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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 03.07.2007, 10:20
BerndF BerndF ist offline
Auwi-Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 1.073
Standard

Laut Handbuch Kapitel S14 (Stand 1/2005) §3 Absatz 2:

"Nur Anlagen die Normmaße aufweisen und aus 18 Bahnen der 25 Normbahnen bestehen dürfen im sportlichen Sprachgebrauch Miniaturgolfanlagen genannt werden."

Müssen alle Bahnen Normbahnen sein damit die Anlage als Miniaturgolfanlage bezeichnet werden darf.
Ansonsten ist die Anlage in Deutsch als Allgemeine Miniaturgolfanlage zu bezeichnen.

Auf dem Anlagenzertifikat das in englisch gehalten ist wird sie aber als Minigolf Open Standard (MOS) zu bezeichnen sein.
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