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Zurück   Minigolf-Welt > Minigolf-Forum (seit 1996) > Bahnengolf-Forum

Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

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  #1  
Alt 24.03.2021, 11:45
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.418
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Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
@TG hat immer eine eigene Auslegung der Verordnungstexte die jedoch nie der Realität entsprechen, sondern eher seinem Wunschdenken. […]
Ich schließe nicht aus, daß ich mich auch täusche. Dann wäre es hilfreich, ein Gegenargument anzuführen statt eines pauschalen „entsprechen nie der Realität“ (wobei sich letzteres schon an den Beiträgen im Forum widerlegen läßt).

Dann täuscht sich aber auch ein Mitarbeiter aus dem Bereich „Recht und Datenschutz“ des Landessportbundes Hessen, mit dem ich vorige Woche über die Durchführung von Amateursportwettkämpfen gesprochen habe.

Zitat:
Zitat von Merlin Beitrag anzeigen
Die Einschränkung zu Amateurwettkämpfen ergibt sich indirekt.

Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports ist gestattet, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und allgemeine Hygieneregeln eingehalten werden. Genaueres regelt ein Erlass vom 3. November 2020. Zuschauer sind nicht gestattet.

Der Satz nimmt die Amateure aus.
Das ist jetzt eine interessante Frage … sind wir schon in einer Lage, in der alles, was nicht explizit erlaubt ist, verboten ist?

Na, hoffentlich gilt noch das Gegenteil. Und danach sind Wettkämpfe auch im Amateursport durchführbar, solange sie nicht verboten sind.

Geändert von tg (24.03.2021 um 13:22 Uhr).
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  #2  
Alt 24.03.2021, 17:06
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.554
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Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
Letzteres ist ein verbreitetes Mißverständnis …

Es gibt zurzeit kein generelles Beherbergungsverbot, sondern nur eines für touristische Reisen. Für Sportler ist die Wettkampfteilnahme ein legitimer Grund, eine Unterkunft zu bekommen. Belege: Landesverordnungen, kürzlich stattgefundene (Amateursport-)Wettkämpfe und eine Testanfrage bei einem Hotel (in Hessen).
wenn ein Hotel in Hessen jemand beherbergt, der nicht auf Geschäftsreise ist, handelt das illegal, die müssen sogar eine Bescheinigung des Arbeitgebers für eine unbedingt notwendige Reise vorzeigen. Ich kenne den Sohn eines Hoteliers hier im Ort, den habe ich auch mal gefragt. Es drohen Strafen in 4 stelliger Höhe bei Verstößen. Minigolfturniere sind eher als touristische Reise zu sehen, denn als Dienstreise
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #3  
Alt 25.03.2021, 16:05
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.418
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Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
wenn ein Hotel in Hessen jemand beherbergt, der nicht auf Geschäftsreise ist, handelt das illegal, die müssen sogar eine Bescheinigung des Arbeitgebers für eine unbedingt notwendige Reise vorzeigen. Ich kenne den Sohn eines Hoteliers hier im Ort, den habe ich auch mal gefragt. Es drohen Strafen in 4 stelliger Höhe bei Verstößen. Minigolfturniere sind eher als touristische Reise zu sehen, denn als Dienstreise
Ich kann mir gut vorstellen, daß es Hoteliers gibt, die eher vorsichtig sind und die Verordnung strenger auslegen als sie ist. Die für Hessen lautet im Punkt Übernachtungen: »Übernachtungsangebote sind nur zu notwendigen Zwecken erlaubt. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt.« – eine Beschränkung auf Geschäftsreisen gibt es also nicht.

Wenn es sich um einen erlaubten Sportwettbewerb handelt, ist in Verbindung auch eine Hotelübernachtung zulässig; schließlich ist sie ja notwendig, um am Wettkampf teilnehmen zu können. Dazu habe ich aus erster Hand Informationen, daß es beim Deutschen Jugendcup im Bouldern am letzten Wochenende in Nürnberg genau so möglich war und zudem die Bestätigung eines Hotels in Südhessen, das bei der Teilnahme an Wettkämpfen Zimmer an Sportler vermieten würde.
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  #4  
Alt 25.03.2021, 18:03
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
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Bei uns in Mönchengladbach erlaubt das Ordnungsamt zur Zeit nur 2 Haushalte und maximal 5 Erwachsene oder halt 20 Kinder unter14 Jahren mit 2 Erwachsenen.
Da hat man richtig Bock auf Einzeltraining denn was anderes ist es nicht, an einen Spielbetrieb ist in NRW glaube ich eh nicht zu denken.
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  #5  
Alt 27.03.2021, 12:24
tg tg ist offline
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Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.418
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Zitat:
Zitat von goligolem Beitrag anzeigen
Bei uns in Mönchengladbach erlaubt das Ordnungsamt zur Zeit nur 2 Haushalte und maximal 5 Erwachsene oder halt 20 Kinder unter14 Jahren mit 2 Erwachsenen.
Da hat man richtig Bock auf Einzeltraining denn was anderes ist es nicht, an einen Spielbetrieb ist in NRW glaube ich eh nicht zu denken.
Meinst du damit wirklich, daß in Mönchengladbach nur fünf Erwachsene gleichzeitig auf der gesamten Anlage trainieren/spielen dürfen? Hat die Stadt eine eigene Verordnung dazu?

Das Land NRW hat nämlich in den sog. „FAQ zu Ehrenamt und Sport“ (https://www.land.nrw/de/wichtige-fra...virus#52eff6ab) näher beschrieben, daß und unter welcher Bedingung mehrere solcher Gruppen die Sportanlage nutzen können:

Zitat:
Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten.
(In Hessen ist dieser Abstand übrigens drei Meter …)
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  #6  
Alt 27.03.2021, 13:08
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.554
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@tg

mach dich doch mal endlich davon frei dass immer alles in irgendwelchen Verordnungen haarklein stehen muß. Das ist in diesem unserem Lande nicht so, Bundesbesschlüsse sind für die Länder nicht bindend und Länderbeschlüsse nicht für Städte und Kommunen . :-( und wie du letztes Jahr am Beispiel Pfungstadt gesehen hast,
können so gar noch Vereine "NJET" sagen
__________________
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  #7  
Alt 27.03.2021, 15:21
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
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Beiträge: 2.599
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Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
Meinst du damit wirklich, daß in Mönchengladbach nur fünf Erwachsene gleichzeitig auf der gesamten Anlage trainieren/spielen dürfen? Hat die Stadt eine eigene Verordnung dazu?

Das Land NRW hat nämlich in den sog. „FAQ zu Ehrenamt und Sport“ (https://www.land.nrw/de/wichtige-fra...virus#52eff6ab) näher beschrieben, daß und unter welcher Bedingung mehrere solcher Gruppen die Sportanlage nutzen können:



(In Hessen ist dieser Abstand übrigens drei Meter …)
Ja, ich bin mir sehr sicher das die Stadt Mönchengladbach das so handhabt ich habe es nämlich per Email vom Sportamt erhalten.
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