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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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07.03.2008, 08:07
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
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Und im übrigen der Jüngste in unserem diesjährigen Verbandsligateam.
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07.03.2008, 11:05
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Heulsuse
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Registriert seit: 07.12.2006
Beiträge: 178
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Zitat:
Zitat von Uwe Braun
Erstaunlich ist zunächst einmal immer wieder, wie in dem Forum eine relativ klare Regelung ebenso immer wieder zerredet wird. Die Werbe-Regelung ist zunächst nun einmal fakt und man kann sich einzig und allein darüber unterhalten, was "anstößige" Werbung sein soll.
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Da möchte ich Dir aber einmal klar wiedersprechen!
Zuzugeben ist Dir, daß eine im Raum befindliche Regelung existent ist und somit beachtet werden muss. Wo ist aber nun Dein Problem, wenn man sich in einer Diskussion Gedanken über den Sinn oder Unsinn einiger Passagen macht?
Das angeführte Beispiel, tatsächlich anfallender Mehrkosten aufgrund mehrfach anzufertigender Flockvorlagen, ist doch ein durchaus ernstzunehmender Einwand gegen den Ausschluß von Werbung und Vereinsname auf einer Seite der Kleidung. Und das ist, wie wir lesen müssen, nicht nur ein Einwand theoretischer sondern ein solcher konkreter Natur.
Das Vorbringen eines solchen Einwands hat mir Zerreden gar nichts zu tun! Ich würde es einmal als konstruktive Mitarbeit an einem zukunftsfähigen Regelwerk bezeichnen. Anregungen für zukünftiges Vorbringen im Rahmen einer Regelnovelle wird ja wohl noch zulässig sein.
Und noch etwas zum Thema anstößige Werbung: Die stichhaltige Begründung von verantwortlicher (Verbands-)Stelle möchte ich lesen, mit der eine bestimmte Werbung verboten werden soll....
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07.03.2008, 12:25
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Revoluzzer
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Registriert seit: 27.02.2007
Beiträge: 356
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Zitat:
Zitat von pinkydiver
Wieso, diese Regel ist eine typisch Deutsche regel, International ist das egal
DC
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Aber haben wir jetzt nicht die WMF Regeln?
Außerdem steht in dem neuen Regelwerk ja nichts mehr darüber. Das müsste ja heißen wir spielen mit den selben Regeln wie International. Wenn das so wäre dürften wir auch Werbung auf die Seites mit dem Vereinslogo drucken.
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07.03.2008, 15:57
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
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@ CK:
Ich habe selbstverständlich nichts gegen Diskussionen, besonders dann, wenn sie zielführend sind. An solchen Meinungsbldungen beteilige ich mich bekanntlich auch durchaus häufig. Nur was die hier in Rede stehende Regelung betriftt, bitte ich Folgendes zu beachten: Nach der mir vorliegenden 10. Auflage des Handbuches aus dem Jahre 1995, Seite 204 war es bereits so, dass der Vereinsname und die Werbung nicht auf einer Seite sein dürfen. Ich vermute enmal, dass es diese Regelung bereits zuvor gab, jedenfalls also seit mindestens immerhin 13 Jahren. Wen also eine solche Bestimmung über diesen langen Zeitraum hingenommen wird, dann sollte schon die Frage erlaubt sein, was die jetzige Diskussion soll. Ich verstehe auch nicht, wo das Problem liegen soll, wenn die Webung beispielsweise auf der Rückenseite ist, während sich das Vereinslogo uf der Vorderseite befindet. Gibt es wirklich keine anderen Probleme???
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08.03.2008, 06:43
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Revoluzzer
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Registriert seit: 07.12.2007
Beiträge: 427
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Zitat:
Zitat von Uwe Braun
@ CK:
Ich habe selbstverständlich nichts gegen Diskussionen, besonders dann, wenn sie zielführend sind. An solchen Meinungsbldungen beteilige ich mich bekanntlich auch durchaus häufig. Nur was die hier in Rede stehende Regelung betriftt, bitte ich Folgendes zu beachten: Nach der mir vorliegenden 10. Auflage des Handbuches aus dem Jahre 1995, Seite 204 war es bereits so, dass der Vereinsname und die Werbung nicht auf einer Seite sein dürfen. Ich vermute enmal, dass es diese Regelung bereits zuvor gab, jedenfalls also seit mindestens immerhin 13 Jahren. Wen also eine solche Bestimmung über diesen langen Zeitraum hingenommen wird, dann sollte schon die Frage erlaubt sein, was die jetzige Diskussion soll. Ich verstehe auch nicht, wo das Problem liegen soll, wenn die Webung beispielsweise auf der Rückenseite ist, während sich das Vereinslogo uf der Vorderseite befindet. Gibt es wirklich keine anderen Probleme???
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Deine Antwort geht doch sehr am Ziel vorbei.
1. ist es doch wohl erlaubt, Probleme mit dieser Klausel anzusprechen und Verbesserungsvorschläge zu machen.
2. hast Du wohl mein geschildertes Problem nicht wirklich gelesen, sonst würdest Du nicht fragen, wo das Problem mit Vor- und Rückseite liegt.
Lese Dir also nochmals meine Antwort durch.
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