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		| Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |  
 
 
	
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				24.07.2012, 18:47
			
			
			
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			| Systemkritiker |  | 
					Registriert seit: 18.12.2006 Ort: Kiel 
						Beiträge: 502
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				 Werbung auf der Mannschaftskleidung 
 Laut den internationalen Spielregeln S1gilt folgendes:  
6. Werbung 
(1) Während des offiziellen Trainings und des Wettkampfes ist Werbung auf der Sportkleidung (Trikots, Hemden, Trainingsanzüge, 
Pullover oder ähnliches) und auf Balltaschen/-koffern unter folgenden Voraussetzungen zulässig: 
- Auf der Seite der Sportkleidung (Brust, Rücken, Arm), auf dem die Zugehörigkeit zu einem Minigolfverein oder –verband erkennbar ist, ist keine Werbung erlaubt. 
- Tabak-, Alkohol- und jede anstößige Werbung ist unter allen Umständen verboten. 
(2) Werbung ist nur erlaubt, sofern sie mannschaftseinheitlich getragen wird. 
(3) Startnummernwerbung fällt nicht unter diese Bestimmungen. Die Spieler/innen sind verpflichtet, Startnummern mit Werbung 
zu tragen, wenn der Veranstalter diesem zugestimmt hat.
 
Nun zum Fall:  
Ein Verein hat auf dem Kragen den Namen des Sportgeschäftes stehen, welches die Trikots gesponsert hat bzw. der Verein die Trikots vergünstigt erhalten hat. 
 
Ist dieses zulässig, wenn auf dem Rücken der Vereinsname steht? Gehört der Kragen zum "Rücken"? Es ist oben nicht definiert, ob dort Werbung stehen darf oder nicht und ob es vorne auf dem Kragen dann sein muss, wenn hinten der Vereinsname steht. 
 
Und bevor jetzt wieder irgendwo gejammert wird: ich möchte diesen "Fall" geklärt haben, damit alle dann beruhigt sind und wieder schlafen können          und wir alle wieder etwas schlauer sind    
Danke vorab für Aufklärung.
			
			
			
			
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				24.07.2012, 19:08
			
			
			
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			|  | Teenager |  | 
					Registriert seit: 20.07.2010 Ort: Ortenau-Kreis 
						Beiträge: 114
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 Das hier so was immer breit getreten werden muß??? **kopfschüttel** 
Damit  stößte doch die Regelpedanten und Sesselpupser erst recht drauf.
 
Wo kein Kläger ist, ist  kein Richter.  Wer sich über sowas aufregt, sollte sich mal untersuchen lassen !!!  
				__________________600 PS im VW Golf -  einfach nur geil !!
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				24.07.2012, 19:27
			
			
			
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			| Systemkritiker |  | 
					Registriert seit: 18.12.2006 Ort: Kiel 
						Beiträge: 502
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 Ich sagte ja, ich rege mich nicht darüber auf. Ich versuche es nur zu klären. Es ist halt an mich heran getragen worden.....
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				24.07.2012, 21:38
			
			
			
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			|  | V.I.P. |  | 
					Registriert seit: 27.11.2006 
						Beiträge: 2.568
					      |  |  
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	Zitat: 
	
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					Zitat von Nicole  Laut den internationalen Spielregeln S1gilt folgendes:  
6. Werbung 
(1) Während des offiziellen Trainings und des Wettkampfes ist Werbung auf der Sportkleidung (Trikots, Hemden, Trainingsanzüge, 
Pullover oder ähnliches) und auf Balltaschen/-koffern unter folgenden Voraussetzungen zulässig: 
- Auf der Seite der Sportkleidung (Brust, Rücken, Arm), auf dem die Zugehörigkeit zu einem Minigolfverein oder –verband erkennbar ist, ist keine Werbung erlaubt. 
- Tabak-, Alkohol- und jede anstößige Werbung ist unter allen Umständen verboten. 
(2) Werbung ist nur erlaubt, sofern sie mannschaftseinheitlich getragen wird. 
(3) Startnummernwerbung fällt nicht unter diese Bestimmungen. Die Spieler/innen sind verpflichtet, Startnummern mit Werbung 
zu tragen, wenn der Veranstalter diesem zugestimmt hat.
  
Nun zum Fall:  
Ein Verein hat auf dem Kragen den Namen des Sportgeschäftes stehen, welches die Trikots gesponsert hat bzw. der Verein die Trikots vergünstigt erhalten hat. 
  
Ist dieses zulässig, wenn auf dem Rücken der Vereinsname steht? Gehört der Kragen zum "Rücken"? Es ist oben nicht definiert, ob dort Werbung stehen darf oder nicht und ob es vorne auf dem Kragen dann sein muss, wenn hinten der Vereinsname steht. 
  
Und bevor jetzt wieder irgendwo gejammert wird: ich möchte diesen "Fall" geklärt haben, damit alle dann beruhigt sind und wieder schlafen können          und wir alle wieder etwas schlauer sind    
Danke vorab für Aufklärung. |  
Dann frag doch einfach beim DMV nach !?
  
Nach Deiner Definition müßte ja dann der Ärmel zum Brustbereich gehören :-D
  
Kragen ist Kragen und Rücken ist Rücken. So langsam komme ich mir hier wie in Absurdistan vor !! 
				__________________Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
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				24.07.2012, 22:05
			
			
			
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			|  | Revoluzzer |  | 
					Registriert seit: 29.11.2006 
						Beiträge: 391
					      |  |  
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 Wie siehts denn mit Werbung auf Bällen aus?
 Nun aber flott wieder weg mit mir ins Sommerloch. ;-)
 
				__________________Ich mache keine rechtschreibfehler, ich bin Euch nur mindestens 4 Reformen voraus.
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				24.07.2012, 22:40
			
			
			
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			|  | V.I.P. |  | 
					Registriert seit: 27.11.2006 
						Beiträge: 2.568
					      |  |  
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	Zitat: 
	
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					Zitat von michens  Wie siehts denn mit Werbung auf Bällen aus?
 Nun aber flott wieder weg mit mir ins Sommerloch. ;-)
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Der war Gut ;-) 
				__________________Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
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				24.07.2012, 23:18
			
			
			
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			| Systemkritiker |  | 
					Registriert seit: 18.12.2006 Ort: Kiel 
						Beiträge: 502
					      |  |  
	| 
 Ich weise nochmal daraufhin, dass nicht ich diejenige bin, die diesen Eigentlichen Sein ins Rollen gebracht hat und nicht ich Diejenige bin, die diese genaue Definition haben will. Es gehen nur in manchen Dingen die Meinungen auseinander. Ich persönlich finde es nicht schlimm, wenn auf dem Kragen die Firma draufsteht, wo die Hemden herkommen. 
 Gerne kann der Thread hier gelöscht werden, man bekommt in diesem Forum sowIeso keine vernünftigen Antworten mehr.
 
 So far....
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				25.07.2012, 00:01
			
			
			
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			|  | Revoluzzer |  | 
					Registriert seit: 29.11.2006 
						Beiträge: 391
					      |  |  
	| 
 Nicole das hast Du bereits hinreichend erklärt.Ich sehe das Problem hinsichtlich verbindlichen Antworten in Foren nicht als Auwi-Problem, sondern als generelles Problem von Foren.
 Wenige kennen die Regeln ausreichend und können eine "rechtssichere" Auslegung bieten. Im Regelfall erhältst Du Halbwissen und Ratespielchen.
 Sehr grobe Schnitzer und lustige Ideen entstehen z.B. auch in Foren zur Problematik von Softwarelizenzierungen, da ist das was hier oft zu lesen steht noch harmlos.
 
 Meine etwas flappsige Frage zur Werbung auf Bällen hat auch einen Hintergrund, wie ist es denn z.B. mit Bällen, auf denen das Logo eines Autohauses aufgedruckt ist?
 
				__________________Ich mache keine rechtschreibfehler, ich bin Euch nur mindestens 4 Reformen voraus.
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				25.07.2012, 00:10
			
			
			
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			|  | Moderator Bälle, Material |  | 
					Registriert seit: 20.12.2006 Ort: Hessen 
						Beiträge: 18.554
					      |  |  
	| 
 @Nicole 
Also hat sich jmd bei Dir über Eure Trikots beschwert, würde ich mir nichts draus machen, solche Leute kann man nicht ernst nehmen. Demnächst regt sich noch jmd auf weil das Vereinsemblem unter dem Adidas Erima Puma oder sonstwie Markenzeichen auf der Brust ist, das ist doch nicht mehr normal   
Das ist ja genauso, wie die Vorschrift der mannschaftseinheitliche Kleidung. 
 Das ist  auch Käse, der eine spielt bei 15 Grad im kurzen trikot (farbe orange) der andere in der grünen Vereinsjacke, der dritte im blauen Sweat-Shirt, das ist OK. Aber wehe einer hat vllt ein älteres oranges T-Shirt des vereins an, welches vllt noch einen weißen Streifen am Ärmel hat, dann geht das geschrei los, das sei nicht Mannschaftseinheitlich. Wäre das jedoch ein Polohemd, ist es wieder OK, da kann sogar einer im kurzen schwarzen Polo und der andere im weißen T-shirt spielen.  ***langes kopfschütteln ***
				__________________Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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				25.07.2012, 00:51
			
			
			
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			|  | Ausbilder |  | 
					Registriert seit: 05.12.2006 Ort: Köln 
						Beiträge: 141
					      |  |  
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	Zitat: 
	
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					Zitat von michens  Nicole das hast Du bereits hinreichend erklärt.Ich sehe das Problem hinsichtlich verbindlichen Antworten in Foren nicht als Auwi-Problem, sondern als generelles Problem von Foren.
 Wenige kennen die Regeln ausreichend und können eine "rechtssichere" Auslegung bieten. Im Regelfall erhältst Du Halbwissen und Ratespielchen.
 Sehr grobe Schnitzer und lustige Ideen entstehen z.B. auch in Foren zur Problematik von Softwarelizenzierungen, da ist das was hier oft zu lesen steht noch harmlos.
 
 Meine etwas flappsige Frage zur Werbung auf Bällen hat auch einen Hintergrund, wie ist es denn z.B. mit Bällen, auf denen das Logo eines Autohauses aufgedruckt ist?
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Was möchtest du mir mit dieser Antwort sagen? Kennst du die Regeln auch  nicht ausreichend (wäre echt schade)? Eine "rechtssichere" Auslegung  bietest du auch nicht an. Eigentlich ist dein ganzes Posting nur heiße  Luft, verpackt in salbungsvolle Worte! Offenbar hat Nicole recht,  Antworten auf ernst gemeinte Fragen gibt es hier nicht, nur  Kommentierungen aus der Rubrik "Mehr oder weniger sinnlos".
 
Gerade von Personen, die dem "Inneren Kreis" des DMV nahestehen, würde ich etwas intelligentere Antworten erwarten. 
				__________________#FCKNZS #AfDgehoertnichtzuDeutschland
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