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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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16.06.2008, 13:01
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V.I.P.
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Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 2.568
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Zitat:
Zitat von Grenchen
Wir haben in der Landesliga unsere 2. Mannschaft. Die erste spielt Rheinland-Pfalz-Liga. Daher die Frage: Kann bei Bedarf ein Spieler, der in der ersten Mannschaft gespielt hat, in der
2. eingesetzt werden? Wie oft darf ein Spieler in welcher Mannschaft gespielt haben um in der anderen eingesetzt zu werden? Ich habe nirgens eine Niederschrift über die Anwendung im MRP gefunden.
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Frag doch einfach man beim Jörg-Rainer Kindt nach, der wird das wohl wissen als Landessportwart.
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Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
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17.06.2008, 00:22
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Systemkritiker
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Registriert seit: 17.12.2006
Ort: Vorderer Hunsrück
Beiträge: 818
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Zitat:
Zitat von ReDiMa
Frag doch einfach man beim Jörg-Rainer Kindt nach, der wird das wohl wissen als Landessportwart.
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Nach seiner Meinung wird die DMV-Regelung auch in unteren Ligen angewand. Nur leider kann niemand sagen wo es geschrieben steht. Wenn die Regelung des DMV für überregionale Ligen auch unten angewendet werden soll, dann muß doch in irgendeiner Ausschreibung, Sportordnung oder Protokoll einer Versammlung etwas vermerkt sein.
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17.06.2008, 08:09
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V.I.P.
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Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 2.568
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Zitat:
Zitat von Grenchen
Nach seiner Meinung wird die DMV-Regelung auch in unteren Ligen angewand. Nur leider kann niemand sagen wo es geschrieben steht. Wenn die Regelung des DMV für überregionale Ligen auch unten angewendet werden soll, dann muß doch in irgendeiner Ausschreibung, Sportordnung oder Protokoll einer Versammlung etwas vermerkt sein.
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Wieso eigentlich, sonst muß man sich doch auch an alle Regeln des DMV halten.
Wenn ich mir alles raussuche was mir paßt, dann brauche ich kein einheitliches Regelwerk.
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Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
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17.06.2008, 10:15
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Freak
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Beverly Hills von Gronau aka Epe
Beiträge: 1.861
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Der regionale Spielverkehr ist Sache und Aufgabengebiet des jeweiligen Landesverbands. Er erstellt eigene Ligenstrukturen. So können zum Beispiel andere Mannschaftsstärken oder -zusammensetzungen möglich sein. Diese Dinge sind in einer Ausschreibung, die ja für jedes Turnier bzw. jede Turnierserie zu erstellen ist, geregelt.
Die oben genannte Generalausschreibung für den überregionalen Ligenverkehr gilt tatsächlich nur für diese Turniere. Sicher kann ein einzelner Landesverband hieraus Teile übernehmen aber dennoch muß es eine verbindliche Regelung für den eigenen Speilverkehr geben.
Im NBV gibt es:
- Ausschreibung für die NBV-Liga und die NBV-Oberliga
und für den abteilungsspezifischen Spielverkehr
z.B.
- Ausschreibung zur Westdeutschen Meisterschaft der Abteilung 1
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"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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17.06.2008, 11:00
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Nostalgie-Golfer
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Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 4.716
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@ Grenchen
Ich habe mal in der MRP-Ausschreibung zur Verbandsliga (RLP-Liga)
nachgesehen. Da steht nichts bezüglich Mannschafts-Zusammenstellung.
Deshalb gehe ich davon aus, daß die Regularien des DMV dann gelten.
Also - keine Möglichkeit, Spieler in untergeordneten Mannschaften einzusetzen.
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wohne im ältesten Weinort Deutschlands
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17.06.2008, 14:33
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Anders als die internationalen Spielregeln und die Sportordnung gilt die Generalausschreibung tatsächlich nur für den überregionalen Ligenspielverkehr. Die Ligen auf LV-Ebene sind LV-Sache. Natürlich ist es sinnvoll, auch hier bestimmte Regelungen der Generalausschreibung zu übernehmen, aber es ist nicht zwingend. Daher gilt erst einmal nur das, was in der Ausschreibung des LV festgelegt ist. Fehlt dort etwas, muss es bei Gelegenheit ergänzt werden oder die dort zuständigen Gremien müssen festlegen, wie zu verfahren ist.
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