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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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04.12.2011, 21:14
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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aber woher soll ich wissen, wer sich hinter fireflow, fm2 oder sonstwem hier im auwiforum versteckt, ich sehe ja deren namen hier meist gar nicht .
wenn ich hans meier im verteiler habe und hans meier , heisst hier auch so ( nickname ) ist das ja kein problem,
hat hans meier sich aber hier den nicknamen 18 ist toll angelegt, kann ich das nicht so ohne weiteres in verbindung setzen. denn ein hellseher bin ich nicht.
f2m , da wirst du mir zustimmen müssen, es ist schwer für mich einen anonymen nicknamen mit einem kunden in verbindung zu bringen ! ich muss schon wissen , wer es ist , um ihn mit seinen kundendaten in verbindung zu bringen.
ich nehme aber gerne jeden aus dem werbeverteiler , der darin nicht enthalten sein will.
Geändert von opc (04.12.2011 um 21:20 Uhr).
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04.12.2011, 21:26
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
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ich bin jedenfalls froh wenn ich Info's über neue Bälle etc. bekomme, egal von wem, wenn ich nix davon kaufen möchte kann ich die ja löschen.
Ich finde es mal wieder klasse, daß genau die Leute die hier Datenschutzprobleme anprangern ihre diversen eMail Adressen überall im Netz verteilt haben, sei es auf Vereinshomepages oder in sozialen Netzwerken.
Wenn wir jetzt hier anfangen uns wegen so was gegenseitig die Hölle heiß zu machen, dann kann ich nur sagen armer Minigolfsport 
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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04.12.2011, 21:35
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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@ pinky
da kann ich dir nur zustimmen und sage als einer der email verteilenden , danke.
ich habe es auch nie für möglich gehalten, dass das wegklicken einer email ( von mir ca 1 im monat ) , die man nicht haben möchte, so schlimm ist.
aber wie ich schon gesagt habe, ich habe überhaupt kein problem damit, emailaddies aus dem verteiler zu nehmen.
das habe ich bisher immer sofort erledigt, nur muss ich auch wissen, wer das möchte und das kann ich nur , wenn derjenige sich mir zu erkennen gibt.
die dadurch entstandenen kosten , telefon , briefporto bin ich auch gerne bereit zu übernehmen, niemand braucht hierfür eine rechtsanwaltliche abmahnung zu veranlassen.
bisher gab es auch keine klagen, von minigolfern, die aus dem verteiler genommen werden wollten, weil ich es eben immer sofort erledige.
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04.12.2011, 21:29
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Teenager
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Registriert seit: 19.02.2007
Beiträge: 208
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@opc: siehe #13, letzter Satz.
@Dirk: Ich erkläre es gerne nochmal - wo ich meine Daten veröffentlichen lasse, entscheide ich. Von wem ich Werbung erhalte ebenfalls. Garnicht so schwer, oder?
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04.12.2011, 21:36
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
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Zitat:
Zitat von Fireglow86
- 1) wo ich meine Daten veröffentlichen lasse, entscheide ich.
2)Von wem ich Werbung erhalte ebenfalls. Garnicht so schwer, oder?
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zu 1) gebe ich Dir recht
zu 2) Du glaubst auch noch an den großen Kürbis ??
übrgens reicht rechtlich in einer Werbe/Info Mail der Zusatz, wer aus dem Verteile genommen werden will soll sich melden, oder ein Link zum abmelden. Und das mußt Du dann selber tun
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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04.12.2011, 21:46
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
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Sachverhalt Werbemails
Zitat aus einem Gerichtsurteil: relevante Sätze habe ich rot markiert
Code:
Leitsätze
a) Die Zusendung einer unverlangten E-Mail zu Werbezwecken verstößt
grundsätzlich gegen die guten Sitten im Wettbewerb.
Eine solche Werbung ist nur dann ausnahmsweise zulässig,
wenn der Empfänger ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis erklärt hat,
E-Mail-Werbung zu erhalten, oder wenn bei der Werbung gegenüber
Gewerbetreibenden aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers
vermutet werden kann.
b) Ein die Wettbewerbswidrigkeit ausschließendes Einverständnis
des Empfängers der E-Mail hat der Werbende darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.
c) Der Werbende hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen,
daß es nicht zu einer fehlerhaften Zusendung einer E-Mail zu Werbezwecken
aufgrund des Schreibversehens eines Dritten kommt.
zu b) und das sachliche Interesse an Minigolfbällen ist bei aktiven Spielern immer gegeben, ohne Bälle kein Spiel
zu c) das tangiert z.B. auch die bereits angesprochen Blindkopien, die zu empfehlen wären, wie auch der Abmelde Hinweis
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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04.12.2011, 21:57
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Teenager
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Registriert seit: 19.02.2007
Beiträge: 208
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Zitat:
Zitat von pinkydiver
... oder wenn bei der Werbung gegenüber Gewerbetreibenden aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers vermutet werden kann ...
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Die auf meine Person lautende Gewerbeanmeldung musst Du mir mal zeigen ... 
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04.12.2011, 22:08
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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Eine solche Werbung ist nur dann ausnahmsweise zulässig,
wenn der Empfänger ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis erklärt hat,
da in den ersten vom mir verschickten Mails keine gegenteilige Antwort gekommen ist ( Löschung aus dem Verteiler ) konnte ich von einem Einverständnis ausgehen, Hinweis auf Löschung aus dem Verteiler war darin enthalten.
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04.12.2011, 22:17
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Teenager
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Registriert seit: 19.02.2007
Beiträge: 208
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Ohje, wieviele Semester Rechtsverdrehung wollt Ihr denn studiert haben?
Da lest mal die Kommentierung zu § 116 BGB, einen m. E. ganz guten Einstieg bietet Euch Wikipedia.
Zitat:
Aus § 116 BGB kann mittelbar entnommen werden, was unter schlüssigem Verhalten zu verstehen ist. Danach ist von Konkludenz auszugehen, wenn der Erklärende nicht schriftlich oder mit Worten, sondern mit seinem Verhalten sein gewolltes Tun zum Ausdruck bringt. Diese Handlungen ermöglichen dann dem Empfänger einen mittelbaren Schluss auf den Rechtsfolgewillen des Erklärenden. Dieser Rückschluss des Empfängers auf den Rechtsbindungswillen des Erklärenden hat zur Bezeichnung „schlüssiges Verhalten“ geführt. „Schlüssig“ ist ein Verhalten jedoch nur dann, wenn es zuverlässig auf einen bestimmten Rechtsfolgewillen schließen lässt.[2] Schweigen und Nichtstun allein rechtfertigen diesen Rückschluss nie. Schweigen wird zum Akt der Willenserklärung erst und nur dadurch, dass sich der Schweigende der Bedeutung seines Schweigens als Erklärungszeichen bewusst ist.[3] Dem Schweigenden muss mithin bewusst sein, dass sein Verhalten als Ausdruck eines Annahmewillens gedeutet werden könnte.[4] Nicht jedes Handeln oder Verhalten einer Person ist in diesem Sinne schlüssig. Erforderlich und ausreichend ist, dass ein nach außen hervortretendes Verhalten vorliegt, aus dem sich der Annahmewille für den Adressaten eindeutig ergibt.[5] Der Wille des Erklärenden wird beim schlüssigen Handeln also nicht unmittelbar ausgedrückt, sondern ergibt sich mittelbar aus den Umständen oder dem Verhalten der erklärenden Person.
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Geändert von Fireglow86 (04.12.2011 um 22:35 Uhr).
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05.12.2011, 07:47
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Graf Zahl
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Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
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Zitat:
Zitat von opc
Eine solche Werbung ist nur dann ausnahmsweise zulässig,
wenn der Empfänger ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis erklärt hat,
da in den ersten vom mir verschickten Mails keine gegenteilige Antwort gekommen ist ( Löschung aus dem Verteiler ) konnte ich von einem Einverständnis ausgehen, Hinweis auf Löschung aus dem Verteiler war darin enthalten.
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Aus der Nicht-Reaktion auf eine nicht-geforderte zweifelhafte Werbemail ein Einverständnis für weitere Sendungen abzuleiten, finde ich dann schon etwas dreist. Immerhin, die beiden kritisierten Händler haben Reaktion gezeigt, die von Pingvin erscheint mir insgesamt etwas professioneller  .
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