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Quo Vadis, Minigolf? Wie geht´s mit unserem Sport weiter? Hier ist jede Menge Platz für Visionen und Innovation. Wie kann Minigolf mit den Trendsportarten als Konkurrenz mithalten? Wie begeistere ich Jugendliche fürs Minigolfen? Was findet Ihr toll an der Verbandsarbeit, was weniger toll? Es gibt soviel Gutes - Hauptsache, man tut es. :) |
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27.09.2013, 11:20
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Freak
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Registriert seit: 18.12.2006
Beiträge: 3.236
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Ach ja, ob man nun ein Protokoll "zerstört" oder eine Bank.
Bei solchen Dingen muss man Abstriche machen. Bei einem Protokoll/Mappe genügt ein E+1 oder V+2.
Bei einer Bank ist schon ein D+5 fällig, da es sich hierbei meiner Meinung nach um grobe Sachbeschädigung geht, denn eine Bank ist i.d.R. aus Holz oder Metall, evtl Kunststoff. Ein Protokoll aus Pappe, genauso wie eine Mappe.
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30.09.2013, 08:22
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V.I.P. Mitglied
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Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 3.779
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Zitat:
Zitat von Keks
Ach ja, ob man nun ein Protokoll "zerstört" oder eine Bank.
Bei solchen Dingen muss man Abstriche machen. Bei einem Protokoll/Mappe genügt ein E+1 oder V+2.
Bei einer Bank ist schon ein D+5 fällig, da es sich hierbei meiner Meinung nach um grobe Sachbeschädigung geht, denn eine Bank ist i.d.R. aus Holz oder Metall, evtl Kunststoff. Ein Protokoll aus Pappe, genauso wie eine Mappe.
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Ich frage mich, hier wie du überhaupt auf diese Strafen kommst? Wann hast du denn das letzte Mal im Handbuch gelesen?
Wir hatten gestern in Berlin einen Fall, wo ein Spieler nach einem (nicht so guten) Schlag mit dem Schläger auf die Bahn gehauen hat. Dabei ist ein kleines Stück Beton abgeplatzt - hier hat der OSchi ein V+2 verhängt. Wenn man sich das Handbuch anschaut, hätte hier ein E+1 gereicht. Für dich bestimmt ein klares D+5?
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30.09.2013, 08:55
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Freak
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Beverly Hills von Gronau aka Epe
Beiträge: 1.861
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Da muss ich dem Appel mal ein wenig beispringen. Unsportliches Verhalten kann je nach schwere des Vergehens zwischen E und D+5 bewertet werden.
Der von dir beschriebene Fall ist in meinen Augen schon eine erhebliche Sachbeschädigung. Nehme ich mal an, dass der Spieler dies auch noch mit Absicht aus Ärdgr über einen schlechten Schlag gemacht hat, dann ist er aus meiner Sicht mit V+2 durchaus gut bedient. Wenn dies jeder machen würde, dann müsste jede Anlage nach einem Spieltag grundsaniert werden.
Ich war mal Zeuge, als bei einem Spieltag in der 2. BL Süd eben durch solch eine Ausfallerscheinung direkt die Vorbandenspur an Bahn 4 nicht mehr zu spielen war. Da hätte ich sogar mit mehr als V+2 reagiert.
Du darfst und solltest nicht vergessen, dass wir bei unseren Turnieren Gäste auf einer Anlage sind und uns auch so zu verhalten haben. Es wäre ein weiterer Sargnagel für unseren Sport, wenn der erste Platzbesitzer ein Turnier ablehnt, weil er keinen Bock auf ondulierte Bahnen hat.
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"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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30.09.2013, 09:20
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V.I.P. Mitglied
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Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 3.779
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Ihr vermischt da einfach Sachen, und ich finde seltsam, dass das erfahrenen Schiris wie euch passiert. Mit dem E oder V oder D ahndet man den sportlichen Verstoß während eines Turnier. Ob ein Spieler für den Schaden aufkommen muss, regelt nicht das DMV-Handbuch sondern das BGB - das hat Günter in einem anderen Thread sehr passend beschrieben.
Im Handbuch steht z.B folgendes:
Eine Ermahnung mit Strafpunkt (E+1) kann für jede Art von Verstoß verhängt werden, soweit dieser nicht in Ziffern 18
(6) oder 18 (7) aufgeführt ist. Sie kann auch dann verhängt werden, sofern der Spieler zuvor noch keine Ermahnung (E)
erhalten hat.
Sie ist zu verhängen, sofern
a) der Spieler bereits eine Ermahnung (E) erhalten hat,
b) der Verstoß vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde, auch wenn dem Spieler hieraus kein Vorteil oder einem
anderen Turnierteilnehmer kein Nachteil entstanden ist,
c) ein fehlender Eintrag im Spielprotokoll nach Abzeichnung des Rundenergebnisses entdeckt wurde. Die Strafe ist
sowohl gegen den Spieler als auch den Protokollführer zu verhängen.
Daher würde ich in einem solchen Fall wie von mir beschrieben mit E +1 vorgehen.
Ausserdem, wie willst du das denn bemessen, was für eine Strafe es gibt? Nach Schadenshöhe? Wie willst du die spontan bemessen?
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30.09.2013, 09:29
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Graf Zahl
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Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
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Nunja, Rowdytum ist im Strafenkatalog nicht so richtig abgedeckt, man kann aber auch bei V+2 durchaus zwei passende Formulierungen finden:
Zitat:
a) der Spieler bereits eine Ermahnung mit Strafpunkt (E+1) erhalten hat,
b) der Verstoß vorsätzlich begangen wurde und dem Spieler hieraus ein Vorteil oder einem anderen Turnierteilnehmer ein Nachteil entstanden ist,
c) der Spieler vorsätzlich oder grob fahrlässig einen falschen Eintrag in sein Spielprotokoll zugelassen hat und dieser Tatbestand zweifelsfrei nachgewiesen werden kann,
d) der Ball beim Bespielen einer Bahn unerlaubt gewechselt wurde, oder ein Ball gespielt wurde, der nicht entsprechend den Lizenzierungsbestimmungen für Bälle zugelassen wurde,
e) der Spieler das Spiel beendet, bevor das Ziel erreicht wurde (Ausnahme: sofern bereits 6 Schläge ausgeführt wurden),
f) der Lauf des eigenen Balls oder des Balls eines anderen Spielers vorsätzlich verändert wurde,
g) der Spieler Veränderungen oder unveränderliche Markierungen an einer Bahn oder unmittelbar neben einer Bahn vorgenommen hat.
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Bei b) wäre die Frage, ob die Beschädigung im "Spielbereich" stattgefunden hat (was für den Tatbestand an sich aber eigentlich nebensächlich wäre) bzw. wie laut die Aktion war, g) könnte man, wenn auch sicherlich nicht so beabsichtlich, auch so auslegen. Hm.... Die Freiheit der Auslegung des Regelwerks durch den Schiedsrichter mag manchmal recht sinnvoll sein, hier wäre aber vielleicht eine handfestere Richtlinie durch das Regelwerk womöglich nicht verkehrt.
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30.09.2013, 09:47
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Nostalgie-Golfer
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Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 4.716
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Falscher Thread ! Gibt es doch schon "Sachbeschädigung......"
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30.09.2013, 10:15
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Freak
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Witten
Beiträge: 2.666
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Ein solch unbeherschtes und total unsinniges Verhalten, sollte die sofortige Disqualifikation zur Folge haben. Nur so kann eine Nachahmung verhindert werden. Es ist leider so, daß gerade diejenigen, die eine Vorbildfunktion haben sollten, diese am wenigste erfüllen.
Wenn ich auf manchen Wettbewerben sehe, wie manche Typen, für sich Ungestörtheit einfordern, sich selbst aber wie die Brüllaffen aufführen, so kann ich nur eine enge Auslegung unseres Regelwerkes, im Sinne unseres Sporter und seiner Aussendarstellung, das Wort reden.
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30.09.2013, 11:31
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Freak
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Registriert seit: 18.12.2006
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Beiträge: 1.861
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Zitat:
Zitat von Travis
Ihr vermischt da einfach Sachen, und ich finde seltsam, dass das erfahrenen Schiris wie euch passiert. Mit dem E oder V oder D ahndet man den sportlichen Verstoß während eines Turnier. Ob ein Spieler für den Schaden aufkommen muss, regelt nicht das DMV-Handbuch sondern das BGB - das hat Günter in einem anderen Thread sehr passend beschrieben.
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Ich vermische nichts, denn ich betrachte zunächst nur den sportrechtlich relevanten Sachverhalt und zum zweiten die Auswirkung, die hieraus entstehen können.
Die Schadensersatzhaftung nach dem BGB lasse ich bewusst aussen vor.
Zum Rest heute Abend mehr.
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"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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30.09.2013, 12:03
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Freak
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Registriert seit: 18.12.2006
Beiträge: 3.236
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Zitat:
Zitat von Travis
Ich frage mich, hier wie du überhaupt auf diese Strafen kommst? Wann hast du denn das letzte Mal im Handbuch gelesen?
Wir hatten gestern in Berlin einen Fall, wo ein Spieler nach einem (nicht so guten) Schlag mit dem Schläger auf die Bahn gehauen hat. Dabei ist ein kleines Stück Beton abgeplatzt - hier hat der OSchi ein V+2 verhängt. Wenn man sich das Handbuch anschaut, hätte hier ein E+1 gereicht. Für dich bestimmt ein klares D+5?
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Werden dadurch andere Spieler beeinträchtigt in ihrer Spielweise - ja,
wenn nicht, dann nein.
Liegt aber auch immer daran, wie so etwas zustande kommt. Setzt er den Schläger nur ganz normal ab und dabei platzt was weg, dann war es in meinen Augen nicht mit Absicht. Hämmert er den Schläger auf die Bahn, (So wie manche auch Büsche rasieren), dann hat die Person eine mögliche Beschädigung in Kauf genommen.
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30.09.2013, 12:26
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V.I.P. Mitglied
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Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 3.779
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Zitat:
Zitat von Keks
Werden dadurch andere Spieler beeinträchtigt in ihrer Spielweise - ja,
wenn nicht, dann nein.
Liegt aber auch immer daran, wie so etwas zustande kommt. Setzt er den Schläger nur ganz normal ab und dabei platzt was weg, dann war es in meinen Augen nicht mit Absicht. Hämmert er den Schläger auf die Bahn, (So wie manche auch Büsche rasieren), dann hat die Person eine mögliche Beschädigung in Kauf genommen.
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Wie willst du das denn objektiv beurteilen, ob andere Spieler beeinträchtigt werden? Also DU hättest ein D+5 gegeben, ja?
Ich zitiere noch einmal das Handbuch: E+1 soll unter anderem verhängt werden, wenn
b) der Verstoß vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde, auch wenn dem Spieler hieraus kein Vorteil oder einem
anderen Turnierteilnehmer kein Nachteil entstanden ist,
Ausserdem empfehle ich dir noch einmal den Beitrag von Günter in dem anderen Thread zu lesen. Ich sehe da nirgendwo was von deinen drakonischen Strafen.
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