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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

 
 
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  #20  
Alt 12.11.2015, 13:39
Merlin Merlin ist offline
Geselle
 
Registriert seit: 16.08.2009
Beiträge: 68
Standard

Zitat:
Zitat von allesroger Beitrag anzeigen
Insofern kann es für Privatverkäufer sogar von Vorteil sein, unversichert zu versenden, als sich bei Verlust ewig mit der Post herum zu schlagen.
Stimmt, aber nur dann, wenn der Käufer die Rechte und Pflichten aus einem Kaufvertrag versteht und befolgt.

Exkurs zum Thema versicherter Versand als Paket:

In letzter Konsequenz läuft es für den Geschädigten zwar in der Regel auf das gleiche Ergebnis heraus. Rechtlich gesehen gibt es jedoch erhebliche Unterschiede zwischen einem tatsächlich versicherten Versand = Warentransportversicherung und der Pakethaftung, welche hier und im Ebay häufig als versicherter Versand bezeichnet wird.

Bei der Pakethaftung (z. B. 500,00 EUR) haftet das Beförderungsunternehmen in Abänderung von §431 HGB mit einer in den AGB genannten Höchsthaftungssumme. Die sonstigen Bestimmungen der §§407 ff HGB Frachtrecht bleiben davon unberührt.
Das Beförderungsunternehmen (Frachtführer) haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung entsteht.
D. h. es besteht ein Haftpflichtanspruch des Versenders gegenüber dem Beförderungsunternehmen.

Bei einem tatsächlich versicherten Versand im Rahmen einer Transportversicherung versichert der Wareninteressent das Paket nebst Inhalt wertmäßig gegen Gefahren (Ereignisse) wie z. B. Unfall oder Diebstahl. Es besteht dann eine Versicherung, welche das Sachsubstanzinteresse an der Ware selbst abdeckt.

Der Geschädigte hat einen Leistungsanspruch auf Schadenzahlung aus dem Versicherungsvertrag.
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