3. Zulassung bereits existierender und neuer Minigolf-Turnieranlagen
(1) Minigolf-Anlagen, die vor dem 01.01.2006 erbaut wurden, sind durch die Aktivmitglieder bis zum 31.12.2007 für den Turnierbetrieb zuzulassen.
(2) Minigolf-Anlagen, die nach dem 31.12.2005 erbaut wurden, sind durch die Aktivmitglieder für den Turnierbetrieb zuzu- lassen, bevor ein Turnier darauf stattfindet.
(3) Werden 6 oder mehr Bahnen innerhalb einer Periode von 3 Jahren verändert, ist die Anlage so zu behandeln wie eine Anlage, die nach dem 31.12.2005 erbaut wurde.
das ist ein Auszug aus dem Regelwerk.
Ob da vom DMV wirklich jemand durch Deutschland gereist ist und alle Minigolfanlagen abgenommen hat ?
Wenn nicht, was passiert, wenn ein Verein eine alte Anlage nun als Vereinsanlage nutzen will ?
Und wie muss ich das überhaupt lesen, warum ist dann die Kölner Angle nur für einen bestimmten Zeitraum bis 2015 oder 13 zugelassen, wenn ich das richtig lese, dann ist eine Anlage zugelassen oder sie ist es nicht und sie verliert es erst durch Umbau von mindestens 6 Bahnen.
die Daten erinnern mich auch sehr an die Herstellerlizenz ;-)
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