier Wochen würden wohl auch ausreichen.

Geändert von wilmue (05.04.2011 um 01:06 Uhr).
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  #5  
Alt 05.04.2011, 07:06
Benutzerbild von Der Kayser
Der Kayser Der Kayser ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 04.12.2006
Beiträge: 626
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Zitat:
Zitat von wilmue Beitrag anzeigen
Das hieße ja, wenn ein Schiedsgericht sich einig ist, so kann es tun und lassen, was es will
[size="5"][...]Ist aber nach geltendem Regelwerk entschieden worden gibt es keine Möglichkeit mehr, es macht ja auch wenig Sinn Endscheidungen nach Wochen neu zu überdenken.

Blödsinn ist es meiner Meinung nach während der Runde zum Bier zu greifen[...]
Mir geht es eigentlich gar nicht um die Ahndung eines Überstoßes, sondern vielmehr um die Wertung eines Turnieres, bei dem geltende Regelungen bewusst vollständig ignoriert werden.

Es sollte doch auch im Nachhinein möglich sein, zu fordern, dass ein Turnier aus der Wertung genommen wird, wenn durch Schiedsgericht und Turnierleitung nachweislich und vorsätzlich erhebliche Verstöße gegen die geltenden Durchführungsbestimmungen begangen wurden.
__________________
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  #6  
Alt 05.04.2011, 07:31
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
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Zitat:
Zitat von Der Kayser Beitrag anzeigen
Mir geht es eigentlich gar nicht um die Ahndung eines Überstoßes, sondern vielmehr um die Wertung eines Turnieres, bei dem geltende Regelungen bewusst vollständig ignoriert werden.

Es sollte doch auch im Nachhinein möglich sein, zu fordern, dass ein Turnier aus der Wertung genommen wird, wenn durch Schiedsgericht und Turnierleitung nachweislich und vorsätzlich erhebliche Verstöße gegen die geltenden Durchführungsbestimmungen begangen wurden.
Tolle Idee, gute Argumentation aus deiner Sicht. Das Turnier hätte quasi nicht statt gefunden, dann könntest Du auch ja auch nicht für Dein Vergehen bestraft werden.

Wird aber nicht funktionieren
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #7  
Alt 05.04.2011, 07:32
Benutzerbild von Der Kayser
Der Kayser Der Kayser ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 04.12.2006
Beiträge: 626
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Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
[...]Wird aber nicht funktionieren
Das befürchte ich auch, aber warum eigentlich nicht?
__________________
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  #8  
Alt 05.04.2011, 07:35
bärliner bärliner ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Zitat:
Zitat von Der Kayser Beitrag anzeigen
Mir geht es eigentlich gar nicht um die Ahndung eines Überstoßes, sondern vielmehr um die Wertung eines Turnieres, bei dem geltende Regelungen bewusst vollständig ignoriert werden.
Warum nur habe ich das Gefühl, dass du immer noch nicht wieder nüchtern bist?
Derjenige, der die Regeln ignoriert hat, warst du. Zumindest hast du es so auffällig gemacht, dass es auch noch der blindeste Schiri merken musste.
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  #9  
Alt 05.04.2011, 07:51
Benutzerbild von Der Kayser
Der Kayser Der Kayser ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 04.12.2006
Beiträge: 626
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Zitat:
Zitat von bärliner Beitrag anzeigen
Warum nur habe ich das Gefühl, dass du immer noch nicht wieder nüchtern bist?
Derjenige, der die Regeln ignoriert hat, warst du. Zumindest hast du es so auffällig gemacht, dass es auch noch der blindeste Schiri merken musste.
Ein Regel von der ich nicht wusste, wenn Du das explizite Verbot von Alkohol während der Runde meinst.
Oder aber eine Regel, die niemals geahndet wurde (Spielen unter Alkoholeinfluss), unabhängig von der Schwere der Übertretung.

Und jetzt noch einmal für alle: die Regel, nach der ich disqualifiziert wurde, gibt es im internationalen Regelwerk nicht. Ich zitiere aus der E-Mail von Ole Rasmussen, die unter anderen vor allem auch an Günter Schwarz ging:
Zitat:
[...]Wegen Einnahme von Alkohol während einer Runde wurde Lizenz 49737 Kay Sauerland, Niendorfer MC (DE) vom Schiedsgericht disquaifiziert.
Das Urteil lautet 6 Monate Spielsperre laut der Sportordnung von WMF (Worldwide international sport rules).[...]
"Wegen Einnahme von Alkohol während einer Runde" ist die wörtliche Übersetzung des einzigen Verstoßes, der im dänischen Regelwerk zu dem Thema aufgeführt ist.
Das dänische Regelwerk ist mir aber ehrlich gesagt schnurzpiepegal, für mich ist das internationale Regelwerk entscheidend.
Die Regeln aus dem internationalen Regelwerk werden ignoriert, also gibt es für mich keinen Anlass, davon auszugehen, hier würde ein Turnier nach WMF Regeln gespielt, auch wenn es Jahr für Jahr die Genehmigung als solches bekommt.
Die Anerkennung irgendwelcher Ergebnisse bei Kenntnis dieser Tatsachen (oder wenn zunächst der Verdacht besteht, meine Schilderung könnte zutreffend sein) kommt für mich einer Willkür gleich.
__________________
"Er nennt sich vielleicht Kayser, aber er spielt wie ein Bettler." (Hermann Dräger, Philosoph)
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  #10  
Alt 05.04.2011, 07:52
Benutzerbild von wate
wate wate ist offline
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Ort: Kiel
Beiträge: 15.314
Standard

Zitat:
Zitat von bärliner Beitrag anzeigen
Warum nur habe ich das Gefühl, dass du immer noch nicht wieder nüchtern bist?
Derjenige, der die Regeln ignoriert hat, warst du. Zumindest hast du es so auffällig gemacht, dass es auch noch der blindeste Schiri merken musste.
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