Die Fragen sind ja mit dem letzten Satz eigentlich schon beantwortet. Wenn im Regelwerk zu den Abmessungen der Schutzeinrichtungen tatsächlich nichts steht, dann bedeutet das, daß sie beliebig klein/niedrig sein dürfen...
Soweit von Seiten der WMF -- bestimmt gibt es aber (in Deutschland) irgendwelche Bestimmungen, die die Anforderungen an Sicherheit bei Freizeitanlagen regeln.
Nun ja, beantwortet ist meine Frage damit nicht wirklich.
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wohne im ältesten Weinort Deutschlands
Da dieses Unterforum "Kleine Regelkunde" heißt, habe ich die Fragen so verstanden, daß sie sich auf die Regeln des Sportverbandes beziehen. Und sind sie für diesen Bereich nicht beantwortet? Oder geht es um weitergehende, gesetzliche Bestimmungen?