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Forum
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| Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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04.07.2008, 23:52
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Revoluzzer
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Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 409
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Da wir gerade beim Thema WBV-Pokal Erbach sind: Hier versuche ich einmal die Vorgänge um dieses Turnier zu beschreiben, damit sich auch die Sportfreunde außerhalb des WBV ein Bild über die Art machen können, wie im WBV derzeit sportliche Entscheidungen getroffen werden (die verantwortlichen Personen bleiben hier ausdrücklich unerwähnt).
Bei diesem Turnier, bei dem es sich um Mannschaftspokalspiele ähnlich dem bekannten DMV-Pokal, nur eben auf Verbandsebene handelt, wurden von einigen Vereinen die Mannschaften auch nach taktischen Gesichtspunkten aufgestellt. Ein Verfahren, das nicht nur von den DMV-Regularien zugelassen wird, sondern das seit Jahr und Tag beim WBV-Pokal (wie ja auch bei ähnlichen Mannschaftspokalwettbewerben anderer Verbände) üblich und geduldet war und immer wieder angewendet wurde.
Diesmal aber annullierte der Turnierveranstalter - der WBV - am Morgen des Turnieres durch anwesende Vorstandsmitglieder die Mannschaftsaufstellungen der betroffenen Vereine und schrieb ihnen stattdessen die Mannschaftsaufstellungen namentlich vor. Mit diesen Mannschaftsaufstellungen wurde dann das Turnier abgewickelt. Zumindest für mich erstaunlich ist die Tatsache, dass ein Turnierveranstalter das Recht hat, den am Turnier teilnehmenden Mannschaften Vorschriften über die Mannschaftsaufstellungen zu machen. Kann mich jemand aufklären, worauf sich dieses Recht gründen könnte?
Der BGC Heilbronn als einer der betroffenen Vereine hat gegen die Wertung dieses Turnieres fristgerecht Protest eingelegt. Eine rechtliche Klärung in dieser Sache steht noch aus.
Geändert von DiStefano (05.07.2008 um 00:19 Uhr).
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05.07.2008, 00:00
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Moderator PC, Software + Fotos
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Registriert seit: 24.11.2006
Ort: Köln
Beiträge: 1.520
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@ DiStefano
Ohne weitere Wertung von mir; der Lizenzentzug ist im Handbuch L2 unter 17.2 geregelt.
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Wie poste ich falsch?
Nachdem ich Google, die Suche und die FAQ erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich -in den falschen Unterforen- zwei bis sechs neue Themen, diese mit sehr kreativem und undeutlichem Text, unter denen sich jeder etwas anderes vorstellen kann! 
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Wenn Rapsöl aus Raps gemacht wird, wie sieht es mit Babyöl aus?
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05.07.2008, 00:13
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Revoluzzer
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Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 409
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Vielen Dank für die prompte Antwort auf eine meiner Fragen. Es ist tatsächlich so, dass eine Lizenz auch wegen "unsportlichen Verhaltens" oder "Vertrauensbruchs", was auch immer darunter zu verstehen ist, durch den Landesverband entzogen werden kann. Bleiben noch die Fragen nach der Spielsperre.
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05.07.2008, 00:33
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Moderator PC, Software + Fotos
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Registriert seit: 24.11.2006
Ort: Köln
Beiträge: 1.520
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Für die 6 Monate Sperre finde ich allerdings keinen hinreichenden Passus.
Handbuch S1 sieht die Disqualifikation +5 für schwere Verstöße vor, dazu gehört die wohl hier zutreffende Beleidigung von Verbandsfunktionären (S1 - 18.7,e)
Dies gilt allerdings ausdrücklich nur für aktive Spieler im Turnier.
Also in S2 geschaut; hier ist S2 - 2.12 einschlägig und sieht Verbandssperren bis 12 Monaten vor.
Da allerdings keine "Vergehen" konkretisiert werden, scheint mir hier ein Einspruch gegen die Sperre, notfalls auch unter Zuhilfenahme von ordentlichen Gerichten, sehr erfolgversprechend für den Spieler. Insbesondere, sollte der Spieler vor Verhängung der Sperre nicht zur Sache vernommen worden sein.
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Wenn Rapsöl aus Raps gemacht wird, wie sieht es mit Babyöl aus?
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07.07.2008, 13:20
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Revoluzzer
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Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 409
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Zitat:
Zitat von DiStefano
Der BGC Heilbronn als einer der betroffenen Vereine hat gegen die Wertung dieses Turnieres fristgerecht Protest eingelegt. Eine rechtliche Klärung in dieser Sache steht noch aus.
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Der Protest wurde in der Zwischenzeit abgewiesen, mit der Begründung, dass die Ausschreibung des WBV-Pokalwettbewerbs den Passus enthält, dass teilnehmende Mannschaften nach Mannschaftsstärke aufzustellen sind.
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