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Umfrageergebnis anzeigen: 3 Jahre und 6 Monate Gefängnis für Hoeneß - Deine Meinung bitte
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Ich finde dieses Urteil gerecht
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33 |
82,50% |
Ich hatte einen Freispruch erwartet
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2 |
5,00% |
Ich hatte eine Bewährungsstrafe erwartet
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5 |
12,50% |
Ich habe keine Meinung, mir ist das egal
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0 |
0% |
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13.03.2014, 06:36
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Mensch
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Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.314
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Wenn keine Beweisanträge heute vormittag mehr kommen, folgen die Plädoyers. Und je nachdem, wie umfassend die ausfallen, könnte heute bereits das Urteil gesprochen werden.
Es gibt 3 Möglichkeiten:
1. Einstellung des Verfahrens wegen Wirksamkeit der Selbstanzeige
2. Haftstrafe auf Bewährung
3. Haftstrafe ohne Bewährung
Was glaubt Ihr?
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13.03.2014, 07:06
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Nostalgie-Golfer
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Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 4.716
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Zitat:
Zitat von wate
Wenn keine Beweisanträge heute vormittag mehr kommen, folgen die Plädoyers. Und je nachdem, wie umfassend die ausfallen, könnte heute bereits das Urteil gesprochen werden.
Es gibt 3 Möglichkeiten:
1. Einstellung des Verfahrens wegen Wirksamkeit der Selbstanzeige
2. Haftstrafe auf Bewährung
3. Haftstrafe ohne Bewährung
Was glaubt Ihr?
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Habe ich schon vorher geschrieben : die Numero due. Straffreiheit wäre ein Skandal.
Wie auch immer. Er kommt aus der Nummer nicht mehr raus. Da wird jetzt weitergebohrt. Ein Fressen für die Enthüllungs-Journalisten.
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13.03.2014, 07:25
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Moderator
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Registriert seit: 19.08.2010
Ort: Kaarst
Beiträge: 3.450
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Zitat:
Zitat von allesroger
Habe ich schon vorher geschrieben : die Numero due. Straffreiheit wäre ein Skandal.
Wie auch immer. Er kommt aus der Nummer nicht mehr raus. Da wird jetzt weitergebohrt. Ein Fressen für die Enthüllungs-Journalisten.
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ich weiß nicht , wo der skandal bei straffreiheit wäre. dann hätte ein deutscher richter entschieden, dass die selbstanzeige fristgemäß und korrekt gewesen wäre, oder will der abt.5 weltmeister sagen, er kenne sich besser in gesetzen aus, wie ein studierter jurist...
natürlich würde mich das auch ärgern, aber dann hätte hoeneß sich wenigstens an ein gesetz gehalten und das gewährt ihm dann straffreiheit, wie übrigens sehr vielen leuten, die sich sich nach auftauchen der banken -cds selbst angezeigt haben, nur nicht wie hoeness von der presse durchs dorf gehetzt wurden. gleiches recht dann für alle, ob das gesetz sinnvoll und gerecht idt, dass ist eine ganz andere sache !!!!!!!!
Geändert von Breminho (13.03.2014 um 07:33 Uhr).
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13.03.2014, 07:37
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Nostalgie-Golfer
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Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 4.716
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@Bremninho
Nur gesunder Menschenverstand, den ich glaube zu haben. Der scheint vielen mit Vereinsbrille;wie es aussieht auch dir; in diesem Fall abzugehen.
Es gab trotzdem gestern genügend Kommentare von Bayern-Fans, die der Meinung waren, er müsse kräftig bestraft werden.
Ganz abgesehen von den Gesetzen, womit auch zum Teil Anwälte Probleme haben, diese zu interpretieren.
Geändert von allesroger (13.03.2014 um 08:15 Uhr).
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13.03.2014, 08:04
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Freak
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Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
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Es gibt nur zwei Möglichkeiten entweder die Selbstanzeige war korrekt dann darf er nur nachzahlen oder aber der Richter sagt sie war zu spät bzw. nicht vollständig dann geht es um eine langjährige Haftstrafe. So wurde es gerade von einen Experten im Fernsehen gesagt.
Ich selber sage das alles andere als eine Haftstrafe ein Skandal wäre das hat aber nichts mit dem FC Bayern zu tun denn hier sollten einige differenzieren.
Hoeneß und der FC Bayern haben viel für in Not gekommene Vereine getan aber darum geht es hier nicht hier geht es um die Privatperson Uli Hoeneß der nach eigenen Aussagen ca. 27 Mio. Euro Steuer hinterzogen hat. Wenn einer 27 Mio. Euro Steuerschuld hat dann reden wir hier von einen Betrag von ca. 40 Mio. Euro die nicht versteuert wurden.
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13.03.2014, 09:30
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Mensch
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Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.314
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Zitat:
Zitat von goligolem
Es gibt nur zwei Möglichkeiten entweder die Selbstanzeige war korrekt dann darf er nur nachzahlen oder aber der Richter sagt sie war zu spät bzw. nicht vollständig dann geht es um eine langjährige Haftstrafe. So wurde es gerade von einen Experten im Fernsehen gesagt.
Ich selber sage das alles andere als eine Haftstrafe ein Skandal wäre das hat aber nichts mit dem FC Bayern zu tun denn hier sollten einige differenzieren.
Hoeneß und der FC Bayern haben viel für in Not gekommene Vereine getan aber darum geht es hier nicht hier geht es um die Privatperson Uli Hoeneß der nach eigenen Aussagen ca. 27 Mio. Euro Steuer hinterzogen hat. Wenn einer 27 Mio. Euro Steuerschuld hat dann reden wir hier von einen Betrag von ca. 40 Mio. Euro die nicht versteuert wurden.
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Es gibt die 3. Möglichkeit: Die Selbstanzeige wird als teilwirksam anerkannt. Dann kann es eine Haftstrafe auf Bewährung geben.
Mal was anderes: Ist es anständig, auf eine Haftstrafe zur Bewährung oder sogar Verfahrenseinstellung für Hoeneß zu hoffen? Ganz klar nein, denn dies wäre im Umkehrschluß unanständig all denen gegenüber, die wegen weit geringerer Steuerdelikte eingelocht wurden.
Ich persönlich empfinde weder Häme noch Mitleid, ich hoffe lediglich auf Gerechtigkeit.
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13.03.2014, 08:00
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Mensch
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Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.314
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@ Michelino
Es kann ja keinen Freispruch geben, denn Hoeneß ist, egal, ob das Verfahren eingestellt wird oder nicht, laut Selbstanzeige ein Steuerbetrüger. Sollte es tatsächlich zu einer Verfahrenseinstellung kommen, bin ich mit Dir einer Meinung, dass das weiter an den Bundesgerichtshof geht (im Falle einer Verurteilung ohne Bewährung ebenfalls). Hier muß grundsätzlich der Begriff Wirksamkeit und Teilwirksamkeit abgeklärt werden, und am allerbesten sollte seitens der Gesetzgebung diesem Schmarrn der Selbstanzeigen ein Ende gesetzt werden.
Was für mich auch spannend ist: Bleibt Hoeneß im Falle einer Verfahrenseinstellung Bayern-Boss? 
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13.03.2014, 07:23
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Winnenden
Beiträge: 1.211
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Zitat:
Zitat von wate
Wenn keine Beweisanträge heute vormittag mehr kommen, folgen die Plädoyers. Und je nachdem, wie umfassend die ausfallen, könnte heute bereits das Urteil gesprochen werden.
Es gibt 3 Möglichkeiten:
1. Einstellung des Verfahrens wegen Wirksamkeit der Selbstanzeige
2. Haftstrafe auf Bewährung
3. Haftstrafe ohne Bewährung
Was glaubt Ihr?
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Ich sehe die Möglichkeiten ein bisschen differrenzierter:
- Selbstanzeige ist wirksam, da alle dafür erforderlichen Angaben Angaben darin enthalten waren (wie von der Verteidigung gesterm nochmals erklärt und ein Stück weit sicher auch vom EDV-Spezialisten als Zeuge bestätigt)) --> entsprechende Strafzahlungen usw. (Best Case für Hoeness). Entgegen hier vertretener Meinung wäre das aber kein "Freispruch". Der Tatbesdtand der Steuerhinterziehung bleibt bestehen, die Sanktionen sind aber vom Gesetzgeber klar gefasst, das Gericht hätte keinen Urteilsspielraum
- Selbstanzeige wird vom Gericht als teilweise wirksam erachtet, dann käme eine Strafe auf Bewährung wohl noch in Betracht.
- Selbstanzeige war wirkungslos. Dann müsste das Gericht wegen eines schweren Falles von Steuerhinterziehung urteilen, wahrscheinlich 5 Jahre Freiheitsentzug oder mehr.
Das letzte Wort wird in München aber ganz sicher noch nicht gesprochen. Egal, wie es ausgeht, wird entweder Staatsanwalt oder Verteidigung in Revision gehen, die - da sind sich die mit mir befreundeten Juristen einig - direkt an den Bundesgerichtshof gehen wird.
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