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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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06.05.2008, 05:57
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Zitat:
Zitat von ReDiMa
Wie soll man da an neue Mannschaftsspieler kommen, wenn man vielleicht ja noch nicht mal weiß, in welcher Liga man nächste Saison spielt.
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Der Gedanke geht hier genau in die andere Richtung. Was nützt einem Verein die Qualifikation für eine Liga, wenn ihm anschließend die Spieler weglaufen?
Daher muss der Spieler den Antrag auf Freigabe vor Ablauf der Meldefrist für die Aufstiegsspiele (ist ja auch ein wichtiger Termin für einen evtl. Mannschaftsrückzug) stellen, damit sein bisheriger Verein Gelegenheit hat, darauf zu reagieren.
Antrag auf Freigabe heißt aber nicht automatisch auch tasächlich Vereinswechsel. Es steht dem Spieler jederzeit frei, bei seinem bisherigen Verein zu bleiben, z.B. wenn der Verein doch noch den Aufstieg oder Klassenerhalt schafft usw..
Auch beim Fußball landet nicht jeder Spieler, der auf der Transferliste steht, am Ende bei einem anderen Verein (ich weiß, diese Vergleiche will hier keiner lesen).
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06.05.2008, 06:50
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Anfänger
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 3
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Zitat:
Dieser Wechselzeitraum läuft vom 01.08. bis zum 31.08. eines jeden Jahres. Die Spielberechtigung
für den neuen Verein wird zum 01.09. erteilt.
Der Antrag auf Freigabe muss durch den Spieler/die Spielerin bis
zum 30.06. beim bisherigen Stammverein gestellt werden.
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ja was nun?Entweder gibt es eine Wechselfrist oder nicht
Bei der Fußball Transferliste ist ein Wechsel möglich,wenn jemand sich am letzten Tag um 23:30 Uhr auf die Transferliste setzen lässt.
Er muss da nicht seit 2 Monaten drauf stehen.....
(ja ich weiss,das ist jetzt ja völlig was anderes)
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06.05.2008, 08:06
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Moderator Bälle & Co
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: NRW
Beiträge: 1.725
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bis zum 30.06. muß nur die FREIGABE beantragt werden.
der wechsel kann, muß aber nicht vollzogen werden...
wer z. b. mit dem gedanken spielt in der neuen saison beim verein A zu spielen, spielt jetzt aber bei B, kann seine FREIGABE beantragen zum 30.06.
nun steigt evtl. der gewünschte verein nicht auf und der wechsel ist nicht mehr gewollt. dann bleibst du einfach im alten verein B und wechselst nicht. ist doch ganz easy 
__________________
wer nicht will, der hat schon oder soll es lassen
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06.05.2008, 10:02
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Anfänger
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 3
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Das ist ja der Blödsinn an der Sache........
wozu gibt es die Wechselfrist von einem Monat dann???
Freigabe muss 2 Monate vor Wechsel beantragt werden um dann genau am 1.9. zu wechseln
Feste Wechselfristen,gibt es in vielen Sportarten,nur mir ist keine bekannt, bei der ich einen Wechsel (auch nur einen eventuellen) zwei Monate vorher beantragen muss
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06.05.2008, 10:16
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: In Rhoihesse
Beiträge: 1.495
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@Neuling
Müssen wir immer nur alles so machen, wie es andere Sportarten machen? Ist an Bärliners Argumentation etwas grundfalsch? Die Regel ist da - Freigabeantrag bis 30.6., Wechsel möglich bis 31.8. - und gilt. Wem sie nicht passt, der sollte auf dem "Instanzenweg" versuchen, eine Änderung herbeizuführen. Begründung nicht vergessen...
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06.05.2008, 11:00
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Halbstarker
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Grenzach minus Wyhlen
Beiträge: 300
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Hallo Bärliner,
deine Aussage betreff Internationaler Wechsel ist nicht ganz korrekt.
Ein Deutscher Lizenzträger der ins Ausland wechselt ist ab dem 01.09. im Ausland spielberechtigt. Ein Ausländer welcher nach Deutschland wechseln will, wechselt zu den Zeiten welche in dem bisherigen Land festgelegt sind. (in der Regel zum 01.01.)
Gruß Holger
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06.05.2008, 11:22
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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@Holger:
Ich weiß nicht, wie Du auf eine solche Aussage kommst, jedenfalls halte ich sie für unzutreffend.
Ziffer 2 Abs. 10 DMV-SpO verweist bei internationalen Wechseln auf die WMF-SpO. Und dort ist in Ziffer 2.6 ausschließlich der Wechsel zum Jahreswechsel aufgeführt.
Dabei ist es völlig egal, ob der Wechsel zum DMV oder vom DMV ins Ausland erfolgen soll.
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