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		| Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |  
 
 
	
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				23.03.2021, 18:43
			
			
			
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			|  | Moderator Bälle, Material |  | 
					Registriert seit: 20.12.2006 Ort: Hessen 
						Beiträge: 18.554
					      |  |  
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	Zitat: 
	
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					Zitat von birdie74  Ich fürchte, spielen wird erst ab Ende des Sommers / Anfang Herbst wieder möglich sein!
 Noch niemals zuvor war eine Umstellung der Saison auf 2-3 Herbstturniere
 und 2-4 Frühjahrsturniere so wichtig, um unseren Sport auf mindestens einem
 Bein zu halten! ( und sei es nur für dieses eine Mal ! )
 |  
Es wird kommen wie letztes Jahr, kein Ligenspielbetrieb, keine Meisterschaften, schon aufgrund der Tatsache dass die Aufhebung des Beherberungsverbotes in weite Ferne gerückt ist.
 
Umstellung der Saison von Herbst bis Sommer wie früher ist Schwachsinn, bringt bei solchen Pandemien wie wir sie jetzt haben rein gar nix, nicht jede startet im Frühjahr 
				__________________Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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				23.03.2021, 19:03
			
			
			
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			| V.I.P. |  | 
					Registriert seit: 22.01.2008 
						Beiträge: 2.417
					      |  |  
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	Zitat: 
	
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					Zitat von pinkydiver  Es wird kommen wie letztes Jahr, kein Ligenspielbetrieb, keine Meisterschaften, schon aufgrund der Tatsache dass die Aufhebung des Beherberungsverbotes in weite Ferne gerückt ist. […] |  
Letzteres ist ein verbreitetes Mißverständnis …
 
Es gibt zurzeit kein generelles Beherbergungsverbot, sondern nur eines für touristische Reisen. Für Sportler ist die Wettkampfteilnahme ein legitimer Grund, eine Unterkunft zu bekommen. Belege: Landesverordnungen, kürzlich stattgefundene (Amateursport-)Wettkämpfe und eine Testanfrage bei einem Hotel (in Hessen). |  
	
		
	
		
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				23.03.2021, 20:17
			
			
			
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			| V.I.P. |  | 
					Registriert seit: 22.01.2008 
						Beiträge: 2.417
					      |  |  
	| 
 Und nach dem aktuellen Stand sind Minigolfturniere (unter bestimmten Einschränkungen wie 2er-Gruppen) bereits möglich. |  
	
		
	
		
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				23.03.2021, 22:53
			
			
			
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			| Systemkritiker |  | 
					Registriert seit: 24.08.2010 Ort: Im Schatten der Burg, hoch über der Ruhr. 
						Beiträge: 1.044
					      |  |  
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	Zitat: 
	
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					Zitat von tg  Und nach dem aktuellen Stand sind Minigolfturniere (unter bestimmten Einschränkungen wie 2er-Gruppen) bereits möglich. |  
Im NBV nicht. 
				__________________ 
				__________________________________________________  _
 
Wenn Du ich wärst, dann wäre ich lieber Du.
www.minigolf-felderbachtal.de |  
	
		
	
		
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				24.03.2021, 02:20
			
			
			
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					Registriert seit: 21.08.2017 
						Beiträge: 31
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	Zitat: 
	
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					Zitat von tg  Und nach dem aktuellen Stand sind Minigolfturniere (unter bestimmten Einschränkungen wie 2er-Gruppen) bereits möglich. |  
Wo? 
In NRW - wie Herbert schon schrieb - nicht (gem. Corona Schutzverordnung). 
Ich bin schon froh, dass die Minigolfanlagen wieder öffnen durften und hoffe das bleibt auch so. Denke aber, dass sie über Ostern (Gründonnerstag bis Ostermontag) wieder dicht sind wg. des "scharfen Lockdowns" |  
	
		
	
		
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				24.03.2021, 09:20
			
			
			
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			|  | Freak |  | 
					Registriert seit: 15.12.2006 Ort: Wesseling 
						Beiträge: 2.599
					      |  |  
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	Zitat: 
	
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					Zitat von WolleB  Wo?In NRW - wie Herbert schon schrieb - nicht (gem. Corona Schutzverordnung).
 Ich bin schon froh, dass die Minigolfanlagen wieder öffnen durften und hoffe das bleibt auch so. Denke aber, dass sie über Ostern (Gründonnerstag bis Ostermontag) wieder dicht sind wg. des "scharfen Lockdowns"
 |  
Selbst das Öffnen ist nicht selbstverständlich auch hier gibt es Unterschiede in NRW |  
	
		
	
		
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				24.03.2021, 09:45
			
			
			
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			| Geselle |  | 
					Registriert seit: 16.08.2009 
						Beiträge: 68
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	Zitat: 
	
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					Zitat von tg  Und nach dem aktuellen Stand sind Minigolfturniere (unter bestimmten Einschränkungen wie 2er-Gruppen) bereits möglich. |  
Diese Aussage stimmt meiner Meinung nach nicht. 
Aus welcher Quelle nimmst Du die Information?
 
Auszug aus Hessen.de zur Auslegung der Landesverordnung Hessen
 
Auch Mannschaftssportarten sind in Kleingruppenformaten von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Dabei muss während der Sportausübung jederzeit ein Abstand von mindestens drei Metern zur nächsten Trainingsgruppe  eingehalten werden, wenn sich mehrere Trainingsgruppen  gleichzeitig auf einer Sportanlage aufhalten. 
 
Hier ist lediglich von Trainingsgruppen die Rede. Wettkampfsport im Amateurbereich ist nicht erlaubt.. |  
	
		
	
		
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				24.03.2021, 10:15
			
			
			
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			| V.I.P. |  | 
					Registriert seit: 22.01.2008 
						Beiträge: 2.417
					      |  |  
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	Zitat: 
	
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					Zitat von Merlin  
	Zitat: 
	
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					Zitat von tg  Und nach dem aktuellen Stand sind Minigolfturniere (unter bestimmten Einschränkungen wie 2er-Gruppen) bereits möglich. |  
Diese Aussage stimmt meiner Meinung nach nicht. 
Aus welcher Quelle nimmst Du die Information?
 
Auszug aus Hessen.de zur Auslegung der Landesverordnung Hessen
 
Auch Mannschaftssportarten sind in Kleingruppenformaten von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Dabei muss während der Sportausübung jederzeit ein Abstand von mindestens drei Metern zur nächsten Trainingsgruppe  eingehalten werden, wenn sich mehrere Trainingsgruppen  gleichzeitig auf einer Sportanlage aufhalten. 
 
Hier ist lediglich von Trainingsgruppen die Rede. Wettkampfsport im Amateurbereich ist nicht erlaubt.. |  
Meine Quelle war nicht die Auslegung der Landesverordnung, sondern die Landesverordnung selbst. Dort heißt es:
 
	Zitat: 
	
		| Der Freizeit- und Amateursport ist auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur alleine oder in Gruppen [von max. 5 Personen / zwei Haushalten] gestattet; Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist der Sport auf ungedeckten  Sportanlagen  in  Gruppen  unabhängig  von  der  Personenzahl  erlaubt.  Die Öffnung von gedeckten und ungedeckten Sportanlagen ist nur zulässig, sofern Besucherinnen und Besucher nur alleine oder Gruppen [von max. 5 Personen / zwei Haushalten] eingelassen werden; einzelne Besucherinnen und Besucher oder mehrere Gruppen dürfen sich gleichzeitig nur in verschiedenen, mindestens 3 Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten. |  
Hier steht nichts von „Trainingsgruppen“. Und in der Verordnung gibt es auch kein explizites Verbot von Wettkämpfen im Amateursport … 
			
			
			
			
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				24.03.2021, 11:13
			
			
			
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			|  | Moderator Bälle, Material |  | 
					Registriert seit: 20.12.2006 Ort: Hessen 
						Beiträge: 18.554
					      |  |  
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	Zitat: 
	
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					Zitat von Merlin  Diese Aussage stimmt meiner Meinung nach nicht.Aus welcher Quelle nimmst Du die Information?
 
 Auszug aus Hessen.de zur Auslegung der Landesverordnung Hessen
 
 Auch Mannschaftssportarten sind in Kleingruppenformaten von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Dabei muss während der Sportausübung jederzeit ein Abstand von mindestens drei Metern zur nächsten Trainingsgruppe eingehalten werden, wenn sich mehrere Trainingsgruppen gleichzeitig auf einer Sportanlage aufhalten.
 
 Hier ist lediglich von Trainingsgruppen die Rede. Wettkampfsport im Amateurbereich ist nicht erlaubt..
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@TG  hat immer eine eigene Auslegung der Verordnungstexte die jedoch nie der Realität entsprechen, sondern eher seinem Wunschdenken.
 
Tatsache ist zum in dest bis Sonntag dürften wir in hessen trainieren wenn wir woillen, ob das sinnvoll ist lasse ich m al dahin gestellt sein 
				__________________Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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				24.03.2021, 11:19
			
			
			
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			| Geselle |  | 
					Registriert seit: 16.08.2009 
						Beiträge: 68
					      |  |  
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 Die Einschränkung zu Amateurwettkämpfen ergibt sich indirekt.
 Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports ist gestattet, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und allgemeine Hygieneregeln eingehalten werden. Genaueres regelt ein Erlass vom 3. November 2020. Zuschauer sind nicht gestattet.
 
 Der Satz nimmt die Amateure aus.
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