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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

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  #1  
Alt 18.08.2013, 21:25
Rapunzel Rapunzel ist offline
Nasenbohrer
 
Registriert seit: 08.03.2007
Beiträge: 59
Standard

War der Bundessportwart über das Urtell des DMV-Rechtsausschusses informiert?
Wenn ja, mit welcher Begründung hat er sich darüber hinweg gesetzt? Er hat die Umsetzung des Urteils zu gewährleisten. Oder habe ich da was falsch interpretiert? Ds wird noch 'ne heisse Kiste.
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  #2  
Alt 18.08.2013, 21:42
Benutzerbild von wate
wate wate ist offline
Mensch
 
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.308
Standard

Es wäre halt schön, wenn Walter hier selbst Stellung beziehen würde. Nachdem er auch mich um Veröffentlichung gebeten hatte, gab ich ihm den Tip, sich im Auwi anzumelden. Nach der hier bekannt gemachten Aktenlage ist es allerdings höchst bedauerlich, dass ein Minigolfer offensichtlich auf solche Art um seine 50. DM-Teilnahme gebracht wurde.
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  #3  
Alt 25.09.2013, 18:36
walter klauke walter klauke ist offline
Azubi
 
Registriert seit: 19.08.2013
Beiträge: 37
Standard

Zitat:
Zitat von wate Beitrag anzeigen
Es wäre halt schön, wenn Walter hier selbst Stellung beziehen würde. Nachdem er auch mich um Veröffentlichung gebeten hatte, gab ich ihm den Tip, sich im Auwi anzumelden. Nach der hier bekannt gemachten Aktenlage ist es allerdings höchst bedauerlich, dass ein Minigolfer offensichtlich auf solche Art um seine 50. DM-Teilnahme gebracht wurde.
Nachdem ich auf der DM in Rodalben von vielen Seiten auf mein DM-Startverbot durch den WBV
und den Bundessportwart angesprochen wurde und im Auwi viele Fragen aufgeworfen wurde,
möchte ich dieses Forum und die Gelegenheit nutzen die Fakten allen zugänglich zu machen.
Grundlage ist eine mail vom 30.05.2013 um 00:23 Uhr des WBV Vizepräsidenten Senioren
Paul Wetzel.
In dieser mail wurden unter anderem 5 Senioren Benannt für die Eternit DM in Rodalben,
1. Peter Bach , 2. Ulrich Wörz, 3. Walter Klauke,
4. Hann Johann nur Mannschaft und 5. Trojand Manfred nur Mannschaft.
Im Übrigen steht noch heute auf der Homepage des WBV in der Endstandsrangliste Eternit
hinter meinem Namen ein Kreuz zur DM-Teilnahme. Am nächsten Tag wurde von Paul Wetzel
die Startberechtigung widerrufen mit der Begründung, es würde jetzt Schlagzahlwertung statt
Punktewertung zur Quali herangezogen. Da dies jedoch der gültigen Sportordnung im WBV
widerspricht, haben wir vom BGC Ditzingen beim WBV-Präsidium Einspruch erhoben, dort
aber kein Gehör gefunden. Der Rechtsausschuss des WBV sah auch keine Notwendigkeit das
Vorgehen von Paul Wetzel zu korrigieren. So blieb uns nur der Weg zum DMV-Rechtsausschuss
übrig.
Dessen Urteil war eindeutig und gab uns in allen Punkten Recht und stellte in der Begründung
den Zustand der ursprünglichen mail vom 30.05.2013 von 00:23 Uhr wieder her.
Daraufhin bin ich nachdem Andrea Laber mir mitteilte mich am 31.07.2013 vorschriftsmässig, die Anmeldung an DMV Senioren Sportwart Günter Schwarz mit einem Begleidschreiben, das
DMV-Rechtsausschuss Urteil auch umzusetzen gemailt hat, bin ich am 05.08.2013 zur DM
angereist. Als ich in Rodalben angekommen bin, hat Uwe Boltze mir Versichert ich sei Angemeldet, er wisse von dem Urteil und hat mich in Guten Glauben 7 Tage Trainieren lassen,
um in der Turnierwoche durch die WBV Vizepräsidentin Sport Bianca Kühnert und den DMV-
Sen.-Sportwart Günter Schwarz vor Ort in ziemlich harscher Weise zu erfahren, dass ich nicht starten dürfte. Grund war wohl eine kurzfristig vorgenommene geänderte Verteilung der WBV-
Startplätze. Günter Schwarz hätte aber wissen müssen, dass der WBV durch das Urteil vom DMV-RA, dieses hätte nicht tun dürfen, da Sie das Urteil angenommen haben und keinen Einspuch eingelegt haben, im Schreiben vom 29.07.2013 schreibt Paul Wetzel wir, das Präsidium des WBVs, akzeptieren das Urteil des DMV-Rechtsausschusses vom 24.07.2013.
Das Urteil hat Pinkydiver für mich als Anhang hinterlegt auf Seite 1 (unter 0003 scannen),
so möge sich jeder sein eigenes Urteil bilden.
Nach über 50 Jahren im Minigolfsport bin ich über die Art und Weise des Umganges mit mir sehr enttäuscht, insbesondere dass ein verantwortlicher Sportkamerad des eigenen Verbandes von "Herrn Klauke" spricht. Auch von einem Bundessportwart hätte ich mir gewünscht, dass man mich anhört und nicht schroff zurückweist und es als Sache des LV abtut
obwohl ein Urteil des DMV-Rechtsausschusses vorliegt.
An wen soll sich ein Verein/Spieler noch wenden oder was soll er noch tun, wenn nicht einmal eine Entscheidung des obersten Gremium im DMV einem zum Recht verhilft???
Dann brauchen wir auch keinen DMV Rechtsausschuss und auch keine Rechtsordnung (RO)
A 2 Teil B Grundsätze der Rechtsinstanz Rechtsausschuss

Nr. 8 Vollstreckung
Die Urteile und Beschlüsse der Rechtsausschüsse sind von den Verwaltungsorganen des DMV und der Landesverbände zu vollstrecken. Die Urteile des DMV-Rechtsausschusses sind
für den gesamten Bereich des DMV rechtsverbindlich.

WalterKlauke

Geändert von walter klauke (25.09.2013 um 18:45 Uhr). Grund: Schreibfehler
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  #4  
Alt 18.08.2013, 22:00
Benutzerbild von stopi
stopi stopi ist offline
Heulsuse
 
Registriert seit: 22.08.2007
Ort: Hannover
Beiträge: 179
Standard

Im Meisterschaftsthread äußert Paul Wetzel, dass zwei Plätze Sm II und ein Platz Sm I für den WBV zur Verfügung standen. Damit wäre klar, dass Walter Klauke nicht qualifiziert war. Aber ich frage mich, warum der WBV dies dann nicht von Anfang an auch dem Spieler gegenüber so begründet.

Die Frage ist, ob die Plätze vom DMV nach Kategorie vergeben wurden oder nur gesamtheitlich für männliche bzw. weibliche Senioren, so wie es die Ausschreibung suggeriert. Und darüber hinaus ist die Frage, ob Zusatzplätze (in diesem Fall einer für den WBV) kategoriegebunden vergeben werden könnten.

Der Rechtsausschuß urteilt ja "nur", dass die Vergabe gem. gültiger Regelungen des WBV (also Punktsystem) zu erfolgen hat, nicht, dass Walter Klauke teilnehmen muss. Der WBV scheint der Auffassung zu sein, dies korrekt umgesetzt zu haben und konnte wohl die Jury vor Ort in Rodalben auch hiervon überzeugen. Gab es Regeln im WBV, wie eine Startplatzverteilung zwischen Sm I und Sm II erfolgen würde, wenn die Plätze durch den DMV nur für "männliche Senioren beliebiger Kategorie" erteilt wurden? Wie sollten dann Leistungen der beiden verschiedenen Kategorien miteinander in Bezug gesetzt werden?

Da wird das Problem der Sportart Minigolf deutlich - wenn wir das alles nicht mehr verstehen, wie soll es denn dann ein Außenstehender tun?

Scheinbar hat der WBV eine Lücke in sinen eigenen Bestimmungen gefunden, um recht haben zu können und Walter Klauke nicht teilnehmen zu lassen. Wenn es hier aber eine einfache logische Erklärung gab, warum dann diese Ausflüchte ("... als Neunter der Wertung...")? Es bleibt ein G'schmäckle und das ist allemal sehr schade!
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  #5  
Alt 18.08.2013, 22:58
head202 head202 ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 24.08.2010
Ort: Im Schatten der Burg, hoch über der Ruhr.
Beiträge: 1.044
Standard

Zitat:
Zitat von stopi Beitrag anzeigen
Im Meisterschaftsthread äußert Paul Wetzel, dass zwei Plätze Sm II und ein Platz Sm I für den WBV zur Verfügung standen. Damit wäre klar, dass Walter Klauke nicht qualifiziert war. Aber ich frage mich, warum der WBV dies dann nicht von Anfang an auch dem Spieler gegenüber so begründet.

Die Frage ist, ob die Plätze vom DMV nach Kategorie vergeben wurden oder nur gesamtheitlich für männliche bzw. weibliche Senioren, so wie es die Ausschreibung suggeriert. Und darüber hinaus ist die Frage, ob Zusatzplätze (in diesem Fall einer für den WBV) kategoriegebunden vergeben werden könnten.

Der Rechtsausschuß urteilt ja "nur", dass die Vergabe gem. gültiger Regelungen des WBV (also Punktsystem) zu erfolgen hat, nicht, dass Walter Klauke teilnehmen muss. Der WBV scheint der Auffassung zu sein, dies korrekt umgesetzt zu haben und konnte wohl die Jury vor Ort in Rodalben auch hiervon überzeugen. Gab es Regeln im WBV, wie eine Startplatzverteilung zwischen Sm I und Sm II erfolgen würde, wenn die Plätze durch den DMV nur für "männliche Senioren beliebiger Kategorie" erteilt wurden? Wie sollten dann Leistungen der beiden verschiedenen Kategorien miteinander in Bezug gesetzt werden?

Da wird das Problem der Sportart Minigolf deutlich - wenn wir das alles nicht mehr verstehen, wie soll es denn dann ein Außenstehender tun?

Scheinbar hat der WBV eine Lücke in sinen eigenen Bestimmungen gefunden, um recht haben zu können und Walter Klauke nicht teilnehmen zu lassen. Wenn es hier aber eine einfache logische Erklärung gab, warum dann diese Ausflüchte ("... als Neunter der Wertung...")? Es bleibt ein G'schmäckle und das ist allemal sehr schade!
Die Startplatzvergabe des DMV erfolgt Kategoriengebunden. In diesem Fall gab es doch wohl 4 Startplätze für die Senioren. Wie diese auf die Alterklassen I u. II verteilt werden, bleibt dem LV überlassen.
Der LV ist natürlich gut beraten, wenn er dies nach festen Regeln und vor allem aber transparent gestaltet. Ob man sich an diese Grundsätze gehalten hat, mag ich hier nicht entscheiden, da uns nicht alle für die Bewertung wichtigen Dinge bekannt sind.

Der RA des DMV hat sich aber offensichtlich schlau gemacht und ist zu einem Urteil gelangt. Nach diesem Urteil hätte Walter Klauke spielen dürfen oder sogar müssen. Da gibt es auch keine Lücke mehr, die der LV oder unser Bundessportwart finden kann. Wenn der LV mit diesem Urteil nicht einverstanden war, gab es nur noch die Möglichkeit, die nächst höhere Instanz anzurufen. Dies geschah offensichtlich nicht und damit war das Urteil ohne wenn und aber rechtsgültig.

Die DM ist nun gelaufen. Hiermit wurden nun Tatsachen geschaffen, die nicht mehr geändert werden können. Wäre ich betroffen, würde ich nun prüfen, ob und welche Kosten mir hieraus möglicherweise entstanden sind? Sollte das der Fall sein, würde ich mir diese erstatten lassen und dies gegebenenfalls auch rechtlich durchsetzen.

Abschließend kann ich nur mein Entsetzen zum Ausdruck bringen, wie hier mit einem Urteil des RA umgegangen wurde!
__________________
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Wenn Du ich wärst, dann wäre ich lieber Du.

www.minigolf-felderbachtal.de
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  #6  
Alt 19.08.2013, 07:46
Benutzerbild von Lenny
Lenny Lenny ist offline
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Gibt es denn sowas wie "Qualifikationskriterien" im WBV? Gibt es solche nicht, hat sich der WBV da selbst eine Falle gestellt. Es ist natürlich Unsinn, eine kategoriegetrennte Punktevergabe, die sich an der Bestleistung in der jeweiligen Kategorie orientiert, als Vergleichsmaßstab anzusetzen, um zwischen (zwei) Spielern aus unterschiedlichen Kategorien abzuwägen, obwohl es in den Ergebnislisten der WBV-Rangliste auch eine gemeinsame Tabelle kategorieübergreifend gibt, die genau das liefern würde und die die vom WBV bestimmte Nominierung stützen würde. Warum allerdings die Kommunikation zwischen DMV-RA und WBV nicht funktioniert hat, das wissen die Götter.

Geändert von Lenny (19.08.2013 um 08:36 Uhr).
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  #7  
Alt 19.08.2013, 08:00
bärliner bärliner ist offline
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Nach vielen wirren Spekulationen jetzt mal ein paar Tatsachen:
Richtig ist, dass die Platzvergabe des WBV durch den DMV-RA zumindest teilweise aufgehoben wurde. Daraufhin wurde die Platzvergabe durch den WBV nochmals neu vorgenommen und auf dieser Basis wurden die Meldungen an den DMV-SpW verschickt. In dieser Meldung war SF Klauke nicht enthalten.
Ob diese endgültige Platzvergabe den Regeln des WBV und evtl. dem DMV-RA-Urteil entspricht, hat der DMV-SpW nicht zu prüfen. Aus guten Gründen ist in den Durchführungsbestimmungen für die DM festgelegt, dass die Verteilung der zugewiesenen Startplätze Sache der LV ist. Es müssen lediglich leistungsbezogene Kriterien herangezogen werden und dies dürfte auch hier der Fall gewesen sein.
Für die Frage, ob die Nominierung durch den WBV ordnungsgemäß erfolgt ist, ist also weder der DMV-SpW und erst recht nicht die Jury bei der DM selbst zuständig. Daher musste der vor Ort eingelegte Protest zwangsläufig ins Leere gehen.
Da SF Klauke für die DM nicht gemeldet war, bestand auch kein Teilnahmerecht. Ein Startverbot, wie hier von einigen bezeichnet, konnte also gar nicht ausgesprochen werden.
Wie der Vorgang innerhalb des WBV aufgearbeitet wurde oder noch aufzuarbeiten ist, muss dort geprüft werden.
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  #8  
Alt 19.08.2013, 08:54
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allesroger allesroger ist offline
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Damit ist eigentlich alles gesagt ! Man soll nicht immer auf den DMV und dessen Funktionäre einprügeln !
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  #9  
Alt 19.08.2013, 10:12
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wate wate ist offline
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So einfach kann man sich das natürlich auch machen, Roger. Da ich nicht auf Günter "eingeprügelt" habe, ziehe ich mir diesen Schuh auch nicht an. Ich kann die Sachlage auch nicht juristisch bewerten, wie z.B. Sportfreund Weiser vom DMV-Rechtsauschuss, kann die Enttäuschung und Verärgerung von Walter Klauke allerdings nachvollziehen. Und dabei ist es mir völlig egal, wie das Innenverhältnis zwischen ihm und seinem LV ist. Wenn Paul Wetzel von "Herrn Klauke" spricht, deutet das darauf hin, dass es menschliche Zerwürfnisse gibt, die an den WBV-Regularien allerdings nichts rütteln können. Hier hat sich jemand sportlich für die Miniatur-DM qualifiziert und muss auf einmal registrieren, dass der Qualimodus geändert wurde. Ganz offensichtlich sind beim WBV Fehler gemacht worden, die zu dieser Situation geführt haben. Wenn jemand seine 50. DM-Teilnahme vor Augen hat, dann mußte sich Walter Klauke im falschen Film vorkommen. Was Günter dann vor Ort entschieden hat, und ob die Jury Kenntnis vom Urteil des DMV-RA hatte oder nicht, ist eine völlig andere Geschichte.
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  #10  
Alt 19.08.2013, 10:15
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allesroger allesroger ist offline
Nostalgie-Golfer
 
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Ich habe nicht speziell dich gemeint, Walter !
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