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				17.07.2014, 23:30
			
			
			
		  
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				 V.I.P. 
				
				
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				Antragsrechte
			 
			 
			
		
		
		
		Aus einem älteren Thema ist noch eine Frage offen, die ich jetzt in dieser Rubrik stellen möchte: 
Welcher Kreis (Gremien oder einzelne Funktionsträger) ist bei der DMV-Sportwarte-Vollversammlung antragsberechtigt? Als Erweiterung kann die Frage  analog auf das Präsidium, die Bundesausschüsse und die Arbeitstagungen bezogen werden.
 DMV-Satzung: http://minigolfsport.de/download/handbuch-a1.pdf 
DMV-Geschäftsordnung: http://minigolfsport.de/download/handbuch-a7.pdf 
		
	
		
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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				23.07.2014, 21:17
			
			
			
		  
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				 Aufreißertyp 
				
				
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		Lieber Thomas, diese Frage kann man stellen, aber die Antworten, die man jeweils aus den rechtlichen Vorgaben herauslesen könnte, bringen nichts. Möglicherweise willst du ja immer noch irgend einen Beschluss für nichtig erklären, weil der Antrag von nicht berechtigter Seite gestellt worden sein könnte. 
Wenn ein Gremium einen Mehrheitsbeschluss fasst, so ist dieser rechtsgültig, unabhängig vom Antragsteller. 
Beispiel: Vor langer Zeit hat ein gewisser Thomas G. aus O., der sicherlich damals diesem Gremium gegenüber nicht antragsberechtigt war, dem (damals noch DBV-)Präsidium eine sehr lange Epistel geschrieben, mit Anregungen und Vorschlägen. Dieser Brief wurde diskutiert, und weil er durchaus sinnvolle Verbesserungsanträge enthielt, wurden einige davon auch weiter verfolgt. 
Was war daran falsch? 
Wichtig ist doch, dass die Anträge Sinn machen und nicht, ob man sie niederschmettern soll, weil formal kein Antragsrecht vorliegt. Das ist meine Meinung. Nicht die formale Keule schwingen, sondern sinnvolle Vorschläge hören und notfalls auch ohne Antragsrecht weiterverfolgen und beschließen. 
		
	
		
		
		
		
		
	
		
			
			
			
			
				 
			
			
			
			
			
			
				
			
			
		 
		
	
	
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				24.07.2014, 12:59
			
			
			
		  
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				 Revoluzzer 
				
				
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				24.07.2014, 20:23
			
			
			
		  
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				 Aufreißertyp 
				
				
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		Hääääähhhh? 
Walter ist durch nichts und niemand zu ersetzen!?    
		
	
		
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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				25.07.2014, 09:38
			
			
			
		  
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				 V.I.P. 
				
				
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  Michelino
					 
				 
				[...] die Antworten, die man jeweils aus den rechtlichen Vorgaben herauslesen könnte [...] 
			
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Danach habe ich gefragt, alles übrige ist ohne Belang.  
		
	
		
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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				25.07.2014, 20:00
			
			
			
		  
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				 Pantoffelheld 
				
				
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  Michelino
					 
				 
				Hääääähhhh? 
Walter ist durch nichts und niemand zu ersetzen!?    
			
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Das stimmt, und das ist auch gut so.  
		
	
		
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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				26.07.2014, 06:41
			
			
			
		  
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		Wie Ihr von Antragsrechte auf Walter kommt, ist schon eine erstaunliche Diskussionsentwicklung. 
  
		
	
		
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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