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2. Ligen Damen + Herren, Regionalligen Ergebnisse, Berichte, Bilder |
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12.09.2008, 11:03
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Frischling
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Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 92
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In meinen Augen gibt es keinen Widerspruch zwischen den Absätzen 2 und 3. Wenn, wie ich es interpretiere, in einem Punktspiel ein Jugendlicher, der ab dem 01.01. des Folgejahres als Herr geführt wird, eingesetzt wird, dann sollte er auch in der Ergebnisliste als Herr geführt werden. Denn in dieser Kategorie darf er ja nach Absatz 2 starten. Sind dann noch mehr als zwei Jugendliche eingesetzt, die nicht ab dem Folgejahr zu den Herren wechseln, dann haben wir den Regelverstoß gegen Absatz 3. Aber wie gesagt, hier sehe ich keinen. Ist nur nunglücklich, dass Flip in der Ergebnisliste als Jm und nicht als H geführt wird.
@ Flip:
In welcher Kategorie Du bei der Rangliste gemeldet bist, spielt hier keine Rolle, da das völlig unterschiedliche Wettbewerbe und auch Veranstalter sind. Du könntest ja auch als Jugendlicher bei Pokalturnier A als Jm starten, beim Turnier B als H, sofern sie nicht in eine Wertung fliessen.
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12.09.2008, 11:19
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Registriert seit: 12.12.2006
Ort: Mannheim
Beiträge: 632
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@bubu
Mir ist es bewusst, dass man § 7 II so oder so lesen kann.
Mit Punktspielen könnten nicht unbedingt nur die Ligen--Punktspiele gemeint sein. In den LV werden die Qualifikationsmaßnahmen auf unterschiedliche Art und Weise ausgetragen. Der eine macht die Quali über mehrere Spieltage hinweg, der eine macht (wie z.B. der NRW) das ganze an einem Turnier aus.
Und wenn eine Quali über mehrere Spieltage geht und Mannschaften im Spiel sind (wie es z.B. bei Schüler-/Jugen-/Seniorenmannschaften der Fall ist), dann kann man dies genauso als Punktspiele für Meisterschaftsturnier werten.
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12.09.2008, 11:49
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Frischling
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Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 92
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Die Lesart kann ich auch nachvollziehen. Habe mich mit meinem Posting ehrlich gesagt nur mit den hessischen Gegebenheiten auseinandergesetzt.
Bin mal gespannt, was letztenendes dabei rauskommt, haltet die Forumsgemeinde auf dem Laufenden...
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12.09.2008, 12:19
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Nostalgie-Golfer
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Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 4.716
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In § 7 Abs.3 steht : " max. 2 Jugendliche"
Seid ihr sicher, daß man dies so einfach unter den Teppich kehren kann ?
__________________
wohne im ältesten Weinort Deutschlands
Geändert von allesroger (12.09.2008 um 13:12 Uhr).
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