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		| Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |  
 
 
	
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				22.06.2008, 20:14
			
			
			
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			|  | Freak |  | 
					Registriert seit: 22.10.2007 Ort: Ruhrpott 
						Beiträge: 2.868
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 Du bist ja noch bis zum 30.08.2008 Bottroper, also darfst du jedes erdenkliche Turnier spielen!!! Bis 30.08 für Bottrop und ab 01.09. für deinen neuen Verein!! |  
	
		
	
		
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				22.06.2008, 20:25
			
			
			
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			|  | Freak |  | 
					Registriert seit: 15.12.2006 Ort: Wesseling 
						Beiträge: 2.599
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	Zitat: 
	
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					Zitat von SCHNITZEL  Du bist ja noch bis zum 30.08.2008 Bottroper, also darfst du jedes erdenkliche Turnier spielen!!! Bis 30.08 für Bottrop und ab 01.09. für deinen neuen Verein!! |  
Ich kann falsch liegen aber wenn du um die Freigabe zum 30.06. bittest und erst zum 31.08. kündigst bist du meines Erachtens nach dem 30.06 nicht mehr aktiv im Verein und demzufolge Vereinslos da dein bisheriger Verein deinen Pass eigentlich zum 01.07. zur Passzentrale schicken sollte. Aber wie gesagt ich könnte falsch liegen da ja zwischen dem 01.07 und dem 31.08. die Wechselfrist liegt.  
Wäre sinnvoll wenn sich hier ein Offizieller des DMV dazu äußern würde, das Thema ist nämlich nicht uninterressant. |  
	
		
	
		
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				22.06.2008, 20:28
			
			
			
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			|  | Freak |  | 
					Registriert seit: 22.10.2007 Ort: Ruhrpott 
						Beiträge: 2.868
					      |  |  
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 Das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun. Freigabe beantragen heißt ja nicht vereinslos. Wenn er bis zum 30.07, oder irgendwann vor BEginn der Saison kündigt dann ist das natürliuch was anderes. Ich weiß aber nicht wie die Kündigungsfristen in Bottrop sind, denn die sind von VErein zu Verein verschieden. |  
	
		
	
		
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				22.06.2008, 20:33
			
			
			
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			|  | Pantoffelheld |  | 
					Registriert seit: 20.12.2006 
						Beiträge: 3.454
					 |  |  
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 wohin willst du denn wechseln???? wollen die dich da wieder loswerden??    schreib mal ne pn 
				__________________Beim Denken der Gedanken kommt man leicht auf den Gedanken, dass das Denken der Gedanken nur gedankenloses Denken ist
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				22.06.2008, 20:38
			
			
			
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			| Nasenbohrer |  | 
					Registriert seit: 17.12.2006 Ort: Künsebeck (Halle/Westf.) 
						Beiträge: 73
					      |  |  
	| 
 Die Freigabe deines Vereins wird doch nicht zum 30.06. erteilt sondern im August. Der August ist ja nun auch Wechselzeitraum.
 Lediglich der Antrag zur Freigabe muss von dir zum 30.06. gestellt sein.
 
 Also bis Ende August spielberechtigt für den alten Verein und ab 01.09. für den neuen Verein.
 
 
 Gruß
 Patrick
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				22.06.2008, 22:20
			
			
			
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			|  | Revoluzzer |  | 
					Registriert seit: 28.11.2006 Ort: Wanne-Eickel 
						Beiträge: 360
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	Zitat: 
	
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					Zitat von Tiger_aK  Die Freigabe deines Vereins wird doch nicht zum 30.06. erteilt sondern im August. Der August ist ja nun auch Wechselzeitraum.
 Lediglich der Antrag zur Freigabe muss von dir zum 30.06. gestellt sein.
 
 Also bis Ende August spielberechtigt für den alten Verein und ab 01.09. für den neuen Verein.
 
 
 Gruß
 Patrick
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rüchtüch    genau so schauts aus   
				__________________cu all
 
 Alles wird gut
 Wenn du redest,
 dann muß deine Rede besser sein,
 als dein Schweigen gewesen wäre.
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				22.06.2008, 22:26
			
			
			
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			|  | Freak |  | 
					Registriert seit: 18.12.2006 
						Beiträge: 3.236
					      |  |  
	| 
 Das heißt, das ich einfach nen Antrag auf Freigabe zum 30.06. stelle, alle Turniere bis zum 31.08 für den alten Verein spiele und ab dem 01.09. für den neuen Verein spiele...ja??? |  
	
		
	
		
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				22.06.2008, 22:49
			
			
			
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			| Nasenbohrer |  | 
					Registriert seit: 17.12.2006 Ort: Künsebeck (Halle/Westf.) 
						Beiträge: 73
					      |  |  
	| 
 Ja fast. Du stellst nicht den Antrag auf Freigabe zum 30.06. Sondern den Antrag auf Freigabe zum 31.08. und das bis zum 30.06. |  
	
		
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