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		| Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |  
 
 
	
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				23.01.2014, 21:38
			
			
			
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			| V.I.P. |  | 
					Registriert seit: 22.01.2008 
						Beiträge: 2.417
					      |  |  
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 Pommes, nach meiner Antwort (#98) auf Deine Frage (#97) bringst Du in #99 ein unkommentiertes Zitat aus der DMV-Satzung -- was willst Du damit sagen? |  
	
		
	
		
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				23.01.2014, 22:50
			
			
			
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			|  | Systemkritiker |  | 
					Registriert seit: 14.10.2007 Ort: Berlin 
						Beiträge: 574
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 Auszug aus der Satzung:
 § 13 Sportausschuss
 (3) Dem Sportausschuss obliegen folgende Aufgaben:
 1. die Erarbeitung von Vorlagen zur Sportwarte-Vollversammlung,
 2. die Erarbeitung von Vorlagen zur Erstellung der Bundes-Rahmenterminpläne
 
 
 § 12 Sportwarte-Vollversammlung
 
 (4) Der Sportwarte-Vollversammlung obliegen folgende Aufgaben:
 
 1.die Beratung allgemeiner Fragen des Minigolfsports,
 2. die Beratungen von Vorlagen zur Änderung der Sportordnung für eine Beschlussfassung durch die Bundesversammlung im Rahmen der Zuständigkeit des DMV oder für eine Beschlussfassung durch die World Minigolf Federation (WMF) nach Zustimmung der Bundesversammlung,
 3. die Regelung des Spiel- und Sportverkehrs auf überregionaler und nationaler Ebene, auf internationaler Ebene im Rahmen der Zuständigkeit des DMV,
 4. die Beratung und Beschlussfassung über die zu Nr. 3 erforderlichen Durchführungsbestimmungen,
 5. die Beratung und Beschlussfassung über alle erforderlichen Zusatz- und Durchführungsbestimmungen zur Sportordnung des DMV,
 6. Vorschlag eines/einer geeigneten Kandidaten/Kandidatin für das Amt des DMV-Sportwartes/der DMV-Sportwartin an die Bundesversammlung,
 7. die Erstellung der Bundes-Rahmenterminpläne,
 
 ..... Ende Auszug aus der Satzung
 
 Damit ist es nur eine Frage ob man das Anträge oder Vorlagen nennt. Alles was der Sportausschuss bespricht kann er laut Satzung als Vorlage in die SpWVV einbringen.
 
 Grundsätzlich kann gem. der Aufgaben laut Satzung alles auf der SpWVV besprochen und beraten und beschlossen werden, ohne das ein vorheriger Antrag vorliegt. Vorlagen und „Anträge“  dienen aus meiner Sicht somit nur dem gleichen Wissensstand für alle, damit in der vorhandenen Zeit auch ordentlich gearbeitet werden kann.
 
 Damit war aus meiner Sicht alles ok….. über die Überschriften kann man sicher „streiten“.
 
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				Keine Revolution ist nicht immer die Lösung    |  
	
		
	
		
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				23.01.2014, 23:07
			
			
			
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			|  | Mensch |  | 
					Registriert seit: 20.11.2006 Ort: Kiel 
						Beiträge: 15.345
					      |  |  
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	Zitat: 
	
		| Grundsätzlich kann gem. der Aufgaben laut Satzung alles auf der SpWVV besprochen und beraten und beschlossen werden, ohne das ein vorheriger Antrag vorliegt. Vorlagen und „Anträge“ dienen aus meiner Sicht somit nur dem gleichen Wissensstand für alle, damit in der vorhandenen Zeit auch ordentlich gearbeitet werden kann. |  
Da fällt mir nur das hier ein:
http://www.youtube.com/watch?v=3M04W1x4xZM      |  
	
		
	
		
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				23.01.2014, 23:11
			
			
			
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			| V.I.P. |  | 
					Registriert seit: 22.01.2008 
						Beiträge: 2.417
					      |  |  
	| 
 Ja, beim Sportausschuß gibt es tatsächlich den Begriff der "Vorlage", wobei ich gerne mal wissen würde, ob dieses Nebeneinander der Begriffe nur zur Verwirrung dient oder es einen substantiellen Unterschied gibt.
 Aber eine interessante Frage ist, ob in einer Versammlung Beschlüsse gefaßt werden können, für die kein Antrag vorliegt. Wenn dem so ist, welchen Sinn hat dann die Regelung, daß die Zulassung von Dringlichkeitsanträgen (also Anträgen, die nach der allg. Frist -- i.d.R. vier Wochen vorher -- eingehen) einer 2/3-Mehrheit bedarf? Dann würde man sich doch das Stellen eines Dringlichkeitsantrags schenken und ihn "aus der Versammlung heraus" viel leichter stellen können?
 			 Geändert von tg (23.01.2014 um 23:24 Uhr).
				Grund: typo
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				24.01.2014, 19:52
			
			
			
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			|  | Halbstarker |  | 
					Registriert seit: 17.04.2007 Ort: Berlin-Wilmersdorf 
						Beiträge: 312
					      |  |  
	| 
				 Fehlender Egoismus! 
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von tg  Pommes, nach meiner Antwort (#98) auf Deine Frage (#97) bringst Du in #99 ein unkommentiertes Zitat aus der DMV-Satzung -- was willst Du damit sagen? |  
Na nichts!    
Ich wollte nur veröffentlichen, wo was wie steht. Interpretations- bzw. Auslegungsmöglichkeiten von Texten wollte ich nicht noch durch eigene Aussagen anfachen. 
				__________________ 
				SCH......öner Lochrand!   
SCHÖNER SCHLAG......zwei kommt!    |  
	
		
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